Sitzung: 16.01.2024 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 11
Vorlage: 451/23
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine die Abwägung aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den
beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 01).
II. Beschluss über die
Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt
die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu
den Beteiligungen
· gemäß § 4a Abs. 3 BauGB („Erneute Beteiligung“)
(siehe Anlage 01)
· gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB („Frühzeitige Beteiligung“)
(siehe Anlage 02)
· sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB („Offenlage“)
(siehe Anlage 03)
zur Kenntnis und beschließt
diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte
Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr.
352, Kennwort: "Emsauenquartier Walshagen" (ehemals Kümpers), der
Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
27 - ja
11 - nein