Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein und erläutert, dass für den Ausgleich des Plan- und Wohngebietes  ca. 10.600 qm Ackerfläche aufgeforstet werden müssen. Die Kosten hierfür trage der Verursacher des Planverfahrens. An die Waldfläche schließt sich dann die neue Sekundäraue anstelle eines Regenrückhaltebeckens an. Die Stadt Rheine beabsichtigt diese Flächen zu erwerben. Die Baumreihe zur Straße „Zur Heide“ hin bleibt erhalten.

 

Frau Friedrich erklärt, dass sie die Entwicklung nicht nachvollziehen könne, da sich das Gebiet nicht im Innenbereich befinde.

 

Frau Schauer erläutert, dass die Flächen zwar planungsrechtlich ohne Bebauungsplan nach § 35 BauGB und somit als „Außenbereich“ zu bewerten seien – dies gelte im Übrigen z. B. auch für die Flächen der ehemaligen Damloupkaserne, obschon sie mitten in der Stadt liegen -, es sich allerdings im Hinblick auf die Stadtentwicklung  um eine integrierte Randlage im städtischen Zusammenhang handele. Hier werde der vorhandene Siedlungsrand abgerundet. Eine bisher nur einseitige Straßenrandbebauung werde sinnvoll ergänzt.

 

Herr Doerenkamp bittet um Erläuterung der Aussagen in der Begründung unter Punkt 9.1.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass die Regelungen zur Sekundäraue Voraussetzung für die Flächenentwicklung sind. Da diese nicht (nur) zugunsten der geplanten Wohnbebauung erforderlich seien, sei die Herstellung hier Aufgabe der Stadt. Die ausgleichsmaßnahmen (Aufforstung Ackerflächen und Baumpflanzungen im Bereich der Sekundäraue) werden nach dem Verursacherprinzip geregelt. Wenn sich Eigentümer und Stadt Rheine über diese Regelungen nicht einig würden, werde das gesamte Projekt nicht umgesetzt.

 

Frau Friedrich möchte wissen, ob die Baumschutzsatzung in diesem Bereich greife.

 

Frau Schauer antwortet, dass es sich hier planungsrechtlich um einen Außenbereich handele und zudem Waldflächen betroffen seien, greife die Baumschutzsatzung hier zwar nicht.  Allerdings werden die Baumbestände über den Forstausgleich geregelt. Dies werde auch vertraglich abgesichert.

 

Herr Bems erklärt, dass er dem Beschluss zustimmen werde.

 

Herr Wisselmann kann dem Beschluss mit einigen Bedenken folgen, denn der Wohnraum werde benötigt.

 


Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 281, Kennwort: "Zur Heide - Nord", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch eine 25 m bzw. 40 m parallel verschobene Grenze zur nördlichen

                            Grenze des Flurstücks 1129 (Teilfläche aus Flurstück 1102),

im Osten:            durch die westliche Grenze des Flurstücks 31,

im Süden:            durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1129,

im Westen:          durch den von der westlichen Grenze des Flurstücks 31 etwa 195 m west-

                            lich verschobenen Baufeldabschluss.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die sich auf etwa 195 m Länge nördlich der Straße „Zur Heide“ erstrecken.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 29, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         bei 3 Nein Stimmen