Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und FDP: Absenkung von Bordsteinen
Vorlage
026/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und FDP:

 

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass bei allen zukünftigen Bauvorhaben an Straßen mit Absenkungen von Einfahrten an Fuß- und Radwegen nach Möglichkeit und Abwägung die Bordsteinabsenkung mittels Rampensteinen als Standardlösung ausgestattet wird. Bei Arbeiten an bestehenden Bordsteinen werden bei vertretbarem Aufwand und nach Abstimmung mit den Anliegern die Absenkungen ebenfalls mit Rampensteinen ausgeführt.

 

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt bei Straßenbauvorhaben ganz auf Bordsteine und Höhenversätze zu verzichten.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass bei künftigen Straßenbaumaßnahmen und beim Bau zusätzlicher Zufahrten an bestehenden Straßen für die Bordabsenkung an Grundstückszufahrten der Einsatz von Schrägbordsteinen vorrangig zum Einsatz kommt.

 

 

 


Begründung:

 

Die Begründung des Antragstellers:

siehe Anlage 1

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1)

In der Vorlage Nr. 243/18 ist nach Antrag der UWG Rheine dem Bau- und Mobilitätsausschuss der Umgang der Verwaltung mit der Erstellung von Grundstückszufahrten zur Kenntnis gegeben worden.

 

Rückblickend sind mit diesen angewandten Einsatzempfehlungen kaum Schrägborde eingebaut worden, da die Empfehlungen zu starr waren.

Um die Fuß- und Radfahrerfreundlichkeit an Grundstückszufahrten im Längsverkehr zu erhöhen, sollen künftig Schrägborde vorrangig eingebaut werden. Denn diese Art der Absenkung bringt den Vorteil, dass im Bereich der Zufahrt die Querneigung im Gehweg/Radweg nicht erhöht werden muss, sondern der Höhenunterschied im Bereich des Bordes/Schutzstreifens erfolgt.

Absenkung im Bereich des Schutzstreifens (links) und als Schrägbord (rechts)

Quelle: Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, 2010)

 

 

116a) Absenkung im Bereich des Schutzstreifens; 116 b) Abschrägung des Seitenraumes, 116 c) Absenkung des Seitenraumes auf ganzer Breite, 116 d) Absenkung durch Schrägbord

Quelle: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt, 06))

 

In den oben dargestellten Bildern sind die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten von Gehwegüberfahrten dargestellt (siehe auch Vorlage 243/18).

 

In der Praxis haben sich als Schrägborde Schrägbordsteine oder Sinussteine mit einer Breite von rd. 45 cm zur Abfangung des Höhenunterschiedes bei Bordanlagen bewährt.

 

Welche Art der Bordsteinabsenkung eingesetzt wird, kann nicht pauschal vorgegeben wer-den, sondern muss entsprechend der vorliegenden Randbedingungen in der auszubauenden Straße gewählt werden. Ebenso sind die RASt und EFA (siehe oben) zu beachten.

 

Schrägbordsteine sollten allerdings vorrangig eingebaut werden, um die Nebenanlagen für Fußgänger und Radfahrer vorteilhafter zu gestalten.

 

 

Zu 2)

Bei Straßen, die im Separationsprinzip ausgebaut werden (T30-, T50-Bereiche), bei denen somit die Nebenanlagen durch eine Bordanlage von der Fahrbahn getrennt werden, kann auf Borde bzw. Höhenunterschiede nicht verzichtet werden.

 

 


Anlage:

Antrag Fraktionen CDU und FDP