Herr Winnemöller fragt, ob das vom Investor mit der Planung beauftragte Planungsbüro auch die Abwägungen gemacht hätte. Sollte dies der Fall sein, würde er gerne wissen, ob dies nicht eine hoheitliche Aufgabe des Rates sei, die nur von der Verwaltung vorbereitet werden dürfe. Er habe Bedenken, dass eine Abwägung durch ein interessengebundenes privates Planungsunternehmen nicht zulässig sei.

 

Frau Schauer erklärt, dass das Planungsbüro diesen Auftrag erhalten habe. Dies sei auch zulässig. Die Entscheidung darüber könne letztendlich weder die Verwaltung, noch das Planungsbüro treffen. Diese hoheitliche Aufgabe obliege allein der Politik. Sie macht deutlich, dass die Verwaltung es auch als ihre Aufgabe ansieht, extern beauftragte Abwägungen zu kontrollieren. Eine Abwägungsempfehlung käme nicht ohne Überprüfung in den Ausschuss. Rechtlich und auch inhaltlich gebe es hier keine Bedenken.


Beschluss:

 

Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 01).

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         6 Nein Stimmen