Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Einzelmaßnahmen/Aktivitäten der EWG - Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - des Sofortmaßnahmenprogramms „Klimaschutz 2023“ zur Kenntnis.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt das
Sofortmaßnahmenprogramm „Klimaschutz 2023“ und beauftragt die Verwaltung mit
der Ausarbeitung der Einzelmaßnahmen/Aktivitäten und deren Umsetzung
entsprechend der gewählten Priorisierung (mit Ausnahme der
Einzelmaßnahmen/Aktivitäten die EWG betreffend).
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, die für die
Ausarbeitung und Umsetzung der unter Beschlussvorschlag 2 genannten
Einzelmaßnahmen/Aktivitäten erforderlichen finanziellen und personellen
Ressourcen bereitzustellen und im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Begründung:
Zielsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz aus
2013:
Die Stadt
Rheine hat mit dem Masterplan 100% Klimaschutz im Jahr 2013 den
Grundsatzbeschluss gefasst, bis zum Jahr 2050 den Ausstoß von Treibhausgasen um
95% und den Bedarf an Endenergie um 50% zu reduzieren. Das Bezugsjahr wurde
seinerzeit auf 1990 festgelegt. In einem ersten Maßnahmenprogramm wurden
Aktivitäten entwickelt und umgesetzt, mit denen die Stadt Rheine als Vorreiter
des kommunalen Klimaschutzes galt. Um diesem Anspruch des Masterplans 100%
Klimaschutz weiterhin gerecht zu werden, ist die Fortschreibung des Masterplans
100% Klimaschutz in 2022 begonnen worden.
Im ersten
Teil der Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz wurden Ergebnisse der
kommunalen Treibhausgas- und Endenergiebilanz sowie Aspekte der weltweiten
Klimakonferenzen und kommunaler Zukunftsszenarien dargestellt.
Es wurden
zwei Szenarien berechnet, welche sich mit dem 1,5°-Ziel
(Treibhausgasneutralität 2030) und dem 1,75°-Ziel (Treibhausgasneutralität
2040) befassten. Die nachstehende Grafik zeigt einen möglichen Absenkungspfad
für das Szenario 2040.
Bild 1: Jährliche Emissionen im
Szenario 2040 [Quelle: Gertec GmbH]
Die
Ergebnisse des 1. Teils der Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz
Rheine zeigen, dass die Stadt Rheine ihre Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität
deutlich steigern muss, um die Zielsetzungen bis 2040 zu erreichen. Die
Verwaltung sowie die Tochtergesellschaften der Stadt sollten Vorbild und
Vorreiter sein. Beispielhaft wäre unter anderem die Sanierung der kommunalen
Liegenschaften oder der Ausbau von Solarenergie zu nennen.
Aktuelle Zielsetzungen auf Bundes- und
Kommunalebene
Entsprechend
der wissenschaftlichen Betrachtung der globalen Zielparameter, den Anstieg der
globalen Mitteltemperatur auf unter 2° zu begrenzen, ergibt sich für die
Bundesrepublik Deutschland, und heruntergebrochen auf die kommunale Ebene, ein
erhöhter Handlungsdruck. Die Bundesregierung hat ihrerseits die nationale
Zielsetzung auf „Treibhausgasneutralität 2045“ festgelegt, der Kreis Steinfurt,
ebenfalls mit einem Masterplan 100% Klimaschutz Konzept, hat im Kreistag das
Zieljahr 2040 beschlossen. In den Szenarien zur Einhaltung des Pariser
Klimaabkommens spricht sich die Stadt Rheine ebenfalls für das Zieljahr 2040
aus. Um die Zielsetzung des 1,5° Ziels zu erreichen, müsste die Stadt Rheine
bereits bis 2030 treibhausgasneutral sein. Dies wird als nicht realistisch
umsetzbar eingeschätzt.
Sofortmaßnahmenprogramm „Klimaschutz 2023“
Die
Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz, insbesondere die Aufstellung
kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen, erfordert einen umfangreichen
Prozess mit möglichst vielen Akteuren. Vor dem Hintergrund der Dauer eines
solchen Gesamtprozesses ist es sinnvoll, vorab ein Sofortmaßnahmenprogramm für
die Verwaltung sowie deren Tochtergesellschaften der Stadt für das Jahr 2023
aufzulegen. In verschiedenen internen Workshops - mit Vertretern der
Verwaltung, der Technischen Betriebe, der Entwicklungs- und
Wirtschaftsförderung, der Stadtwerke sowie der Wohnungsgesellschaft - wurde
über die Handlungsfelder Gebäude, Mobilität, Lebensstile (Verhalten),
Erneuerbare Energien, Wirtschaft & Gewerbe sowie Transformation beraten.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgespräche wurden durch Maßnahmen aus anderen
Kommunen, welche auf Rheine gut übertragbar scheinen, ergänzt. Parallel zu den
Workshops fanden drei Sitzungen des Politischen Arbeitskreises statt. Hier
wurden die Ergebnisse der Workshops diskutiert. Zur besseren Übersicht
entwickelte das Ingenieurbüro Gertec ein Portfolioplan. Dieser bildet die
Handlungsfelder, Handlungsschwerpunkte, Maßnahmen und Aktivitäten wie folgt ab.
Bild 2: Aufbau Portfolio [Quelle:
Gertec GmbH]
Aufgeteilt in
die genannten 6 Handlungsfelder ergibt sich der Portfolioplan. Im weiteren
Verlauf des Klimaschutzprozesses werden kurz, mittel- und langfristige
Aktivitäten integriert sowie Aspekte aus der Öffentlichkeitsarbeit
berücksichtigt. Die in der Anlage 1 beigefügte Aktivitäten-Tabelle „Klimaschutz
Sofortmaßnahmenprogramm 2023“ wurde aus dem Portfolioplan abgeleitet.
Weitere Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt 2023:
Im
Haushaltplanentwurf/Wirtschaftsplan TBR
2023 finden sich neben denen des Sofortmaßnahmenprogrammes weitere
Maßnahmen des Klimaschutzes die bereits finanziell und personell eingeplant
waren. Exemplarisch seien genannt:
-
Holzanbau
Michaelschule
-
Klimaschutzmaßnahmen
bei Planung und Ausschreibung der Elsa-Brandström-Realschule
-
Sämtliche
Maßnahmen der Radverkehrsförderung
-
Maßnahmen
Fußverkehrscheck
-
Energetische
Optimierungen der städtischen Gebäude (z.B. neue Fenster, Dachsanierungen,
Umstellung der Beleuchtung auf LED usw.)
-
LED-Umstellung
der Straßenbeleuchtung
-
PV-Anlage
auf dem Begegnungszentrum
-
Energetische
Verbesserungen + PV-Anlage Rathauszentrum
-
Klimaschutzmanager
+ Budget
-
Maßnahmen
der TBR: z.B.: PV-Anlage Kläranlage, Sanierung Verwaltungsgebäude, Sanierung
Gewächshaus, Diverse Effizienzmaßnahmen im Bereich Entwässerung, Umstellung
kleine Arbeitsgeräte auf batterieelektrisch.
Priorisierung von Maßnahmen des
Sofortmaßnahmenprogramm
Die
Verwaltung hat vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit personeller und
finanzieller Ressourcen eine Priorisierung der Sofortmaßnahmen in drei
Kategorien (sehr hoch; hoch; mittel) vorgenommen.
Finanzielle
und personelle Auswirkungen des Sofortmaßnahmenprogramm
Die Sofortmaßnahmen binden finanzielle wie personelle Ressourcen, welche in den jeweiligen Fachabteilungen durch eine inhaltliche Priorisierung oder durch zusätzliche Ressourcen sichergestellt werden müssen. Bei einer Priorisierung sind aktuelle bzw. vorgemerkte Aufgaben teilweise längerfristig zurückzustellen.
Im Folgenden werden die notwendigen Budgets für die Prioritäten 1, 2 und 3 dargestellt. Die erforderlichen Personalressourcen werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angegeben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage beinhalten nur die Kosten „neu“ für die Sofortmaßnahmen der Priorität „sehr hoch“. In den Gesamtkosten sind hingegen auch Kosten enthalten, die in anderen Budgets bereits veranschlagt worden sind.
Budgets
Priorität 1 (sehr hoch) |
VZÄ gesamt |
VZÄ neu |
Kosten gesamt |
Kosten neu |
5.10
Stadtplanung |
0,250 |
0,000 |
10.000 € |
10.000 € |
5.21
Hochbau |
0,100 |
0,000 |
15.000 € |
15.000 € |
5.22
Zentrale Gebäudewirtschaft |
0,300 |
0,000 |
250.000 € |
0,00 € |
5.30
Mobilitäts- und Verkehrsplanung |
0,000 |
0,000 |
0,00 € |
0,00 € |
5.50
Umwelt, Klimaschutz und Grün-planung |
0,750 |
0,750 |
60.000 € |
60.000 € |
FB7
- Beschaffung |
0,010 |
0,000 |
0 € |
0 € |
Summen |
1,410 |
0,750 |
335.000 € |
85.000 € |
Budgets
Priorität 2 (hoch) |
VZÄ gesamt |
VZÄ neu |
Kosten gesamt |
Kosten neu |
5.10
Stadtplanung |
0,000 |
0,000 |
0,00 € |
0,00 € |
5.21
Hochbau |
0,000 |
0,000 |
0,00 € |
0,00 € |
5.22
Zentrale Gebäudewirtschaft |
0,000 |
0,000 |
0,00 € |
0,00 € |
5.30
Mobilitäts- und Verkehrsplanung |
0,125 |
0,000 |
100.000 € |
100.000 € |
5.50
Umwelt, Klimaschutz und Grün-planung |
0,500 |
0,000 |
20.000 € |
20.000 € |
FB7
- Beschaffung |
0,000 |
0,000 |
0 € |
0 € |
Summen |
0,625 |
0,000 |
120.000 € |
120.000 € |
Budgets
Priorität 3 (mittel) |
VZÄ gesamt |
VZÄ neu |
Kosten gesamt |
Kosten neu |
5.10
Stadtplanung |
0,000 |
0,000 |
0,00 € |
0,00 € |
5.21
Hochbau |
0,100 |
0,000 |
40.000 € |
40.000 € |
5.22
Zentrale Gebäudewirtschaft |
0,000 |
0,000 |
0,00 € |
0,00 € |
5.30
Mobilitäts- und Verkehrsplanung |
0,875 |
0,375 |
60.000 € |
60.000 € |
5.50
Umwelt, Klimaschutz und Grün-planung |
1,150 |
1,150 |
140.000 € |
140.000 € |
FB7
- Beschaffung |
0,000 |
0,000 |
0 € |
0 € |
Summen |
2,125 |
1,525 |
240.000 € |
240.000 € |
Die finanziellen wie personellen Bedarfe der Tochtergesellschaften werden nicht aufgeführt. Hier bedarf es einer Beschlussfassung der zuständigen Gremien.
Politische Beschlussfassung von Einzelmaßnahmen
Die Maßnahmen
der einzelnen Themenfelder liegen in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener
politischer Ausschüsse und Gremien. Mit dem Beschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen
„Klimaschutz 2023“ wird diesen nicht die Beratungs- und Entscheidungskompetenz
abgesprochen. Die Ausarbeitung der Aktivitäten wird durch die jeweiligen
Fachabteilungen vorgenommen und in den zuständigen Gremien final beraten. Ziel
ist es, gemeinschaftlich umfängliche Maßnahmen zur Erreichung der kommunalen
Klimaschutzziele auf den Weg zu bringen.
Antrag der SPD-Fraktion zur Etablierung eines
ProKlima-Fonds
Die
Verwaltung verweist auf den Antrag vom 08.03.2022. Die Entwicklung eines
Klima-Fonds wurde in das Maßnahmenprogramm 2023 aufgenommen. Als erster Schritt
sollen mögliche Fördertatbestände durch die Verwaltung eruiert und ein
Verfahrensschema hinsichtlich Ausschreibung, Antragsstellung, Antragsprüfung
und Mittelvergabe erstellt werden. Dieses soll in 2023 dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Dann wird erst deutlich wie viele Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden
sollten. Bei der Erarbeitung des Klimafonds müssen die aktuellen
Förderprogramme von Bund und Land berücksichtigt werden. Wichtig ist es mit dem
Klimafonds die richtigen Anreize zu setzten und reine Mitnahmeeffekte zu
vermeiden. Für Bereiche, für die keine nennenswerte Lenkungswirkung erzielt
werden kann, sollen keine kommunalen Mittel eingesetzt werden. Die im Antrag angestrebte Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit wird als Querschnittsaufgabe gesehen und in allen
Bereichen Berücksichtigung finden.
Anlagen:
Anlage 1: Sofortmaßnahmenprogramm 2023
Anlage 2: Antrag der SPD Fraktion vom 08.03.2022