Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt mit Wirkung vom 01.01.2023 die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Abonnements und Einzelkarten des Theater- und
Konzertprogrammes der Stadt Rheine
Allgemeine
Bedingungen
Die Stadt Rheine ist Veranstalter eines Theater- und
Konzertprogrammes sowie der Kindermatinee in Rheine. Zu diesen Veranstaltungen
werden Eintrittskarten in Form von Abonnements und Einzelkarten angeboten.
Alle angebotenen Abonnements und
Einzelkarten können bei der Stadt Rheine –
Kulturservice – bestellt werden. Mit der Annahme der Bestellung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem/der
Besteller/in und der Stadt Rheine zustande. Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der
Reihenfolge des Eingangs der Bestellung.
Abonnementbestellungen haben Vorrang vor Einzelkartenbestellungen.
Die bestellten Abonnementkarten werden rechtzeitig vor Beginn
der Spielzeit, die bestellten Einzelkarten rechtzeitig vor Beginn der
jeweiligen Aufführung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist nach Zustellung der Eintrittskarten,
spätestens aber an dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin ohne Abzug zu
zahlen. Für die Bezahlung haftet derjenige, auf dessen Namen die jeweiligen
Karten ausgestellt sind.
Für versäumte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet
werden.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, sind Abonnement- und
Einzelkarten übertragbar.
Ermäßigungen werden wie folgt gewährt:
Ermäßigungskategorie 1 (50 % Ermäßigung):
Schüler/innen; Studierende bis zum 25.
Lebensjahr; Personen im Freiwilligen-
dienst oder Freiwilligen Wehrdienst; Inhaber/innen der „Juleica“
Ermäßigungskategorie 2 (20 % Ermäßigung):
Personen mit Schwerbehindertenausweis; im
Schwerbehindertenausweis nachgewiesene Begleitpersonen; Inhaber eines
Familienpasses oder einer Ehrenamtskarte;
Ermäßigungskategorie 3 (10 % Ermäßigung):
Gruppen von mindestens 10 Personen
Ermäßigungskategorie 4 (75 % Ermäßigung):
Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem zweiten
oder zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) erhalten.
Der Grund der Ermäßigung ist bei der Kartenbestellung
nachzuweisen. Nachträgliche Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Es kann nur eine Ermäßigungskategorie in Anspruch genommen
werden.
Karten, für die eine Ermäßigung gewährt wird, sind nicht
übertragbar.
Im Laufe der Spielzeit zwingend notwendige Programm- oder
Terminänderungen werden, wenn möglich, rechtzeitig in der Presse bekannt
gegeben. Durch diese Änderungen wird kein Ersatzanspruch gegenüber der Stadt
Rheine begründet. Das gleiche gilt für Änderungen in den Besetzungen der
einzelnen Veranstaltungen.
Der Verlust der Eintrittskarte (Abonnement oder Einzelkarte)
ist zur Vermeidung von unberechtigten Benutzungen unverzüglich der Stadt Rheine
– Kulturservice – mitzuteilen. Es wird dann eine Ersatzkarte ausgestellt.
Besondere
Bedingungen
Für alle Abonnements gilt, dass ein
Austausch von Veranstaltungen oder die teilweise Rückgabe von Abonnements nicht
möglich ist.
Ein Abonnement-Vertrag wird für die
Dauer einer Spielzeit geschlossen. Nach Ablauf der ersten Spielzeit verlängert
sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden.
Der mit einem Abonnement verbundene
Rabatt gegenüber den Original-Eintrittskarten wird gewährt, wenn das Abonnement
für eine ganze Spielzeit gehalten wird. Im Falle einer Kündigung des Abonnements
während der Spielzeit ist für alle bereits stattgefundenen Veranstaltungen der
Einzelkartenpreis zu entrichten. Nach Erhalt der Kündigung wird der
entsprechende Betrag in Rechnung gestellt.
Festabonnement Theater
Das Festabonnement Theater umfasst 5 Veranstaltungen,
die vor Beginn der Spielzeit von der Stadt Rheine – Kulturservice – festgelegt
werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine
bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz. Bei der Platzvergabe wird
darauf geachtet, dass den evtl. Platzwünschen entsprochen wird.
Ein Festabonnement Theater kann um
weitere Veranstaltungen erweitert werden. In diesem Falle wird für die
jeweilige Veranstaltung eine Ermäßigung von 40% auf den Einzelkartenpreis
gewährt.
Festabonnement Falkenhofkonzerte
Das Festabonnement Falkenhofkonzerte
enthält mindestens 3 Konzerte der klassischen Musik, die vor Beginn der
Spielzeit von der Stadt Rheine – Kulturservice – festgelegt werden. Ein Tausch
einzelner Veranstaltungen ist nicht möglich.
KIPcard
Mit der KIPcard kann sich jeder sein
persönliches Abonnement zusammenstellen. Eintrittskarten aus dem Angebot des
Kulturservice werden bei Vorlage der KIPcard mit einem Nachlass von 25 %
abgegeben. Die KIPcard ist personalisiert und nicht auf andere Personen
übertragbar. Eine KIPcard kann in jeder Veranstaltung nur einmal genutzt
werden.
Der Preisnachlass auf die KIPcard ist
nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar.
Jugendabonnement
Das Jugendabonnement umfasst 3
Veranstaltungen aus allen Veranstaltungen, die vom Kulturservice angeboten
werden.
Das Jugendabonnement erhalten
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten ein
Jugendabonnement, wenn einen Nachweis über den Schulbesuch, ein Studium oder
die Leistung von Freiwilligendienst bzw. freiwilligen Wehrdienst vorgelegt
wird.
Ein Jugendabonnement gilt
ausschließlich für eine Spielzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Mit der Buchung des Jugendabonnements
sind die gewünschten 3 Aufführungen verbindlich anzugeben. Umbuchungen in der
laufenden Spielzeit sind nicht möglich.
Es stehen die Plätze zur Verfügung,
die nach der Vergabe der Festabonnements nicht besetzt sind. Es besteht kein
Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz.
Es werden keine weiteren Ermäßigungen
gewährt.
Kindermatinee-Abo:
Das Festabonnement umfasst 6
Veranstaltungen, die vor Beginn der Spielzeit von der Stadt Rheine –
Kulturservice – festgelegt werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine
bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz.
Schülergruppenkarte
Die Schülergruppenkarte ist für
Schülergruppen von mindestens 10 Personen vorgesehen. Eine schriftliche
Anmeldung über die Schule ist notwendig. Die Plätze werden vom Kulturservice
der Stadt Rheine zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Plätze.
Es werden keine weiteren Ermäßigungen
gewährt.
Einzelkarten
Es stehen die Plätze zur Verfügung,
die nach der Vergabe der Abonnements nicht besetzt sind. Es besteht kein
Anspruch auf eine bestimmte Platzgruppe oder einen bestimmten Platz.
An der Abendkasse wird eine Gebühr
von 2,00 € erhoben.
Infektionsschutz
Notwendige Maßnahmen, die sich aus Vorschriften zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus und weiterer Vorschriften zum
Infektionsschutz ergeben haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
Datenschutz
Die Stadt Rheine beachtet selbstverständlich die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verantwortlich
für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Bürgermeister. Die Einhaltung der Bestimmungen wird
durch den Datenschutzbeauftragten überwacht. Sie erreichen ihn unter E-Mail:
datenschutz@rheine.de.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen
Daten zur Bearbeitung von Abonnement- und
Einzelkartenbestellungen sowie zur Information über aktuelle Kulturangebote. Die Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert auf Ihrer
Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe
a und/oder b Datenschutz-Grundverordnung.
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Datenempfänger Ihre
personenbezogenen Daten erhalten. Wenn die Bezahlung der Karten durch Abbuchung
von einem Bankkonto erfolgt, erhält der Fachbereich Finanzen Ihre Bankdaten.
Eine Drittlandsübertragung findet nicht statt.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie
dies zur Bearbeitung der Abonnement- und Einzelkartenbestellungen sowie zur
Information über aktuelle Kulturangebote notwendig ist.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung
jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt, durch den Widerruf wird die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
Die Angaben Ihrer Daten erfolgt
freiwillig oder vertraglich. Sofern Sie diese Daten nicht bereitstellen, hat
dies allerdings zur Folge, dass Ihre Abonnement- und Einzelkartenbestellungen
nicht bearbeitet werden und Sie keine Informationen über aktuelle
Kulturangebote erhalten.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten
(Betroffenenrechte, Beschwerderecht) finden Sie auf der Homepage der Stadt Rheine.
Schlussbemerkung
Die Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2023. Vorher
geltende Geschäftsbedingungen werden aufgehoben.
Abonnements- und Einzelkartenpreise sind der jeweils gültigen
Preistabelle für Abonnement- und Einzelkartenpreise zu entnehmen.
Beratung und Information
Zu allen Fragen rund um die städtischen Theater- und
Konzertveranstaltungen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Kulturservices der Stadt Rheine Auskunft.
Begründung:
Am 10. August 2021 hat der
Bundestag das sogenannte Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen. Mit
diesem Gesetz wurden unter anderem einige Vorschriften des BGB geändert, die
sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern
befassen. Es sieht unter anderem eine Änderung des § 309 Nummer 9 BGB vor.
Danach ist es seit dem 1. März 2022 nicht mehr zulässig, in AGB die stets
wiederkehrende automatische und stillschweigende Verlängerung des Vertrages
vorzusehen.
Eigentlich gedacht für besseren
Schutz der Verbraucher vor semi-seriösen Telefon- und anderen im Internet
abgeschlossenen Verträgen, aus denen das Herauskommen sehr erschwert wurde,
erfasst die Neuregelung nun alle Verträge, die regelmäßige Lieferungen von Dienst-
oder Werkleistungen zum Gegenstand haben. Von dieser Neuregelung sind somit
auch die Verträge über Theater- und Konzertabonnements betroffen.
Ab dem 01.03.2022 sind nur noch
stillschweigende Verlängerungen auf unbestimmte Zeit zulässig. Das heißt, der
Vertrag muss nach einer Festlaufzeit von einem Jahr zu einem unbefristeten
Vertrag werden. Und dieser unbefristete Vertrag muss mit einer Frist von
maximal einem Monat jederzeit kündbar sein. Längere Kündigungsfristen als ein
Monat sind nicht mehr zulässig.
Stellt man diese Regelung für
Neuverträge nicht um, sondern sieht in den AGB weiterhin vor, dass das
Abonnement sich nach Ablauf der ersten Festlaufzeit um jeweils ein Jahr
verlängert, ist die Klausel in den AGB unwirksam. Die Unwirksamkeit führt dann
aber nicht dazu, dass die neue gesetzliche Regelung automatisch an die Stelle
der unwirksamen AGB tritt, sondern der Vertrag endet automatisch nach Ablauf
des ersten Vertragszeitraums.
Für die Abonnements der Stadt
Rheine gilt bisher, dass sie sich nach Ablauf einer Spielzeit automatisch um
ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht bis zum 31. Mai des Jahres
gekündigt wurden. Aus der Gesetzesänderung ergibt sich, dass für vor dem
01.03.2022 abgeschlossene Abonnements diese Regelung solange gilt, bis ein
neues Abonnement abgeschlossen wird, welches an Stelle eines bisherigen
Abonnements tritt. Nach dem 01.03.2022 abgeschlossene Abonnements fallen
dagegen unter die gesetzliche Neuregelung und enden automatisch nach einem
Jahr, da sie nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind.
Dies würde dann bedeuten, dass
„Altkunden“ bis zu einer Änderung Ihres Abonnement-Vertrages anders
(schlechter) bei den Kündigungsfristen gestellt werden, als „Neukunden“. Eine
derartige „Zweiklassengesellschaft“ ist nicht im Interesse einer positiven
Kundenbindung.
Die Verwaltung schlägt deshalb eine einheitliche Änderung der Geschäftsbedingungen für alle Abonnenten mit Wirkung vom 01.01.2023 vor. Diese beinhaltet die Regelung, dass ein Abonnement-Vertrag grundsätzlich für die Dauer einer Spielzeit geschlossen wird. Nach Ablauf der ersten Spielzeit – also dem Ende der Spielzeit 2022/2023 - verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, er kann dann allerdings jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Da das Abonnement auch einen Rabatt gegenüber Einzelkarten darstellt, musste außerdem eine Regelung eingefügt werden, nach der bei einer Kündigung während der Abonnementlaufzeit, der gewährte Abonnementrabatt für die gesamte Laufzeit zurückgefordert wird und stattdessen für alle stattgefundenen Veranstaltungen der Einzelkartenpreis fällig wird.
Des Weiteren wurden die AGB verschlankt, in dem auf die Benennung einzelner Abonnements verzichtet wird und stattdessen der Umfang eines Festabonnements nur noch grundsätzlich, nämlich bestehend aus 5 Veranstaltungen (Konzertabonnement 3 Veranstaltungen), beschrieben wird. Außerdem wurde der Geltungsbereich der AGB auf die Veranstaltungen der Kindermatinee ausgeweitet. Bisher gab es für diesen Bereich keine Geschäftsbedingungen.
Als Element der Kundenbindung wurde die Möglichkeit eines rabattierten Zukaufs von Einzelkarten zu einem bestehenden Abonnement eingefügt.
Ausgenommen
von der stillschweigenden Verlängerung wurden die KIPcard und das
Jugendabonnement. Diese enden zukünftig grundsätzlich mit dem Ablauf einer
Spielzeit und müssen durch aktives Handeln der Kundinnen und Kunden verlängert
werden.