Betreff
Neubau der Kreisstraße K 66n ("Querspange") zwischen der B 481 und der K 77 im Süden von "Rheine R"
Vorlage
311/08
Aktenzeichen
TBR - Str/Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Zustimmung zur zusätzlichen Bereitstellung von 624.500 € für die Finanzierung des Neubaus der Kreisstraße K 66n (sog. Querspange) zwischen der B 481 und der K 77 im Süden von „Rheine R“.

 

  1. Der Bauausschuss stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses zur Finanzierung der Neubaumaßnahme, den Herstellungsmerkmalen für den Neubau der Kreisstraße K 66n (sog. Querspange) als Verbindung zwischen dem Münsterlanddamm (B 481) und der Hauptstraße (K 77) im Süden des geplanten Erschließungsgebietes „Rheine R“ zu.

Begründung:

 

Hintergrund und Anliegen:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß dem Beschluss des Bauausschusses vom 11.10.07 und dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.10.07 mit dem Kreis Steinfurt eine Planungsvereinbarung als Grundlage für den Bau der Kreisstraße K 66n abgeschlossen.

 

Die K 66n stellt eine Straßenverbindung (sog. Querspange) zwischen dem Münsterlanddamm (B 481) und der Hauptstraße (K 77) im Bereich des geplanten Gewerbegebietes „Rheine R“ dar. Sie ist erforderlich, um die Erschließung des Gebietes „Rheine R“ aus südlicher Richtung gemäß dem städtebaulichen Entwurf sicherzustellen, welcher dem Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ am 16.04.08 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Über die K 66n soll der überörtliche Quell- und Zielverkehr des Plangebietes auf kurzem Wege nach Westen der K 77 und nach Osten der B 481 zugeführt werden.

 

Die vorliegenden Planunterlagen wurden zwischen der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt sowie dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt.

 

Der Beschluss des Bauausschusses zu den Inhalten der Planung ist die Voraussetzung für die Übernahme der Straßenplanung zur Querspange in den Entwurf des Bebauungsplans, der dem Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ am 24.09.08 zum Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden soll.

 

 

Inhalte der Planung:

 

a)   Trassierung und Regelquerschnitte

 

Die K 66n verläuft nördlich der vorhandenen Bebauung im Bereich des ehemaligen Ringlokschuppens auf „Rheine R“ in Ost-West-Richtung und umfasst eine Länge von ca. 460 m. Der Straßenverlauf ist zur Optimierung der Sichtverhältnisse geradlinig bestimmt.

 

Der Straßenquerschnitt setzt sich im Abschnitt zwischen dem Anschluss an die K 77 und die Einmündung der Erschließungsstraße von Norden nach Süden aus folgenden Elementen zusammen:

 

 

            1,50 m Bankett

            6,50 m Fahrbahn

            1,50 m Trennstreifen/Entwässerung

            2,50 m Geh-/Radweg

            1,00 m Bankett

          13,00 m Gesamtbreite

 

Zwischen der Einmündung der Erschließungsstraße und der Anbindung an die B 481 werden die Bahngleise der Strecke Münster-Rheine unterquert. Gemäß den Rahmenleitlinien wird der Querschnitt im Trogbauwerk aus folgenden Einzelelementen gebildet:

 

            1,00 m Schrammbord

            7,00 m Fahrbahn

            1,00 m Schrammbord

            3,25 m Geh-/Radweg inkl. Geländer

          12,25 m Gesamtbreite

 

Im Rahmen der noch durchzuführenden Trogwerksplanung werden diese Maße noch einmal überprüft und ggfs. angepasst.

 

Die Bahngleise werden mittels einer herzustellenden Brücke über die K 66n geführt. Die Länge des geplanten Unterführungsbauwerks beträgt mit den Trogrampen ca. 200 m. Es ist eine lichte Höhe von 4,50 m über der Fahrbahn sowie 2,50 m über dem Geh-/Radweg einzuhalten. Der Geh-/Radweg wird auf einem separaten Höhenniveau geführt, um für den nichtmotorisierten Verkehr die Längsneigungen möglichst gering zu halten.

 

b)   Anschlüsse an die K 77 und die B 481

 

Die K 66n wird durch eine Einmündung mit Linksabbiegestreifen und kleinem Tropfen in der untergeordneten Querspange an die K 77 angebunden. Die erforderliche Fahrbahnverbreiterung für die Linksabbiegespur in der K 77 erfolgt nach Osten zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, um bauliche Veränderungen am Radweg auf der Westseite und Grunderwerb von weiteren Beteiligten zu vermeiden.

 

Entsprechend der Anregung aus der CDU-Fraktion im Bauausschuss wurde ein Kreisverkehr als alternative Knotenpunktform für den Anschluss der K 66n an die K 77 untersucht. Mit dem Hinweis auf erhöhte Baukosten im Vergleich zu der im vorliegenden Entwurf angestrebten Lösung als Einmündung, zusätzlich erforderlichem Grunderwerb auf der Westseite der K 77 sowie vergleichsweise höheren Unterhaltungskosten eines Kreisverkehrs wurde die Variante eines Kreisverkehrs sowohl durch die Kreisverwaltung Steinfurt als auch seitens der Stadt Rheine verworfen.

 

Die Anbindung der K 66n an die B 481 wird in Form einer lichtsignalisierten Einmündung mit separaten Fahrstreifen für die jeweiligen Verkehrsströme hergestellt. Die Mehrzweckstreifen der B 481 werden im Bereich des Knotenpunkts aufgelöst und deren Flächen für die zusätzlich einzurichtenden Abbiegestreifen benutzt. Die maximale Verbreiterung des vorhandenen Oberbaus beträgt dadurch nur ca. 2,50 m. Der vorhandene Radweg entlang der B 481 muss jedoch in seiner Höhe und Lage angepasst werden; ebenso ist der vorhandene Straßenseitengraben in eine Mulde umzuformen und im Einmündungsbereich zu verrohren.

 

c)   Geh-/Radweg

 

Der geplante Geh-/Radweg verläuft auf der südlichen Seite der K 66n, da von hier ein Anschluss an den geplanten Bahntrassenradweg nördliches Münsterland („Schlossallee“) vorgesehen ist. Diese Verbindung wird zwischen dem Einmündungsbereich der Erschließungsstraße und dem östlichen Ablaufberg in Form einer schwach geneigten Rampe hergestellt. Bei dieser Linienführung werden die schützenswerten Bereiche südlich der K 66n jedoch nicht berührt. Der derzeit geplante und voraussichtlich in 2008/2009 gebaute Bahntrassenradweg wird mittels eines Brückenbauwerks über die K 66n geführt.

 

In den Einmündungen der K 66n in die B 481 und die K 77 wird jeweils der geplante Geh-/Radweg jeweils an die vorhandenen Radwege entlang der klassifizierten Straßen angebunden.

 

d)   Oberbaustärken

 

Gemäß einer Berechnung zur Bauklassenbestimmung ergibt sich für die K 66n die Bauklasse III. Der Oberbau der Fahrbahn wird nach RStO 01, Tafel 1 hergestellt. Der Geh-/Radweg erhält einen Oberbau in Asphaltbauweise entsprechend Tafel 7 der RStO 01.

 

e)   Oberflächenentwässerung

 

Das Oberflächenwasser der K 66n und des Geh-/Radwegs wird über Einlaufschächte mit Lage im Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg einem herzustellenden Kanal DN 200 zugeführt, der im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße Anschluss an den geplanten Regenwasserkanal des Gewerbegebietes findet. Dieser entwässert in das südlich der Querspange geplante Regenrückhaltebecken. Die Entwässerung des Trogbauwerkes wird durch ein Pumpwerk sichergestellt.

 

Die Fahrbahnverbreiterungen an der K 77 und der B 481 werden mit der jeweiligen Querneigung der vorhandenen Fahrbahn hergestellt. Die Fahrbahnentwässerung erfolgt somit in die vorhandenen  bzw. anzupassenden Gräben und Mulden.

 

 

 

Durchführung der Baumaßnahme:

 

Die Straßenplanung der Baumaßnahme wurde durch die Stadt Rheine in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt zunächst bis zur Genehmigungsplanung beauftragt. Die weitergehenden Planungen der Unterführung der Bahnanlage (Ingenieur- und Trogbauwerk) werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben (geschätzte Planungskosten ca. 300.000 €). Die Stadt Rheine wird das weitere Verfahren eigenständig betreiben; der Kreis wird das Planungsverfahren jedoch inhaltlich begleiten und sich finanziell beteiligen.

 

 

Grunderwerb:

 

Die Stadt Rheine hat in „Rheine R“ bereits die Flächen der DB Holding AG (BEG) und die nördlichen Flächen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), die für den Bau der K 66n erforderlich sind, erworben. Der Grunderwerb der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen erfolgt durch den Kreis Steinfurt; die diesbezüglichen Verhandlungen werden in Zusammenarbeit mit der Stadt Rheine durchgeführt.

 

 

Kostenteilung:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen gemäß einer Kostenermittlung des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros ca. 10,0 Mio. € inklusive Planungskosten und Grunderwerb. Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, eine Zuschussbeantragung nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) durchzuführen, wonach eine Förderung von 70 % unterstellt wird.

 

Für die restlichen 30 % der Kosten gilt, dass sich die Städte und Gemeinden nach dem KA-Beschluss vom 03. Dezember 1991 zu 50 % an den Planungskosten und an den nach Abzug von Zuweisungen verbleibenden Bau- und Finanzierungskosten zu beteiligen haben. Der geschätzte Kostenanteil der Stadt Rheine beträgt somit ca. 1,5 Mio €.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden in der Vorlage 435/07 für die Bauausschusssitzung am 11.10.2007 gemäß der damaligen ersten groben Kostenschätzung mit ca. 6,0 Mio. € angegeben. Zum damaligen Zeitpunkt lag noch keine Planung vor. Daher wurde das Projekt bisher auch noch nicht in den Haushaltsplan übernommen.

 

Eine Berechnung zur Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes B 481 / K 66n ergab zudem, dass bereits sofort nach der Herstellung der Querspange eine Lichtsignalanlage und separate Abbiegespuren für alle Verkehrsströme mit bis zu 90 m Aufstelllänge erforderlich sind. Damit werden die voraussichtlichen Baukosten für diesen Knotenpunkt erheblich gesteigert, zumal mit der Fahrbahnverbreiterung an der B 481 auch die o. g. bauliche Veränderung des parallel geführten Radwegs und des Straßenseitengrabens einhergeht.

 

Der Eigenanteil der Stadt Rheine an den Gesamtkosten erhöht sich somit um 624.500 € im Vergleich zu der Kostenschätzung zu der Vorlage 435/07.

 

Damit der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ am 24.09.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan fassen kann, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses zur Finanzierung der Maßnahme erforderlich.

 

Seitens der Kreisverwaltung kann die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel nur vorbehaltlich der haushaltstechnischen Möglichkeiten der Jahre 2009 ff erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab
  2. Regelquerschnitte K 66n                      ohne Maßstab
  3. Regelquerschnitt B 481                       ohne Maßstab