Betreff
Ausbau der Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festsetzung des Ausbauprogramms Ausbau zweier Gehwegabschnitte im Bereich der Bergstraße
Vorlage
154/06/1
Aktenzeichen
FB 5.3-fo
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Siehe Vorlage Bau- und Betriebsausschuss vom 27. April 2006.


Ergänzung der Begründung:

 

In der Sitzung vom Bau- und Betriebsausschuss vom 27. April 2006 wurde der Ausbau der Zollernstraße von Bergstraße bis Servatiistraße vertagt.

Eine Bürgerversammlung wurde auf Wunsch des Bau- und Betriebsausschuss am 10. Mai 2006 durchgeführt. Hier wurde den Bürgern die gemeinsame Ausbauplanung für die Zollernstraße und für die Kanalerneuerung in der Zollernstraße vorgestellt. 12 Bürger nahmen diesen Termin wahr, um sich zu informieren. Zu Anfang wurde den Bürgern der Straßenzustand anhand von Fotos erklärt. Ebenso wurden Schadensbilder vom Kanal im Bereich der Zollernstraße vorgeführt. Anschließend ging man auf den Fahrbahnquerschnitt und die Baugrubenbreite für den neuen Kanal einschließlich der Tiefenlage ein. Zum Schluss wurden die möglichen Varianten für den gemeinsamen Kanal- und Straßenbau wie auch für den getrennten Ausbau mit Beispielrechnungen belegt.

Die Verwaltung schlägt vor die Variante zur gleichzeitigen Ausführung von Kanal- und Straßenausbauarbeiten wie in der Vorlage vom 27. April 2006 vorgesehen beizubehalten. Dieses wird vor allem begründet durch die Synergieeffekte in Höhe von 20.000,00 €. Eine zeitliche Verschiebung des Straßenbaus nach dem Kanalbau in vielleicht fünf Jahren würde zum einen für die Bürger eine Verteuerung des Straßenbaus durch Wegfall der Synergieeffekte (keine hälftige Bezahlung der Straßenwiederherstellung) und Erhöhung der Mehrwertsteuer und Preissteigerung bedeuten. Auch volkswirtschaftlich macht diese Variante keinen Sinn, weil anteilige Straßenbaukosten zweimal anfallen.

 

Die Stimmungslage der Bürger lässt sich wie folgt wiedergeben:

 

Unstrittig ist für sie der Austausch des Kanals. Sie sind aber mit ihrer jetzigen Straße und dem jetzigen Zustand zufrieden. Nach ihrer Darstellung ist ein Vollausbau aufgrund ihrer geringen Einkünfte kaum bzw. gar nicht zu finanzieren. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung ist ihrer Meinung nach auch nicht mit weiteren Schäden zu rechnen. Sie zeigten sich sogar bereit, die fehlenden Gehwegstücke in Eigenregie zu ergänzen, wenn kein Vollausbau durchgeführt werden würde.

 

Nur die Herstellung der Kanalbaugrube wäre für die Anlieger zwar die kostengünstigste Variante, weil hier die Solidargemeinschaft der Kanalbenutzer die Baumaßnahme finanzieren müsste. Für den Zustand der Straße würde es aber bedeuten, dass der unbefriedigende Zustand rechts und links der Kanalbaugrube bestehen bleiben würde. Hier wären zukünftig erhöhte Unterhaltungskosten durch die Stadt Rheine vorzunehmen. Da diese Straße aber letztendlich abgeschrieben ist, dürfen hier keine weiteren Unterhaltungsmittel verschwendet werden. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erfordert Unterhaltungsaufwendungen, die nicht gerechtfertigt sind. Da diese Straße durch das Erreichen der Abschreibungszeit erneuerungsbedürftig ist.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtspläne/Fahrbahnquerschnitte/Ausbaubeiträge nach dem KAG