Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Integrationsrat beschließt zur Vorbereitung der Sitzungen der Ausschüsse und
der Sitzungen des Integrationsrates sowie zur Diskussion und Beratung
bestimmter Themen die Einrichtung von nachfolgend aufgeführten Arbeitskreisen:
Arbeitskreis Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt- und
Klimaschutz
Arbeitskreis Jugendhilfe, Soziales und Schule
Arbeitskreis Sport und Kultur, interkulturelle
Angelegenheiten.
2.
Jeder
Arbeitskreis besteht aus maximal 5 Mitgliedern und tagt regelmäßig bis zu
achtmal im Jahr. Zur Diskussion und Mitarbeit in den jeweiligen Arbeitskreisen
können Interessierte sowie Fachexperten eingeladen werden.
3.
Der
Integrationsrat benennt folgende Mitglieder für die Mitwirkung in den
Arbeitskreisen sowie jeweils eine/n Sprecher/-in und eine/n stellv.
Sprecher/-in pro Arbeitskreis:
Arbeitskreis
Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz
Mitglieder |
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
davon als
Sprecher/-in:
als stellv.
Sprecher/-in:
Arbeitskreis
Jugendhilfe, Soziales und Schule/Bildung
Mitglieder |
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
davon als
Sprecher/-in:
als stellv.
Sprecher/-in:
Arbeitskreis
Sport und Kultur, interkulturelle Angelegenheiten
Mitglieder |
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
davon als
Sprecher/-in:
als stellv.
Sprecher/-in:
Begründung:
Gemäß § 23 der
geltenden Geschäftsordnung des Integrationsrates können Arbeitskreise gebildet
werden. In der Geschäftsordnung heißt es dazu im Wortlaut:
§ 23
Arbeitskreise
(1) Der Integrationsrat kann für die Beratung
bestimmter Themen Arbeitskreise einrichten. Die Größe der Arbeitskreise und
ihre Leitung werden vom Integrationsrat festgelegt.
(2) Die Arbeitskreise sind berechtigt, zu
einzelnen Punkten der Tagesordnung Berater(innen) ohne Stimmrecht hinzuziehen.
Deren Zahl darf die Zahl der Mitglieder nicht übersteigen.
(3) Die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise
sind dem Integrationsrat schriftlich vorzulegen.
Der
Integrationsrat schlägt vor, zu folgenden Themen einen Arbeitskreis einzurichten:
-
Planen,
Bauen, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz
-
Arbeitskreis
Jugendhilfe, Soziales und Schule/Bildung
-
Arbeitskreis
Sport und Kultur, interkulturelle Angelegenheiten.
Es wird
vorgeschlagen, zur Arbeitsfähigkeit die Anzahl der Mitglieder pro Arbeitskreis
auf maximal 5 Personen zu beschränken.
Die Mitglieder der
Arbeitskreise sind zu benennen, ebenso sollte eine Person als Sprecher/-in
sowie ein/e stellv. Sprecher/-in benannt werden.
Aufwandsentschädigung:
Seitens der
Verwaltung wird aktuell in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW die
Zulässigkeit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die die Teilnahme an
Arbeitskreisen des Integrationsrates geprüft. Aufgrund der noch laufenden
Prüfung wird die Verwaltung dazu in der Sitzung mündlich berichten.
Die Sitzungen der
Arbeitskreise sind öffentlich, Interessierte sind willkommen.