Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Gutachtens zur IT-Sicherheit zu entwickeln.

 


Begründung:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in ihrem Prüfbericht konzeptionelle Defizite im Bereich der IT-Sicherheit festgestellt. Die Verwaltung hat infolgedessen ein Gutachten zur Identifizierung und Kostenabschätzung von Maßnahmen der Informationssicherheit in Schulen und Verwaltung der Stadt Rheine (Anlage 1) in Auftrag gegeben. Erstellt wurde das Gutachten durch die ifib consult GmbH, welche die Strukturen der Schul-IT bereits durch die Beratung zu den Supportstrukturen sowie aktuell durch die Unterstützung bei der Fortschreibung des Medienentwicklungsplan kennt.

 

Die Zuständigkeit der Stadt Rheine für die IT-Sicherheit in den Schulen ergibt sich aus § 78 f. Demnach ist der Schulträger verpflichtet im Rahmen der sog. äußeren Schulangelegenheiten eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Hiermit verbunden ist dann folglich auch die Pflicht des Schulträgers, nur solche Hard- und Software zur Verfügung zu stellen, die grundsätzlich einen informationssicherheitskonformen Betrieb gewährleistet. Demgegenüber steht die Verpflichtung des Landes der Umsetzung der inneren Schulangelegenheiten, welche die unmittelbare Bildungs- und Erziehungsarbeit umfasst. In der Praxis ergibt sich durch diese besondere Konstellation die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleitung bei der Umsetzung der IT-Sicherheit.

 

Das Gutachten wurde am 30. Oktober im Arbeitskreis Digitales vorgestellt. Hierzu wurden die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen, damit die Belange der Schulen angemessen berücksichtigt werden. Über die Erkenntnisse wird im Schulausschuss berichtet.

 

Inhaltlich beschäftigt sich das Gutachten zunächst mit der Ausgangslage in der Stadt Rheine und betont die verschärfte Bedrohungslage aufgrund unterschiedlicher Gefährdungen. Dies wird durch verschiedene aktuelle Beispiele von Sicherheitsvorfällen, insbesondere aus öffentlichen Verwaltungseinrichtungen, untermauert. Es wird deutlich, dass das Thema IT-Sicherheit für Kommunen von größerer Bedeutung ist denn je.

 

Der Abschnitt "Vorgehen" beschreibt die angewandte Methodik, darunter die Dokumentenanalyse sowie Expertengespräche und Workshops, die zur Erkenntnisgewinnung verwendet wurden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden im nächsten Abschnitt zusammengefasst, wobei Mängel wie veraltete Sicherheitsrichtlinien und unzureichende Ressourcen eines Informationssicherheitsbeauftragen (ISB) bei der Verwaltungs-IT hervorgehoben werden. Die Schul-IT kann aktuell auf keine Ressourcen eines ISB zurückgreifen.

 

Das Gutachten stellt fest, dass die strategischen Tätigkeiten zur Sicherstellung der IT-Sicherheit zuletzt nicht angemessen ausgeführt werden konnten. Angesichts der ständig wachsenden Bedrohungslage und der hohen Eigenständigkeit bei der IT-Bereitstellung in der Stadt Rheine besteht ein dringender Handlungsbedarf, um eine sichere und hochverfügbare IT-Systemlandschaft zu gewährleisten.

 

Im Abschnitt "Maßnahmen" wird ein gestaffeltes Vorgehen zur Verbesserung der Informationssicherheit vorgeschlagen. Zum einen müssen geeignete organisatorischen Strukturen aufgebaut werden und zum anderen Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit umgesetzt werden.

 

Für die Verbesserung der organisatorischen Strukturen wird die Schaffung der Funktion eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) vorgeschlagen. Dieser ISB soll die strategische Ausrichtung für die gesamte Stadtverwaltung verantworten und ein zeitgemäßes Informationssicherheitsmanagement aufbauen. Es ist zu klären, ob diese Position intern in der Stadtverwaltung besetzt werden soll oder ob die Funktion als Dienstleistung eingekauft wird. Das Gutachten zeigt Vor- und Nachteile beider Varianten auf.

 

Das Gutachten nennt bereits konkrete Maßnahmen zur Optimierung der IT-Sicherheit. Diese sind

·         Dokumentationslage verbessern,

·         Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen,

·         Notfallmanagement aufbauen und etablieren.

 

Dabei sind die Schulen mit ihrer besonderen Struktur stets zu berücksichtigen. Dies wird zum Beispiel bei der Sensibilisierung der heterogenen Zielgruppe in den Schulen (u. a. Lehrpersonal, Schülerinnen und Schüler, städtisches Personal) deutlich. Bei der Einführung von neuen Fachverfahren oder Änderungen von Arbeitsabläufen sind die Auswirkungen auf die IT-Sicherheit automatisch zu betrachten.

 

Die operativen Aufgaben im Bereich IT-Sicherheit bleiben weiterhin in den Fachabteilungen. Diese Aufgaben umfassen Benutzerverwaltung, Risikoanalyse, das Einspielen von Sicherheitspatches, Notfallmanagement, die Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, Schulungsprogramme und regelmäßige Überprüfungen. Mit der Aufwertung der Funktion des ISB steigt auch die Verantwortung für die technische Umsetzung von Maßnahmen. Das Gutachten empfiehlt, für die Schul-IT 0,5 Stellenanteile vorzusehen. Dies ist keine zeitlich begrenzte Projektaufgabe, sondern ein dauerhafter Bedarf, um die technische Umsetzung der IT-Sicherheit sicherzustellen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Stellenanteile wurde daher im Rahmen der Haushaltsplanberatung im Budget der Schul-IT beantragt. Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Stellen- und Haushaltsplanberatungen 2024.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung im Gutachten aufgeführten Maßnahmen zu folgen und diese in einem Zeithorizont von ca. 4 Jahren anzugehen. Im Ergebnis soll ein gesamtstädtischer Maßnahmenplan zur Etablierung und dauerhaften Sicherstellung der IT-Sicherheit erstellt werden. Der Maßnahmenplan wird sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung der organisatorischen Strukturen als auch konkrete Maßnahmen enthalten. Die Verwaltung wird hierzu die Empfehlungen des Gutachtens aufgreifen, weiter ausführen und unter der Berücksichtigung des Risikos sowie der Wahrscheinlichkeit von Schäden priorisieren, eine Zeitplanung erstellen und jeweils personelle und finanzielle Auswirkungen der Maßnahmen darstellen.

 

Die Verwaltungs-IT wird eine inhaltsgleiche Vorlage für den kommenden Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorbereiten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Ergebnisbericht Identifizierung und Kostenabschätzung von Maßnahmen der Informationssicherheit in Schulen und Verwaltung der Stadt Rheine

 

Anlage 2: Präsentation der ifib consult GmbH im AK Digitales