Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Feuerwehr – Vorbeugender Brandschutz im Kreisgebiet Steinfurt

1,00

A11

2

Bürgerbüro – Produktverantwortlicher

0,27

EG10

3

Personenstandswesen – Standesbeamter/in

2,00

EG9a

4

Ordnungsamt – Ordnungsangelegenheiten

0,40

EG9a

5

Bürgerbüro – Sachbearbeitung

0,50

EG8

6

Straßenverkehrsbehörde – Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr)

1,00

EG5

 

Summe

5,17

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Es handelt sich dabei um eine Stelle, die in Abhängigkeit der Realisierung durch den Kreis Steinfurt in den Stellenplan 2023 der Feuer- und Rettungswache Rheine aufgenommen werden soll und durch den Kreis Steinfurt vollumfänglich refinanziert wird.

zu 2:

Das Bürgerbüro ist aufgrund des hohen Besucheraufkommens eines der Aushängeschilder der Stadtverwaltung Rheine. Probleme im organisatorischen Ablauf oder in der Bewältigung der anfallenden Aufgaben, führen demnach aufgrund der Außenwirkung schnell zu Beschwerden. Somit kommt der Leitungsfunktion im Bürgerbüro eine besondere Verantwortung zu. Aufgrund eines zunehmenden Organisationsbedarfes im Bürgerbüro wegen eines erhöhten Publikumsaufkommen sowie einer sich erhöhenden Anzahl an schwierigeren Fällen, soll die Produktverantwortung nicht länger nur in Teilzeit, sondern in Vollzeit wahrgenommen werden. Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben gezeigt, dass auch im Bereich Bürgerbüro schnell veränderte Lagen eintreten können, die umsichtiges Handeln oder zügige Entscheidungen erfordern. Bisher war die Leitung des Bürgerbüros nur in der Zeit von Montag bis Donnerstagmittag erreichbar. Durch die Aufstockung um 9 Wochenstunden ist der/die Leiter/-in künftig besser in der Lage seine Kernaufgaben zu erledigen und als Ansprechpartner für Bürger, Mitarbeiter und Vorgesetzte zur Verfügung zu stehen. Eine Entlastung der Führungskraft, beispielsweise durch einen Vertreter, ist im Bürgerbüro aufgrund der Stellenhierarchie nicht vorgesehen. Die anfallenden Leitungsaufgaben können nicht delegiert werden. 

zu 3:

Auf Grundlage der Organisationsuntersuchungen von 2018 und 2021 wurde in 2022 eine Neuberechnung des aktuellen Stellenbedarfes im Personenstandswesen durchgeführt, da die Steigerung der Geburtenanzahl aufgrund der Schließung der Geburtsstation im Klinikum Ibbenbüren 2021 in der vorherigen Berechnung noch nicht berücksichtigt werden konnte. Im Ergebnis wurde für 2021 rückwirkend anhand der tatsächlichen Fallzahlen ein aktueller Stellenbedarf von 8,47 Stellen errechnet. Datenbasis für 2022 waren die Ist-Zahlen des ersten Halbjahres 2022. Anhand der vorliegenden Fallzahlen aus 2022 mit einer entsprechenden Hochrechnung bis zum Jahresende, ergibt sich aktuell ein Bedarf von insgesamt 744.140 Jahresarbeitszeitminuten (JAM) für das Standesamt. Geteilt durch die nach KGSt errechnete Netto-Normalarbeitskraft im Standesamt (86.050) ergibt sich somit ein Bedarf von gerundet 8,65 Stellen für Standesbeamte. Der Stellenplan 2022 weist für den Bereich Personenstandswesen aktuell 6,50 Stellen für Standesbeamte aus. Eine bereits für 2022 zusätzlich angemeldete Standesbeamtenstelle wurde vom Rat der Stadt Rheine nicht bewilligt.

 

Durch die gestiegenen Geburtenfallzahlen und die längeren Bearbeitungszeiten aufgrund eines deutlich erhöhten Ausländeranteils, haben sich mittlerweile Rückstände und wochenlange Wartezeiten für Terminvergaben im Standesamt ergeben. Die derzeitige Belastung der Standesbeamten ist sehr hoch (aktuell ca. 450 Überstunden) und die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund der steigenden Wartezeiten stark zugenommen. Erschwerend hinzu kommt eine Änderung des Personenstandgesetzes zum 01.11.2022. Ab diesem Zeitpunkt soll die Nacherfassung der Papierregister von Geburts- und Eheregistern in das elektronische Register verpflichtend werden, sobald der bestehende Eintrag fortgeführt, eine Auskunft digital erteilt werden soll oder eine Urkunde neu ausgestellt wird. Dieser zusätzliche eigenständige Beurkundungsvorgang kann dabei vom bestehenden Eintrag im Papierregister abweichen, darf nur durch einen Standesbeamten durchgeführt werden und wird die Bearbeitungszeiten für die nächsten Jahre weiter erhöhen. Als größtes Standesamt und einziges Geburtsstandesamt hat die Stadt Rheine den höchsten zu bearbeitenden Datenbestand im Kreis Steinfurt und ist dadurch besonders betroffen.

 

Für den Stellenplan 2023 werden aus den vorgenannten Gründen zwei zusätzlichen Stellen im Personenstandswesen angemeldet.

zu 4:

Das Ordnungsamt der Stadt Rheine verfügt gemäß Stellenplan 2022 derzeit über 1,60 Stellen für den Bereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung. Ein kommunaler Ordnungsdienst, so wie er in vielen vergleichbaren Kommunen vorgehalten wird, besteht in Rheine nicht. Daher müssen die vorgenannten 1,60 Stellen neben ihren eigentlichen Aufgaben auch im Außendienst tätig werden, um verschiedene Kontroll- und Ermittlungstätigkeiten durchzuführen. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter von Safe & Co. (hier: 2,00 Stellen EG5) sind für solche Außendiensttätigkeiten nicht ausgebildet und können demnach nur unterstützend eingesetzt werden. Die beiden Marktmeisterinnen (hier: 2,00 Stellen EG9a) werden für Außendiensttätigkeiten zwar herangezogen, sind aber aufgrund ihrer eigentlichen Aufgaben (u.a. Planung, Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Märkten und Kirmesveranstaltungen) nur eingeschränkt verfügbar.    

 

Rheine ist eine wachsende Stadt und so müssen im Ordnungsamt vor diesem Hintergrund und auch aufgrund immer neuer Aufgaben (aktuell Corona-Pandemie oder Flüchtlingskrise) entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Aus der Bürgerschaft kommen in den letzten Jahren vermehrt Beschwerden und Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten in unterschiedlichsten Angelegenheiten (u.a. Umweltdelikte, Lärmbelästigungen, Hundeangelegenheiten sowie Belästigungen durch Bettler oder aufdringliche Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund). Aktuell ist das Ordnungsamt der Stadt Rheine nicht mehr in der Lage, alle Sachverhalte entsprechend zeitgerecht zu prüfen und nachzuverfolgen. Die Polizei sieht sich in den meisten Fällen nicht zuständig und kann personell ebenfalls keine Unterstützung leisten. Bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten der Ordnungsamtsmitarbeiter können demnach so gut wie keine Außendiensttätigkeiten mehr durchgeführt werden. Für 2023 ist eine Organisationsuntersuchung im Ordnungsamt vorgesehen. Darin soll u.a. auch die Aufstellung und der Einsatz eines Kommunalen Ordnungsdienstes geprüft werden.

 

Die Anhebung der Stellenanteile von 1,60 Stellen um 15,6 Wochenstunden auf 2,00 Stellen soll die beiden Ordnungsamtsmitarbeiter unterstützen und für eine größere Flexibilität im Bereich des Ordnungsamtes sorgen.

zu 5:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigten früher bei Auslandsreisen einen Kinderreisepass, der bisher sechs Jahre gültig war. Seit dem 01.01.2021 hat sich diese Gültigkeitsdauer auf nur ein Jahr verringert. Bis einschließlich 2020 ausgestellte Kinderreisepässe behalten zwar ihre ursprüngliche Gültigkeitsdauer; die Anzahl dieser Langzeitpässe nimmt aber kontinuierlich von Jahr zu Jahr bis zum Auslaufen der letzten Pässe im Jahr 2025 ab, so dass zukünftig ab diesem Zeitpunkt alle Kinderreispässe nur noch eine einjährige Gültigkeit besitzen werden und dementsprechend jährlich zu erneuern/verlängern sind. Nachdem die allgemeine Reisetätigkeit durch das Entfallen pandemiebedingter Beschränkungen wieder zu ihrem Normalmaß zurückgekehrt ist, nimmt die Anzahl der Anträge auf Kinderreisepässe nun erheblich zu. Wurden beispielsweise im Jahr 2020 nur 568 Kinderreisepässe (mit 6-jähriger Gültigkeit) ausgestellt, sind es nun allein im ersten Halbjahr 2022 (bis 30.06.) bereits 1.179. Hochgerechnet ergibt sich für ein ganzes Jahr 2022 jetzt schon die Anzahl von 2.358 Kinderreisepässe, wobei diese Zahl zukünftig weiter ansteigen wird, da immer mehr der alten Langzeitpässe auslaufen und durch jahresaktuelle Kinderreisepässe ersetzt werden müssen.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt je Kinderreisepass bei 15 Minuten, d.h., dass allein für 2022 mit insgesamt etwa 35.370 Jahresarbeitsminuten zu rechnen ist; mit steigender Tendenz (siehe oben). Dadurch ergibt sich im Bürgerbüro ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 0,50 Stellen. Zusätzlich ergibt sich derzeit auch eine deutliche Mehrarbeit durch die Anmeldung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und ein Ende dieser Situation ist aktuell nicht absehbar.

Selbst bei Wegfall der kriegsbedingten Mehrarbeit wird keine Entlastung eintreten, da die in den nächsten Jahren weiter steigende Anzahl von auszustellenden Kinderreisepässen verbleibt.

zu 6:

Aktuell verfügt die Straßenverkehrsbehörde über 2,32 Stellen im Bereich „Überwachung ruhender Verkehr“. Nach einem tätlichen Angriff auf eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes im Jahr 2020 wurde entschieden, dass im Außendienst künftig nur noch 2er-Teams eingesetzt werden. Dadurch soll das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter gestärkt und die Hemmschwelle für einen möglichen Angriff/Übergriff durch Dritte erhöht werden. Dies schränkt allerdings den Operationsradius in der Verkehrsüberwachung ein, so dass Kontrolltätigkeiten an weniger Standorten oder weniger frequentiert stattfinden. Das Hauptaugenmerk der Kontrollen liegt dabei auf dem Innenstadtbereich, wodurch die städtischen Randbezirke weniger oft überprüft werden. Um hier entgegenzuwirken, sollen zwei zusätzliche „Politessen/Poliboys“ in Teilzeit mit je 19,5 Wochenstunden eingestellt werden.  

 

Die Einstellung von zusätzlichem Personal in diesem Bereich erfolgt auch mit der Zielsetzung, zusätzliche Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Fahrrad- & Fußgängerfreundlichkeit im Stadtgebiet durchzuführen. Darüber hinaus kann die vorschriftsmäßige Nutzung von Behindertenparkplätzen besser überwacht und die Problematik von zugeparkten Feuerwehrzufahrten gezielter angegangen werden. Anhand der derzeitigen Einnahmen, welche durch die jeweiligen Verwarn- & Bußgelder generiert werden, ist davon auszugehen, dass durch die Einstellung weiterer „Politessen/Poliboys“ keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. Die Jahrespersonalkosten werden voraussichtlich durch die zusätzlich eingenommenen Verwarn- und Bußgelder gedeckt.

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschuss als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2022 erforderlich:

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Feuerwehr – IT-Support/Teiladministration

2,00

EG9b

 

Summe

2,00

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Die Feuer- und Rettungswache (FuRW) Rheine verfügt über eine autarke IT-Infrastruktur, die nicht an das Netzwerk der Stadt Rheine angebunden ist. Nach einer 2018 extern durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde im Zuge einer umfangreichen Umstrukturierung der FuRW die Empfehlung umgesetzt, eine Vollzeitstelle im nichtfeuerwehrtechnischen Dienst zur digitalen Unterstützung einzurichten. Der Stellenplan 2020 wurde um eine EG10-Stelle erweitert und diese Stelle ist seit dem 01.04.2021 mit einem erfahrenen IT-Fachinfor-matiker der Fachrichtung Systemadministration besetzt. Die Nutzung von

Synergien mit der städtischen IT war aufgrund der personellen Auslastung/

Unterbesetzung der städtischen IT-Abteilung bislang nicht möglich.

 

Die Aufgabenerfüllung im breiten Spektrum der Feuerwehr-IT kann aufgrund einer Vielzahl von Faktoren mit der derzeitigen zahlenmäßigen Besetzung nicht sichergestellt werden. Mit wachsender IT-Infrastruktur bei der Feuerwehr im Zuge der Digitalisierung hat sich und wird sich auch weiterhin der Betreuungsbedarf teils deutlich erhöhen. Help-Desk-Tätigkeiten und First-level-Support verdrängen den originären Kernaufgabenbereich der besetzten IT-Stelle und aktuell kann immer häufiger nicht mehr agiert, sondern nur reagiert werden. Wichtige Projekte müssen verschoben werden, Projektausarbeitungen können nicht ausreichend schnell getätigt werden. Die Implementierung eines Risikomanagements für die IT-Belange der Feuerwehr ist nach wie vor ausstehend.

 

Deshalb wurde in 2022 eine Stellenbedarfsanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurde dabei ein Bedarf von insgesamt 5,20 Stellen festgestellt. Es ist deutlich geworden, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Daher wird beantragt, dass zunächst kurzfristig zwei zusätzliche Vollzeitstellen eines/einer Fachinformatikers/in (FR Systemintegration) der EG 9b TVöD für die Feuerwehr-IT in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden. Perspektivisch werden für den Stellenplan 2024 weitere Anpassungen erfolgen müssen, um künftig die Nutzung von Synergien entsprechend voran zu treiben, wie z.B. in Hinblick auf die Einrichtung eines gemeinsames Rechenzentrums mit städtischer IT, Schul-IT und Feuerwehr-IT.

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2023

1

Rechtsberatung und Rechtsvertretung –

juristische Sachbearbeitung

A13

A14

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Im Juni 2022 hat die Stelleninhaberin um die Überprüfung der Dienstpostenbewertung gebeten. Auf Basis einer aktuellen Stellenbeschreibung erfolgte eine entsprechende Neubewertung der Stelle „Juristische Sachbearbeitung“ im Produkt „Rechtsberatung und Rechtsvertretung“. Die Bewertung erfolgte nach dem Gutachten „Stellenplan-Stellenbewertung“ 7. Auflage 2009 der KGSt. Bei der Bewertung von Beamtenstellen werden zunächst die Anforderungen jeder Stelle nach sechs Bewertungsmerkmalen bewertet. Danach wird für jede Stelle eine Gesamtpunktzahl ermittelt und die Stelle durch die Anwendung der KGSt-Dienstpostentabelle einer Besoldungsgruppe zugeordnet. Bei der Ermittlung der Grundlagen für die Stellenbewertung wurde berücksichtigt, dass die Stadt Rheine mit rd. 80.000 Einwohnern in der Größenklasse 4 (50.000 bis 100.000 Einwohner) einzuordnen ist. Bei Gemeinden der GK4 ist die Stelle "Juristischer SB" in der Stabsstelle Recht im Ergebnis mit einer Punktzahl von 604 Punkten der Besoldungsgruppe A14 zugeordnet. Zum gleichen Ergebnis kam auch die Stellenbewertungskommission der Stadtverwaltung Rheine in ihrer Sitzung am 25.10.2022. Die Bewertung ist nach § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sachgerecht und entspricht im Ergebnis auch der Musterstelle aus KGSt-Gutachten Stellenplan - Stellenbewertung 1/2009, 7. Auflage.

 

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in die Planung der Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 450/22, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2023 – 2026 des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung, verwiesen.

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2023

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 


Anlage:

 

Stellenplan 2023, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung