Sitzung: 01.07.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 192/21
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Frau Friedrich möchte wissen, ob KfW Standard und PV Anlagen zu vereinbaren, nachträglich noch möglich seien.
Frau Schauer verneint dies, da der Kaufvertrag bereits vor einiger Zeit geschlossen wurde.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 , Kennwort: "Johannesschule", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.
Die Begrenzung des
Änderungs- und Ergänzungsbereichs kann folgendermaßen beschrieben werden: Es
handelt sich um die Flurstücke 652, 613 der Flur 173 in der Gemarkung
Rheine-Stadt sowie den genannten Flurstücken vorgelagerte Teilbereiche der
Bevergerner Straße sowie der Osnabrücker Straße (anteilig Flurstück 686 der
Flur 173, Gemarkung Rheine Stadt und Flurstück 464, Flur 182, Gemarkung Rheine
Stadt).
Im Norden: begrenzen der Dreikönigskindergarten und die
Christopherusschule des Caritasverbands Rheine den Planbereich.
Im Osten: begrenzen der Johanneskindergarten und
die nördlich des Kindergartens zur Osnabrücker Straße gelegene Bebauung den
Änderungsbereich.
Im Süden: begrenzt die nicht mehr im
Geltungsbereich der Änderung enthaltene bestehende Wohnbebauung der Bevergerner
Straße (insb. Gebäuderiegel 137a – 145, Hausnummern 149 a-c, und Hausnummern
161 a-e) das Plangebiet.
Im Westen: begrenzt die Gebäude- und Freifläche der
Johannes-Grundschule, Flurstück 643, Flur 173, Gemarkung Rheine Stadt das
Plangebiet.
Der räumliche
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Übersichtsplan und im
Bebauungsplanänderungsentwurf geometrisch eindeutig dargestellt und festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig