Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag der Fraktionen
CDU und FDP:
1. Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass bei allen zukünftigen Bauvorhaben
an Straßen mit Absenkungen von Einfahrten an Fuß- und Radwegen nach Möglichkeit
und Abwägung die Bordsteinabsenkung mittels Rampensteinen als Standardlösung
ausgestattet wird. Bei Arbeiten an bestehenden Bordsteinen werden bei
vertretbarem Aufwand und nach Abstimmung mit den Anliegern die Absenkungen
ebenfalls mit Rampensteinen ausgeführt.
2. Der
Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt bei Straßenbauvorhaben ganz auf
Bordsteine und Höhenversätze zu verzichten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt,
dass bei künftigen Straßenbaumaßnahmen und beim Bau zusätzlicher Zufahrten an
bestehenden Straßen für die Bordabsenkung an Grundstückszufahrten der Einsatz
von Schrägbordsteinen vorrangig zum Einsatz kommt.
Begründung:
Die Begründung des Antragstellers:
siehe Anlage 1
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1)
In der Vorlage Nr. 243/18 ist nach Antrag der
UWG Rheine dem Bau- und Mobilitätsausschuss der Umgang der Verwaltung mit der
Erstellung von Grundstückszufahrten zur Kenntnis gegeben worden.
Rückblickend sind mit diesen angewandten
Einsatzempfehlungen kaum Schrägborde eingebaut worden, da die Empfehlungen zu
starr waren.
Um die Fuß- und Radfahrerfreundlichkeit an
Grundstückszufahrten im Längsverkehr zu erhöhen, sollen künftig Schrägborde
vorrangig eingebaut werden. Denn diese Art der Absenkung bringt den Vorteil,
dass im Bereich der Zufahrt die Querneigung im Gehweg/Radweg nicht erhöht
werden muss, sondern der Höhenunterschied im Bereich des Bordes/Schutzstreifens
erfolgt.
Absenkung im Bereich des
Schutzstreifens (links) und als Schrägbord (rechts)
Quelle: Empfehlungen für
Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2010)
116a) Absenkung im Bereich
des Schutzstreifens; 116 b) Abschrägung des Seitenraumes, 116 c) Absenkung des
Seitenraumes auf ganzer Breite, 116 d) Absenkung durch Schrägbord
Quelle: Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt, 06))
In den oben dargestellten Bildern sind die
unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten von Gehwegüberfahrten dargestellt
(siehe auch Vorlage 243/18).
In der Praxis haben sich als Schrägborde
Schrägbordsteine oder Sinussteine mit einer Breite von rd. 45 cm zur Abfangung
des Höhenunterschiedes bei Bordanlagen bewährt.
Welche Art der
Bordsteinabsenkung eingesetzt wird, kann nicht pauschal vorgegeben wer-den,
sondern muss entsprechend der vorliegenden Randbedingungen in der auszubauenden
Straße gewählt werden. Ebenso sind die RASt und EFA (siehe oben) zu beachten.
Schrägbordsteine sollten
allerdings vorrangig eingebaut werden, um die Nebenanlagen für Fußgänger und
Radfahrer vorteilhafter zu gestalten.
Zu 2)
Bei Straßen, die im
Separationsprinzip ausgebaut werden (T30-, T50-Bereiche), bei denen somit die
Nebenanlagen durch eine Bordanlage von der Fahrbahn getrennt werden, kann auf
Borde bzw. Höhenunterschiede nicht verzichtet werden.
Anlage:
Antrag Fraktionen CDU und FDP