Betreff
Antrag der Sportfreunde Gellendorf auf einen Investitionskostenzuschuss für die Herrichtung der Sporthalle Gartenstadt Gellendorf und einen jährlichen Betriebskostenzuschuss.
Vorlage
469/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss lehnt eine Übernahme von städtischen Fördermitteln für Investitionsmaßnahmen und Betriebskosten an die Sportfreunde Gellendorf für die Sporthalle der Gartenstadt Gellendorf ab.

 

 


Begründung:

Ausgangslage

 

In den Verträgen zur Übernahme der Kaserne Gellendorf durch die Gartenstadt GmbH wurde der Stadt Rheine eine Option eingeräumt, die Sporthalle für 1 € zu übernehmen. Da gesamtstädtisch kein Bedarf für eine Sporthalle vorhanden ist, hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 16.04.07 beschlossen, die Option nicht wahrzunehmen.

 

Im Vertrag ist weiter geregelt, dass, sollte die Stadt die Halle nicht übernehmen, sie einem Sportverein zu gleichen Konditionen angeboten werden kann.

 

Bedarf

 

Der mangelnde gesamtstädtische Bedarf wird wie folgt begründet:

 

Nach Auskunft der damaligen Standortverwaltung wurde die Sporthalle vor ihrer Schließung von folgenden Vereinen genutzt:

 

Tag

Zeit

Verein

Gruppe

Bemerkung

Montag

16:00-22:00

SV Mesum, Fußball

A, B, F1 und F2

 

Dienstag

16.00-20:00

SF Gellendorf,

Fußball

E1, E2, B2

 

Mittwoch

15:00-17:00

TSC Emsspatzen

Karnevalistischer Tanz

Verein existiert nicht mehr

Donnerstag

18:30-21:30

SF Gellendorf,

Fußball

Alte Herren, Senioren, Altliga, Hobby

 

Freitag

18:00-18:00

 

18:00-21:00

SF Gellendorf, Fußball

F1, F2, D2

 

Pfarrjugend

 

Samstag

14:15-15:45

WSV Rheine

Ausgleich Jugend

 

 

Insgesamt wurde die Halle wöchentlich mit 20 ½ Stunden genutzt, 2 Stunden sind wegen des aufgelösten Tanz Sport Clubs gestrichen worden.

 

Mindestbelegungszeit

 

Die Bezirksregierung Münster legte bei der ehemaligen sportlichen Projektförderung eine wöchentliche Mindestbelegungszeit von 70 Stunden für eine vergleichbare Sporthalle zugrunde. Wird dieser Maßstab auch hier angesetzt, bleibt festzustellen, dass sie bei weitem nicht erreicht wird. Die geringe Belegung beruht zum Teil auf Sportzeiten der seinerzeit noch Sport treibenden Bundeswehr. Es kann aber unterstellt werden, dass die Mindestbelegungszeit (10 Stunden täglich) zukünftig nicht erreicht wird.

 

Bedarf auf Grundlage des Sportentwicklungsplanes

 

Im Gutachten „Sportnachfrage und Sportbedarf in Rheine“, Hübner, Pfitzner, Wulf, Schriften zur Körperkultur, Band 37, LIT Verlag, 2002, werden bei der Bilanzierung der Turn- und Sporthallen die Bundeswehrsporthallen voll bei der Berechnung des Gesamtbedarfs an gedeckten Sportstätten in Rheine berücksichtigt. Gesamtstädtisch wurde ein Bedarf an gedeckten Sportstätten von 2,5 Anlageeinheiten (eine AE entspricht einer Einfeldhalle mit den Maßen 15X27m) festgestellt. Bei diesem Wert handelt es sich um einen oberen Grenzwert.

 

In der Theodor-Blanck-Kaserne in Bentlage wurde bei der Ermittlung der vorhandenen Sportstätten nur eine Sporthalle berücksichtigt. Die zweite sich dort befindliche Halle war in einem baulich desolaten Zustand und konnte nicht genutzt werden. Zwischenzeitlich sind die Baumängel behoben und die Halle steht dem Sport wieder zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Zweifachhalle, die 2 AE abdeckt.

 

Zusätzlich errichtete der TV Jahn auf seinem Vereinsgelände neue Gymnastik- und Sporträume. Das Gesamtvolumen kann mit 1,5 AE berücksichtigt werden.

 

Durch Reaktivierung der Sporthalle in Bentlage und der Errichtung der Gymnastikräume im Sportpark des TV Jahn Rheine errechnet sich ein Überhang von 1 AE!

 

Mit dem Neubau der Turnhalle an der Franziskusschule (1AE) in Mesum (Fertigstellung 2008) erhöht sich der Überhang auf 2 AE.

 

Mit Schließung der Sporthallen der Kaserne in Gellendorf und der General-Wever-Kaserne sind 4 AE in Abzug zu bringen; somit bestünde weiter ein Bedarf von 2 AE. Beide Hallen standen dem Sport bis dato nicht zur Verfügung.

 

Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2007 sind für den Neubau einer Sporthalle an der Gesamtschule 100.000 € Planungskosten eingebracht worden. Es ist daher davon auszugehen, dass hier mindestens eine Zweifachhalle (2 AE) in absehbarer Zeit errichtet wird. Hiermit wäre der gesamtstädtische Bedarf zukünftig wieder gedeckt.

 

 

Bedarf unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung

 

Professor Dr. Hübner gibt in einem weiteren Gutachten zur Auswirkung der demographischen Entwicklung auf den Sport in Rheine an, dass „sich bis zum Jahr 2020 die Hallennutzung – auf Basis der „Planlokal“-Prognose (Basisvariante) – um rund 3.300 Hallensportler verringert. Die Auslastungsrechnung „Sporthallen“ auf der Grundlage des Szenarios, das zu den größten Einwohnerrückgängen bis zum Jahr 2020 führen würde (Basisvariante 2020), ergibt, dass sich die Nachfrage der Hallensportler nach entsprechenden Anlageeinheiten – im Vergleich zu 2001 – um 10,7 AE verringern würde“. Bei Eintreffen der Prognose ergäbe sich ein deutliches Überangebot.

 

Auch wenn das nach Planlokal aufgeführte Szenario nicht in vollem Umfang eintritt, „führt die prognostizierte massive Verschiebung der „Größe“ der Altersgruppen zugunsten der Jahrgänge ab 40 Jahren erkennbare Veränderungen in der „Hitliste der Sportarten“, insbesondere zuungunsten der traditionellen Ballsportarten, nach sich. „Gewinner eines höheren Altersdurchschnitts der Rheinenser Bevölkerung werden Sport- und Bewegungsaktivitäten wie das Radfahren, Spazieren gehen, Wandern und Walking, spezielle Formen der Gymnastik und fernöstliche Meditation aber auch Tennis und Golf sein.

 

Die Nachfrage nach Sportstätten von Seiten der Einwohnerschaft wird sich – bei Zugrundelegung der von Planlokal prognostizierten altersspezifischen Verschiebungen und der Einwohnerrückgänge  - deutlich rückgängig entwickeln.

 

Auswirkung der Einführung eines Nutzungsentgeltes auf den Bedarf

 

Die geplante Einführung eines Nutzugsentgeltes könnte zu einem weiteren Rückgang der derzeitigen Hallenbelegungen führen.

 

Schon die Ankündigung eines Nutzungsentgeltes im Sportausschuss im Januar 2007 führte dazu, dass bis heute rund 50 Hallenbelegungen in der wöchentlichen Trainingsbelegung, dieses entspricht fast 100 Stunden, zurückgegeben wurden. Mit der Einführung des Entgeltes per 01.01.2008 kann mit einer weiteren Reduzierung der Hallenbelegungszeiten durch die Vereine gerechnet werden.

 

Übernahme der Sporthalle durch die SF Gellendorf

 

Kosten

 

Nach der Entscheidung in der Verwaltung die Sporthalle nicht zu übernehmen, wurde sie den SF Gellendorf durch die Gartenstadt GmbH angeboten. Der Verein hat zwischenzeitlich die Sporthalle gekauft. Er bittet die Stadt Rheine um eine finanzielle Förderung im Bereich der Investitionen und der Betriebskosten.

 

Investitionskosten entstehen für die Nutzbarmachung der Halle. Sie wurde  bisher zentral mit Energie und Wasser versorgt. Diese zentrale Versorgung entfällt zukünftig. Daher benötigt die Halle eine neue Heizungsanlage sowie Hausanschlüsse der Stadtwerke und einen Telefonanschluss als Notruftelefon.

 

Sämtliche Sportgeräte wurden bei Auszug der Bundeswehr aus der Halle entfernt. Sie braucht daher mindestens eine Grundausstattung. Für eine Einfeldhalle (vergleich zur TH Franziskusschule) wären hierfür gut 80.000 € anzusetzen. Dieser Betrag wird sicher nicht durch die SF Gellendorf benötigt. Er will zunächst nur in der Wintersaison die Halle zum Fußball spielen nutzen. Wenn aber an eine Vermietung an eine Schule gedacht ist, ist eine Grundausstattung unumgänglich. Ein Betrag von 40.000 € wäre nicht zu hoch angesetzt. Nach Aussage des Vorsitzenden der SF Gellendorf kann diese Investition über die nächsten Jahre gestreckt werden.

 

Für eine vergleichbare Zweifeldhalle entstehen nach Berechnungen der Zentralen Gebäudewirtschaft jährliche Betriebskosten in Höhe von gut 60.000 €. Der Verein rechnet durch die geringe Nutzung zz. nur mit rund 23.000 € (siehe beiliegende Berechnung der SF Gellendorf) und legt aufgrund der derzeitigen Förderung (Mangelverteilung) nur einen städtischen Förderbetrag in Höhe von 1.800 € für Betriebskosten bei seinen Berechnungen zu Grunde. Bei einer Vollnutzung kann aber mit den durch die zentrale Gebäudewirtschaft ermittelten Betrag gerechnet werden. Für eine 25-prozentige städtische Betriebskostenförderung müssten dann zum bestehenden Ansatz 15.000 € zusätzlich im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Findet keine Budgetausweitung statt, wird die Auszahlungsquote an den einzelnen Sportverein im Bereich der Betriebskosten weiter sinken. Schon im laufenden Jahr wurde die nach Förderrichtlinien mögliche Förderung in diesem Bereich um gut 30% gekürzt. Im Jahr 2008 schlagen die gestiegenen Kosten und die erhöhte Mehrwertsteuer sich weiter negativ auf diese Quote aus. Es steht zu befürchten, dass diese 25-prozentige Förderung zukünftig nur noch zur Hälfte ausgezahlt werden kann. Eine o.a. Budgetausweitung kann nur, nach vorheriger Beratung im Sportausschuss, der Rat beschließen.

 

Nutzung

 

Der Verein plant eine vorläufige Nutzung der Halle mit 31,25 Stunden wöchentlich. Der Betrieb dient allein dem Fußballtraining der unterschiedlichen Mannschaften. Sie belegen hierfür die Halle in der Zeit von 15:30 bis 22:00 Uhr.

 

Der Verein plant, weitere Hallenzeiten in den Vormittagsstunden an die Private Handelsschule Middeldorf zu vermieten. Die genaue Stundenzahl steht noch nicht fest. Unterstellen kann man zunächst für drei Klassen je 3 Stunden wöchentlich.

 

Die Bezirksregierung Münster gab für die seinerzeit bestehende Objektförderung im Sportbereich eine Mindestnutzungszeit von 70 Wochenstunden beim Neubau von Zwei- oder Dreifachhallen vor. Diese Zeit kann als Referenzgröße für vergleichbare Hallen herangezogen werden.

 

Die wöchentliche Belegungszeit der Sporthalle Gellendorf beträgt mit den Zeiten des Vereins und der Privaten Handelsschule Middendorf rund 40 Wochenstunden. Die Halle ist dann mit 57 % der seinerzeit von der Bezirksregierung vorgegebenen Mindestbelegung von 70 Wochenstunden belegt. Unberücksichtigt hierbei ist die mangelnde Belegung in den Sommermonaten.

 

Fazit

 

Mit Blick in die Zukunft besteht gesamtstädtisch kein Bedarf für eine weitere Turn- oder Sporthalle.

 

Unter dem vorgehend dargestellten Sachverhalt ist die Übernahme der Sporthalle durch die SF Gellendorf wirtschaftlich und sportfachlich nicht zu rechtfertigen.

 

Wegen dieser Argumente und der finanziellen Situation der Stadt Rheine, sollte dem Verein keine städtische Förderung zugesagt werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Beantragung von Zuschüssen

Anlage 2: Nachtrag für die Beantragung von Zuschüssen