Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-
Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2022 für den
Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind
Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten.
Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und auf
die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner
Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den
Fachbereich 3 Verbesserungen in Höhe von 381.998,50 EUR.
Im Finanzplan
ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 3.910.307,33 EUR.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in
einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen
in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt.
Ergibt sich
insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein
Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere
Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen
werden.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Im Jahresabschluss
2021 sind die folgenden coronabedingten Belastungen enthalten:
Produkt: 3
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u. |
Begründung |
Coronabedingte |
16 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
Verschiedener
Sachaufwand |
1.052 EUR |
Produktgruppe 32 – Sicherheit und Ordnung
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u. |
Begründung |
Coronabedingte |
4 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Verzicht auf
Sondernutzungsgebühren im Bereich Gaststätten |
29.421 EUR |
4 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Gewerbewesen – Rückgänge
Verwaltungsgebühren |
26.006 EUR |
7 |
Sonstige ordentliche Erträge |
Überwachung
ruhende Verkehr – Rückgänge
Verwarngelder |
11.790 EUR |
Diese Belastungen
sind gemäß dem NKF-CIG NRW isoliert worden. Der Gesamtbetrag ist im
Sonderbereich 9 als außerordentlicher Ertrag verbucht worden.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht 2021, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung