Betreff
7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine I. Änderungs- und Ergänzungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
088/09
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Die Firma Renk AG (Maschinenbau, Getriebetechnik) im östlichen Stadtgebiet, Ortsteil Eschendorf plant eine Betriebserweiterung in Richtung Osten und damit eine Inanspruchnahme der derzeit noch städtischen Fläche. Insbesondere die Errichtung neuer Hallenschiffe führt zu einem Flächenbedarf, der in den bisherigen Unternehmensgrenzen nicht gedeckt werden kann. Insgesamt benötigt der Maschinenbaubetrieb etwa 5,2 ha zusätzliche, gewerbliche bzw. industrielle Bauflächen.

 

Es handelt sich hier nicht um eine Neuansiedlung auf „grüner Wiese“, sondern um eine dringend notwendige Betriebserweiterung am bestehenden Standort, zur langfristigen Existenzsicherung des Unternehmens.

Demnach muss der bisherige Bebauungsplan im förmlichen Verfahren modifiziert und ergänzt werden, so dass dieser mit einer nachhaltigen, geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist.

 

Die Stadt Rheine erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Veranlasser bzw. Planbegünstigten entsprechend den Anfang 2008 beschlossenen Richtlinien.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung bzw. -ergänzung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Ein Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Standort- bzw. Plangebietskennzeichnung sowie ein Luftbild liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Änderungs- und Ergänzungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine zu ändern und zu ergänzen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung/-ergänzung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:        durch die südliche Grenze des Flurstücks 266,

im Osten:          durch die östliche Grenze des Flurstücks 198,

im Süden:         durch die nördliche Grenze des Flurstücks 199 und 426;

                         teilweise 5 m nach Süden parallel verschoben,

im Westen:       durch die westliche Grenze des Flurstücks 404;

                         in Verlängerung Richtung Norden bis zum Flurstück 265.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen dem Rodder Damm (Tecklenburger Nordbahn) und der Germanenallee (öffentlicher Fuß- und Radweg) liegen. Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 30, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. in der Bebauungsplanänderung/-ergänzung geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 135, Kennwort: "Germanenallee", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.