Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten
Vorlage
417/22
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt die überarbeitete Fassung der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Anlässe

 

Umsatzsteuer auf Benutzungsentgelte

Seit dem 1. Januar 2021 gelten auch für Kommunen für alle steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen die Vorschriften des Umsatzsteuergesetztes. Davon betroffen waren auch die anfallenden Benutzungsentgelte für Sportstätten. Eine finanzielle Mehrbelastung für die Nutzergruppen war mit der Umstellung nicht verbunden, da die Mehrwertsteuer in den Entgeltsätzen inkludiert wurden. In der überarbeiteten Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung sind dazu redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden.

 

Prüfempfehlung der Örtlichen Rechnungsprüfung

Da es sich bei der Benutzungs- und Entgeltordnung um eine privatrechtliche Regelung handelt, ist der teilweise verwandte Begriff „Gebühr“ durch den Begriff „Entgelt“ zu ersetzen.

 

Antrag SC Altenrheine

Der SC Altenrheine hat am 25. Februar 2022 in einem Antrag an die Verwaltung (siehe Anlage) um eine Befreiung von Entgelten bei Nutzung des Kunstrasens im Jahnstadion gebeten.

Der Antrag wurde im Arbeitskreis Sport (22.4.2022) beraten. Im Ergebnis wurde dem Verein mitgeteilt, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann, da dies gegenüber anderen Sportvereinen, die für zukünftige Investitionen ebenfalls einzusparende Entgelte geltend machen könnten, eine Ungleichbehandlung darstellen würde.

 

Anregung Arbeitskreis Sport

Die Teilnehmenden des o. g. Arbeitskreises Sport haben sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, zum Ende des Jahres die Nutzungsentgelte generell auf Anpassungen hin zu überprüfen.

 

Anpassungen

-          Die als Anlage beigefügte überarbeitete Fassung enthält insbesondere allgemeine redaktionelle Anpassungen

 

-          Darüber hinaus sind geringfügige Vereinfachungen eingearbeitet worden, die vielfach bereits im Arbeitsalltag praktiziert werden.

 

-          Die Anwendung der Entgeltordnung hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt, sodass aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Anpassungen erforderlich sind.

 


Anlage:

- Antrag SC Altenrheine Nutzungsentgelte

- Synopse Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine