Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172, Kennwort: "Lindenstraße-West" I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 2. Beteiligung derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Satzung
Vorlage
124/08/1
Aktenzeichen
FB 5/61-bo
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
siehe Ursprungsvorlage Nr. 124/08
Vorbemerkung/Kurzerläuterung:
Im Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ am 27. Februar 2008 wurde die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172, Kennwort: „Lindenstraße-West“, vorberaten.
Hierbei wurde festgestellt, dass in der Begründung ‑
entgegen der Aussage im
Plan ‑ die beabsichtigte Stellplatzanlage mit 49 Plätzen dargestellt
wurde.
Diese Begründung ist fehlerhaft; insofern ist die in der Anlage 1 angefügte Bebauungsplanbegründung auszutauschen.
Zwischenzeitlich wurde die geplante Stellplatzanlage mit 41 Stellplätzen eingereicht und wird auch entsprechend genehmigt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Begründung zur 6. Änderung