Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur
öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung hat vom 15. Oktober bis zum
5. November 2007 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr
der Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung
zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt
ist (Anlage 2).
Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
liegen ebenfalls bei (Anlagen 1).
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I. Beratung
der Stellungnahmen
1. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Vonseiten der Bezirksregierung Münster – Dezernat 53 – Umweltüberwachung – wurde eine Stellungnahme abgegeben; diese betrifft jedoch vorrangig das parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung durchgeführte Bebauungsplanverfahren. Insofern wird auf die Abwägung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens hingewiesen.
II. Offenlegungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern“, nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gegenstand dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung einer Mischbaufläche (M-Fläche) in gewerbliche Baufläche (G-Fläche) im Bereich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.
Anlage:
Anlage 1: Auszug aus dem Flächennutzungsplanänderung (ALT/NEU)
Anlage 2: Begründung der Flächennutzungsplanänderung