Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3

Herr van Wüllen verweist auf die unter TOP 8 angesprochenen Punkte. Weitere Wortmeldungen hierzu gibt es nicht.

 

 


Beschluss:

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 348, Kennwort: "GE Os-nabrücker Straße - Süd", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück 388 (abzüglich von Teilflächen im Westen und Süden) sowie einer Minimalfläche aus dem Flurstück 370. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Gemarkung Rheine rechts der Ems, in der Flur 30. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Rechtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 348, Kennwort: "GE Osnabrücker Straße - Süd", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender mindestens 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig