Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2023 der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fest.
2)
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die
mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024-2026 für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ zur Kenntnis.
Begründung:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ hat gemäß § 12 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 14 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Ergebnisplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans entscheidet gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe b) EigVO der Rat der Stadt Rheine.
Diese Beschlussfassung ist gemäß § 5 Abs. 4 EigVO durch den Betriebsausschuss vorzuberaten.
Finanzielle Auswirkungen im Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan 2023 schließt jeweils mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.161.813 EUR ab. Der städtische Betriebskostenzuschuss beläuft sich auf 935.777 EUR.
Nachrichtlich ist zu erwähnen,
dass in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Wirtschaftsplans
2022 für das Jahr 2023 mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.087.735
EUR gerechnet
worden ist und sich der städtische allgemeine Betriebskostenzuschuss auf 858.755 EUR belaufen sollte.
Maßgebliche Ursache für diese Entwicklung ist die erhebliche Steigerung der
anfallenden Energiekosten.
Aus diesem Grund sieht der Entwurf des Haushaltsplans 2023 der Stadt Rheine in der Produktgruppe 42 einen Betriebskostenzuschuss von 859.000 EUR vor, dieser sollte angepasst werden.
Anlage:
Wirtschaftsplan 2023