Sitzung: 12.05.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 020/21
Beschluss:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB) den Bebauungsplan Nr.130, Kennwort: "Baarentelgen Süd", der Stadt Rheine zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die südliche Grenze der Flurstücke 542 und 541, durch die östliche Grenze des Flurstücks 541, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 540,
im Osten: durch die östliche Grenze der Flurstücke 540, 474 und 475,
im Süden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 475 ,
im Westen: durch die westliche Grenze der Flurstücke 475 und 474.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 38, Gemarkung Rheine rechts der
Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130, Kennwort: "Baarentelgen Süd", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine
ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger
Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt
Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig