Betreff
Verlängerung der RadBahn Münsterland vom Staelskottenweg bis zur Hafenbahn
- Vorstellung der Planung -
Vorlage
014/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Planung des Kreises Steinfurt zur Verlängerung der RadBahn Münsterland vom Staelskottenweg bis zur Hafenbahn zur Kenntnis.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung eine Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt zur Planung und zum Bau der Weiterführung der RadBahn Münsterland (vom Staelskottenweg bis zur Hafenbahn) zu schließen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 zu veranschlagen.

 

 


Begründung:

 

Seit rund 7 Jahren wird vom Kreis Steinfurt in Zusammenarbeit mit der Stadt Rheine an der Weiterführung der RadBahn Münsterland ab dem Staelskottenweg in Richtung Bahnhof geplant. Nach mehreren Planungsanpassungen und Abstimmungsgesprächen mit der DB Netz AG konnte für den Abschnitt vom Staelskottenweg bis zur Hafenbahn lange keine zufriedenstellende und konsensfähige Lösung im Bereich der Gleisanlagen gefunden werden (siehe dazu TOP 15, BauA am 09.05.2019).

 

Als neue Variante, die grundsätzlich die Zustimmung der DB Netz AG erhalten hat, wurde nun eine Streckenführung am Böschungsfuß des Bahnkörpers geplant (s. Anlage).

 

Die Streckenführung und Ausstattung sieht wie folgt aus:

 

Der Radweg verläuft vom vorhandenen Verknüpfungspunkt mit dem Staelskottenweg zunächst rund 30 m auf dem Bahndamm weiter und quert das Brückenbauwerk am Staelskottenweg. Hinter dem Bauwerk wird der Radweg mit Podesten und mittels einer Rampe an die unten neben dem Böschungsfuß liegenden Bahnnebenflächen herabgeführt. Die Weiterführung auf dem oberen Gleis ist aufgrund bahnlogistischer Gründe nicht mehr möglich.

 

Zur Überführung des Radweges über die Hafenbahn (K 69) soll die Kreisstraße mit einer separaten Radfahrerbrücke gequert werden. Die Anbindung auf dem gegenüberliegenden städtischen Melkeplatz erfolgt wiederum mittels Rampenanlage. Für diese Anbindung wurden drei Varianten entworfen, wobei die Variante 3 im Hinblick auf die Barrierefreiheit bereits die Zustimmung des Inklusionsbeirates des Kreises Steinfurt sowie des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Rheine erhalten hat. Durch die Anbindung an den Melkeplatz kann eine Weiterführung der Radfahrer über die Pappelstraße in Richtung Tichelkampstraße / Lindenstraße, die bereits fahrradfreundlich umgebaut wurde (Förderprojekt KONRAD), angeboten werden.

 

Der durchgängige Radweg wird asphaltiert, Podeste werden wie Plätze mit einer befestigten Fläche aus Betonsteinpflaster gestaltet. Der über Bauwerke geführte Radweg wird in diesen Bereichen mit Geländern ausgestattet. Die Geländer werden auf eine einheitliche Höhe von 1,30 m gebracht, um die Absturzsicherung zu gewährleisten.

 

Die geplanten Verbindungsrampen zum Böschungsfuß sowie zwischen Gleistrasse und örtlichem Radverkehrs- bzw. Wegenetz werden barrierefrei mit einer Längsneigung von ≤ 6,0 % ausgebildet. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit und unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Barrierefreiheit, ist die Anbindung von der Radfahrerbrücke über die Hafenbahn an den Melkeplatz anspruchsvoll, da hier zwischen der Brücke und der Straßenanbindung eine Höhendifferenz von ~5 m zu überwinden ist. Die Variante 3 zielt daher auf eine gegenläufige spiralförmige Trassierung des Radweges ab, um die erforderliche Länge für die Längsneigung ≤ 6,0 % zu erreichen.

 

Als Brückenbauwerk wird die Verwendung ausgedienter Eisenbahnwagons oder UIC Standardwagen geprüft.

 

Zur Abgrenzung des Radweges zum Schienenverkehr sind Zaun- und Heckenelemente bzw. Gabionen zur Sicherung erforderlich. Es ist vorgesehen, Ausstattungselemente wie z. B. Informations- / Hinweistafeln sowie Sitzbänke, Hektometrierungssteine, Mülleimer, Fahrradständer im Zuge von Aufenthaltsbereichen und im Umfeld von Haltepunkten sowie möglicherweise einen ausgedienten Wagon als Raststation und Wetterunterstand zu installieren. Die Unterhaltung dieses Stadtmobiliars obliegt zukünftig der Stadt Rheine; der Kreis Steinfurt wird für die Unterhaltung der RadBahn zuständig sein.

 

Die Vegetationsarbeiten orientieren sich an der Bepflanzung der bereits fertiggestellten Bauabschnitte und Verknüpfungspunkte der RadBahn Münsterland. Die Entwässerung der Radverkehrsfläche erfolgt über die Böschungsfläche der Dammbereiche bzw. über Mulden und Muldenabläufe.

 

Aktuell laufen erste Baugrunduntersuchungen an, die für weitere Planungszwecke erforderlich sind. Ebenso sollen Grunderwerbsgespräche zum Erwerb der, für die Rampenanlage an der Hafenbahn, erforderlichen Flächen geführt werden.

 

 

Durchführungszeitraum:

 

Die Baumaßnahme soll in einem Zuge durchgeführt werden. Für die Bauzeit der Maßnahme ist der Zeitraum von 2024 bis 2025 veranschlagt worden.

 

 

Finanzierung:

 

Bislang sind lediglich Mittel für die Planung der Maßnahme veranschlagt worden. Die Bruttobaukosten werden aktuell noch ermittelt. Nähere Angaben können in der Ausschusssitzung genannt werden.

 

Die Kostenbeteiligung der Stadt Rheine wird voraussichtlich hälftig ausfallen. Der Kreis wird sich um Fördermittel bemühen, der Eigenanteil würde dann ebenfalls zur Hälfte bei der Stadt verbleiben. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Anteil sind im Haushaltsplan 2024 zu veranschlagen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lagepläne 1 – 3

Anlage 2: Lagepläne Variante 1 und 2, Anschluss Hafenbahn