Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sportausschuss lehnt eine Übernahme von städtischen Fördermitteln für
Investitionsmaßnahmen und Betriebskosten an die Sportfreunde Gellendorf für die
Sporthalle der Gartenstadt Gellendorf ab.
Begründung:
Ausgangslage
In den Verträgen zur Übernahme der Kaserne
Gellendorf durch die Gartenstadt GmbH wurde der Stadt Rheine eine Option
eingeräumt, die Sporthalle für 1 € zu übernehmen. Da gesamtstädtisch kein
Bedarf für eine Sporthalle vorhanden ist, hat der Verwaltungsvorstand in seiner
Sitzung am 16.04.07 beschlossen, die Option nicht wahrzunehmen.
Im Vertrag ist weiter geregelt, dass, sollte die
Stadt die Halle nicht übernehmen, sie einem Sportverein zu gleichen Konditionen
angeboten werden kann.
Bedarf
Der mangelnde gesamtstädtische Bedarf wird wie folgt
begründet:
Nach Auskunft der damaligen Standortverwaltung wurde
die Sporthalle vor ihrer Schließung von folgenden Vereinen genutzt:
Tag |
Zeit |
Verein |
Gruppe |
Bemerkung |
Montag |
16:00-22:00 |
SV
Mesum, Fußball |
A,
B, F1 und F2 |
|
Dienstag |
16.00-20:00 |
SF
Gellendorf, Fußball |
E1,
E2, B2 |
|
Mittwoch |
15:00-17:00 |
TSC
Emsspatzen |
Karnevalistischer
Tanz |
Verein
existiert nicht mehr |
Donnerstag |
18:30-21:30 |
SF
Gellendorf, Fußball |
Alte
Herren, Senioren, Altliga, Hobby |
|
Freitag |
18:00-18:00 18:00-21:00 |
SF
Gellendorf, Fußball |
F1,
F2, D2 Pfarrjugend |
|
Samstag |
14:15-15:45 |
WSV
Rheine |
Ausgleich
Jugend |
|
Insgesamt wurde die Halle wöchentlich mit 20 ½ Stunden
genutzt, 2 Stunden sind wegen des aufgelösten Tanz Sport Clubs gestrichen worden.
Mindestbelegungszeit
Die Bezirksregierung Münster legte bei der
ehemaligen sportlichen Projektförderung eine wöchentliche Mindestbelegungszeit
von 70 Stunden für eine vergleichbare Sporthalle zugrunde. Wird dieser Maßstab
auch hier angesetzt, bleibt festzustellen, dass sie bei weitem nicht erreicht wird.
Die geringe Belegung beruht zum Teil auf Sportzeiten der seinerzeit noch Sport
treibenden Bundeswehr. Es kann aber unterstellt werden, dass die Mindestbelegungszeit
(10 Stunden täglich) zukünftig nicht erreicht wird.
Bedarf auf Grundlage des
Sportentwicklungsplanes
Im Gutachten „Sportnachfrage und Sportbedarf in
Rheine“, Hübner, Pfitzner, Wulf, Schriften zur Körperkultur, Band 37, LIT
Verlag, 2002, werden bei der Bilanzierung der Turn- und Sporthallen die
Bundeswehrsporthallen voll bei der Berechnung des Gesamtbedarfs an gedeckten
Sportstätten in Rheine berücksichtigt. Gesamtstädtisch wurde ein Bedarf an
gedeckten Sportstätten von 2,5 Anlageeinheiten (eine AE entspricht einer
Einfeldhalle mit den Maßen 15X27m) festgestellt. Bei diesem Wert handelt es
sich um einen oberen Grenzwert.
In der Theodor-Blanck-Kaserne in Bentlage wurde bei
der Ermittlung der vorhandenen Sportstätten nur eine Sporthalle berücksichtigt.
Die zweite sich dort befindliche Halle war in einem baulich desolaten Zustand
und konnte nicht genutzt werden. Zwischenzeitlich sind die Baumängel behoben
und die Halle steht dem Sport wieder zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine
Zweifachhalle, die 2 AE abdeckt.
Zusätzlich errichtete der TV Jahn auf seinem
Vereinsgelände neue Gymnastik- und Sporträume. Das Gesamtvolumen kann mit 1,5
AE berücksichtigt werden.
Durch Reaktivierung der Sporthalle in Bentlage und
der Errichtung der Gymnastikräume im Sportpark des TV Jahn Rheine errechnet
sich ein Überhang von 1 AE!
Mit dem Neubau der Turnhalle an der Franziskusschule
(1AE) in Mesum (Fertigstellung 2008) erhöht sich der Überhang auf 2 AE.
Mit Schließung der Sporthallen der Kaserne in
Gellendorf und der General-Wever-Kaserne sind 4 AE in Abzug zu bringen; somit
bestünde weiter ein Bedarf von 2 AE. Beide Hallen standen dem Sport bis dato
nicht zur Verfügung.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2007 sind für
den Neubau einer Sporthalle an der Gesamtschule 100.000 € Planungskosten
eingebracht worden. Es ist daher davon auszugehen, dass hier mindestens eine
Zweifachhalle (2 AE) in absehbarer Zeit errichtet wird. Hiermit wäre der
gesamtstädtische Bedarf zukünftig wieder gedeckt.
Bedarf unter
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung
Professor Dr. Hübner gibt in einem weiteren
Gutachten zur Auswirkung der demographischen Entwicklung auf den Sport in
Rheine an, dass „sich bis zum Jahr 2020 die Hallennutzung – auf Basis der
„Planlokal“-Prognose (Basisvariante) – um rund 3.300 Hallensportler verringert.
Die Auslastungsrechnung „Sporthallen“ auf der Grundlage des Szenarios, das zu
den größten Einwohnerrückgängen bis zum Jahr 2020 führen würde (Basisvariante
2020), ergibt, dass sich die Nachfrage der Hallensportler nach entsprechenden
Anlageeinheiten – im Vergleich zu 2001 – um 10,7 AE verringern würde“. Bei
Eintreffen der Prognose ergäbe sich ein deutliches Überangebot.
Auch wenn das nach Planlokal aufgeführte Szenario
nicht in vollem Umfang eintritt, „führt die prognostizierte massive
Verschiebung der „Größe“ der Altersgruppen zugunsten der Jahrgänge ab 40 Jahren
erkennbare Veränderungen in der „Hitliste der Sportarten“, insbesondere
zuungunsten der traditionellen Ballsportarten, nach sich. „Gewinner eines
höheren Altersdurchschnitts der Rheinenser Bevölkerung werden Sport- und Bewegungsaktivitäten
wie das Radfahren, Spazieren gehen, Wandern und Walking, spezielle Formen der
Gymnastik und fernöstliche Meditation aber auch Tennis und Golf sein.
Die Nachfrage nach Sportstätten von Seiten der
Einwohnerschaft wird sich – bei Zugrundelegung der von Planlokal
prognostizierten altersspezifischen Verschiebungen und der
Einwohnerrückgänge - deutlich rückgängig
entwickeln.
Auswirkung der
Einführung eines Nutzungsentgeltes auf den Bedarf
Die geplante Einführung eines Nutzugsentgeltes könnte
zu einem weiteren Rückgang der derzeitigen Hallenbelegungen führen.
Schon die Ankündigung eines Nutzungsentgeltes im
Sportausschuss im Januar 2007 führte dazu, dass bis heute rund 50
Hallenbelegungen in der wöchentlichen Trainingsbelegung, dieses entspricht fast
100 Stunden, zurückgegeben wurden. Mit der Einführung des Entgeltes per
01.01.2008 kann mit einer weiteren Reduzierung der Hallenbelegungszeiten durch
die Vereine gerechnet werden.
Übernahme der Sporthalle
durch die SF Gellendorf
Kosten
Nach der Entscheidung in der Verwaltung die
Sporthalle nicht zu übernehmen, wurde sie den SF Gellendorf durch die
Gartenstadt GmbH angeboten. Der Verein hat zwischenzeitlich die Sporthalle
gekauft. Er bittet die Stadt Rheine um eine finanzielle Förderung im Bereich
der Investitionen und der Betriebskosten.
Investitionskosten entstehen für die Nutzbarmachung
der Halle. Sie wurde bisher zentral mit
Energie und Wasser versorgt. Diese zentrale Versorgung entfällt zukünftig.
Daher benötigt die Halle eine neue Heizungsanlage sowie Hausanschlüsse der
Stadtwerke und einen Telefonanschluss als Notruftelefon.
Sämtliche Sportgeräte wurden bei Auszug der
Bundeswehr aus der Halle entfernt. Sie braucht daher mindestens eine
Grundausstattung. Für eine Einfeldhalle (vergleich zur TH Franziskusschule)
wären hierfür gut 80.000 € anzusetzen. Dieser Betrag wird sicher nicht durch
die SF Gellendorf benötigt. Er will zunächst nur in der Wintersaison die Halle
zum Fußball spielen nutzen. Wenn aber an eine Vermietung an eine Schule gedacht
ist, ist eine Grundausstattung unumgänglich. Ein Betrag von 40.000 € wäre nicht
zu hoch angesetzt. Nach Aussage des Vorsitzenden der SF Gellendorf kann diese
Investition über die nächsten Jahre gestreckt werden.
Für eine vergleichbare Zweifeldhalle entstehen nach
Berechnungen der Zentralen Gebäudewirtschaft jährliche Betriebskosten in Höhe
von gut 60.000 €. Der Verein rechnet durch die geringe Nutzung zz. nur mit rund
23.000 € (siehe beiliegende Berechnung der SF Gellendorf) und legt aufgrund der
derzeitigen Förderung (Mangelverteilung) nur einen städtischen Förderbetrag in
Höhe von 1.800 € für Betriebskosten bei seinen Berechnungen zu Grunde. Bei
einer Vollnutzung kann aber mit den durch die zentrale Gebäudewirtschaft ermittelten
Betrag gerechnet werden. Für eine 25-prozentige städtische
Betriebskostenförderung müssten dann zum bestehenden Ansatz 15.000 € zusätzlich
im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Findet keine Budgetausweitung statt,
wird die Auszahlungsquote an den einzelnen Sportverein im Bereich der
Betriebskosten weiter sinken. Schon im laufenden Jahr wurde die nach
Förderrichtlinien mögliche Förderung in diesem Bereich um gut 30% gekürzt. Im
Jahr 2008 schlagen die gestiegenen Kosten und die erhöhte Mehrwertsteuer sich
weiter negativ auf diese Quote aus. Es steht zu befürchten, dass diese
25-prozentige Förderung zukünftig nur noch zur Hälfte ausgezahlt werden kann.
Eine o.a. Budgetausweitung kann nur, nach vorheriger Beratung im
Sportausschuss, der Rat beschließen.
Nutzung
Der
Verein plant eine vorläufige Nutzung der Halle mit 31,25 Stunden wöchentlich.
Der Betrieb dient allein dem Fußballtraining der unterschiedlichen
Mannschaften. Sie belegen hierfür die Halle in der Zeit von 15:30 bis 22:00
Uhr.
Der
Verein plant, weitere Hallenzeiten in den Vormittagsstunden an die Private
Handelsschule Middeldorf zu vermieten. Die genaue Stundenzahl steht noch nicht
fest. Unterstellen kann man zunächst für drei Klassen je 3 Stunden wöchentlich.
Die
Bezirksregierung Münster gab für die seinerzeit bestehende Objektförderung im
Sportbereich eine Mindestnutzungszeit von 70 Wochenstunden beim Neubau von
Zwei- oder Dreifachhallen vor. Diese Zeit kann als Referenzgröße für
vergleichbare Hallen herangezogen werden.
Die
wöchentliche Belegungszeit der Sporthalle Gellendorf beträgt mit den Zeiten des
Vereins und der Privaten Handelsschule Middendorf rund 40 Wochenstunden. Die
Halle ist dann mit 57 % der seinerzeit von der Bezirksregierung vorgegebenen
Mindestbelegung von 70 Wochenstunden belegt. Unberücksichtigt hierbei ist die
mangelnde Belegung in den Sommermonaten.
Fazit
Mit
Blick in die Zukunft besteht gesamtstädtisch kein Bedarf für eine weitere Turn-
oder Sporthalle.
Unter
dem vorgehend dargestellten Sachverhalt ist die Übernahme der Sporthalle durch
die SF Gellendorf wirtschaftlich und sportfachlich nicht zu rechtfertigen.
Wegen
dieser Argumente und der finanziellen Situation der Stadt Rheine, sollte dem
Verein keine städtische Förderung zugesagt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Beantragung von Zuschüssen
Anlage 2: Nachtrag für die Beantragung von Zuschüssen