Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH - Wirtschaftsplan 2023
Vorlage
482/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2023 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages festzustellen.


 

Begründung:

 

Gemäß § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

 

Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan 2023 - 2026 beraten. Das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung mündlich bekanntgegeben.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die prognostizierten Jahresüberschüsse mit dem Verlustvortrag verrechnet und nicht an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Wirtschaftsplan 2023 - 2026

Anlage 2: Finanzplan 2023 - 2026