Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

·                     Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vom Land beschlossenen Änderungen im Bereich der Finanzierung der Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zur Kenntnis.

 

·                     Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich der Beitragstabelle (lineare Beitragserhöhung) zu beschließen.

 

alternativ

 

·                     Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine, die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich der Beitragstabelle (gestaffelte Beitragserhöhung) zu beschließen.


Begründung:

 

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2006 das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2006 und das  Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsstrukturgesetz 2006) verabschiedet.

 

Im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes wurden die § 17, 18 und 18 b des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder geändert. Die einzelnen Veränderungen sind aus der als Anlage 3 beigefügten Synopse ersichtlich.

 

Neben der Fortführung des zunächst auf die Haushaltsjahre 2004 und 2005 beschränkten Haushaltskonsolidierungsbeitrages treten wesentliche Änderungen im Bereich der Erhebung der Elternbeiträge und bei der Ermittlung der Landesförderung im Bereich der Betriebskostenfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder in Kraft.

 

Haushaltskonsolidierungsbeitrag nach § 18 b GTK

 

Der Landeshaushalt 2004/2005 wurde von der damaligen Landesregierung als Doppelhaushalt verabschiedet. Der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004/2005 eingefügte § 18 b GTK sah ursprünglich die Berücksichtigung eines Haushaltskonsolidierungsbeitrages für die Jahre 2004 und 2005 vor. Durch die Einführung des Haushaltskonsolidierungsbeitrages wurde der Zuschuss des Landes an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gekürzt. Die Kürzung betrug in 2005 2.838,00 € pro Gruppe bei Einrichtungen, die im Eigentum des Trägers stehen und 2.238,00 € pro Gruppe bei allen anderen Einrichtungen, die ursprünglich nach dem GTK gefördert wurden.

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hatte diese Kürzungsbeträge an die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder in seinem Jugendamtsbezirk weiterzugeben, in dem er den ursprünglich bewilligten Zuschuss um die o. g. Beträge pro Gruppe reduzierte. Durch die Einführung des Haushaltskonsolidierungsbeitrages erfolgt somit eine Kürzung der Sachkostenbezuschussung bei den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder ausschließlich zu Gunsten des Landes NRW.

 

Nach dem nunmehr verabschiedeten Haushaltsstrukturgesetz wird der Haushaltskonsolidierungsbeitrag auch für das Jahr 2006 in Höhe der Beträge des Jahres 2005 fortgeführt. Der Haushaltskonsolidierungsbeitrag für die Träger der Einrichtungen beträgt wie schon 2005 auch in 2006 274.524,00 €. 

 

Veränderungen bei der Landesförderung im Kindergartenbereich

 

Nach derzeit gültigem Recht übernimmt das Land NRW 50 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder nach Abzug des gesetzlichen Trägeranteils und des Elternbeitragsaufkommens.

 

Durch das verabschiedete Haushaltsstrukturgesetz 2006 wird die Landesförderung ab dem 01. 08. 2006 geändert. Ab diesem Zeitpunkt wird sich das Land NRW mit 30,5 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten an der Finanzierung der Tageseinrichtrungen für Kinder beteiligen.

 

Bei dieser Veränderung wirkt sich die Höhe der tatsächlich festgesetzten Elternbeiträge nicht mehr auf die Landesförderung aus. Diese Veränderung führt im Ergebnis dazu, dass die Landesförderung für die Stadt Rheine jährlich um 200.000,00 € geringer ausfällt. Für das Haushaltsjahr 2006 beträgt die Mindereinnahme 5/12 = rd. 84.000,00 €.

 

Erhebung von Kindergartenelternbeiträgen

 

Nach dem bis zum 31. 07. 2006 gültigen GTK ist die Erhebung der Kindergartenelternbeiträge landeseinheitlich geregelt worden. Mit den zum 01. 08. 2006 beschlossenen Veränderungen werden die zentralen Vorgaben des Landes NRW zur Erhebung der Kindergartenelternbeiträge aufgehoben. Vielmehr steht es ab dem 01. 08. 2006 im Ermessen eines jeden öffentlichen Jugendhilfeträgers, Elternbeiträge pro Kind zu erheben. Falls Elternbeiträge erhoben werden, hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine soziale Staffelung vorzusehen. Die Höhe der Elternbeiträge ist durch den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen.

 

Die im § 17 des GTK vorgenommene Änderung ermächtigt die Kommunen, Elternbeiträge selbst festzusetzen. Dies erfolgt in der Form einer Ortssatzung. Der Entwurf dieser Satzung einschließlich der Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ist der Vorlage als Anlage 1 und der Alternativvorschlag als Anlage 2 beigefügt. Um Elternbeiträge auch ab dem 01. 08. 2006 erheben zu können, ist eine Satzung zu erlassen, die rechtzeitig zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08.2006) in Kraft treten muss.

 

Der vorgelegte Satzungsentwurf sieht vor, die bisher im GTK getroffenen Regelungen zur Berechnung der Elternbeiträge zu übernehmen. Dieses bietet sich an, weil die bisherige Praxis auf der Grundlage des GTK, den vorliegenden Kommentierungen und den bekannten Gerichtsentscheidungen sich aus der Sicht der Verwaltung bewährt hat. Darüber hinaus sieht der vorgelegte Satzungsentwurf vor, dass die Elternbeiträge ab dem 01. 08. 2006 erhöht werden mit dem Ziel, die ausfallenden Landesmittel in Höhe von jährlich 200.000,00 € zu kompensieren (anteilig für 2006 84.000,00 €).

 

Der in der Vergangenheit vorgenommene quantitative und qualitative Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder ist ein wichtiger Baustein in der Familienpolitik. Bereits in diesem Zusammenhang wurden auch die örtlichen Jugendhilfebudgets erheblich aufgestockt. Die Kommunen können diese Aufgabe finanziell nicht allein schultern. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der aktuellen schwierigen Haushaltssituation der Stadt Rheine sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, die ausfallenden Landesmittel zu kompensieren. Schon bei Einbringung des Haushaltsplanes 2006 wurde durch die Verwaltung im Rahmen des 12-Punkte-Programmes zum Ausdruck gebracht, dass ausfallende Landeszuschüsse nicht kompensiert werden können. Eine Erhöhung der Kindergartenelternbeiträge ist auch vor dem Hintergrund, dass die Kindergartenelternbeiträge bis auf eine marginale Erhöhung im August 2000 seit dem 01. 03. 1993 konstant sind, vertretbar. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass auch die neuen Beitragstabellen eine soziale Staffelung vorsehen und die Familien mit niedrigen Einkommen niedrig oder gar nicht finanziell belastet werden.

 

In einigen Jugendamtsbereichen wird die Variante diskutiert, zunächst die bis zum 31. 07. 2006 geltenden Beiträge auch ab dem 01. 08. 2006 festzusetzen vor dem Hintergrund, dass das Land NRW kurzfristig beabsichtigt, das GTK umfassend zu verändern. Von den Spitzenverbänden sowohl auf Seiten der freien Träger als auch auf kommunaler Seite wird jedoch befürchtet, dass durch die Novellierung des GTK keine Einsparungen sondern ggf. noch zu zusätzliche Belastungen auf die freien und öffentlichen Träger zukommen.  Auch vor diesem Hintergrund ist eine zeitliche Verschiebung der Erhöhung der Elternbeiträge nicht vertretbar.

 

Um die ausfallenden Landesmittel aufzufangen, ist eine lineare Erhöhung der Elternbeiträge um 14 % erforderlich (Anlage 1 einschließlich Beitragstabelle)

 

Neben der von der Verwaltung vorgeschlagenen linearen Erhöhung ist alternativ auch eine gestaffelte Erhöhung denkbar, nach der z.B. die niedrigeren Einkommensstufen geringer und die höheren Einkommensstufen stärker belastet werden (Anlage 2 einschließlich Beitragstabelle).

 

Aus der als Anlage 4 beigefügten Gegenüberstellung ist die Entwicklung der Elternbeiträge nach dem aktuell gültigen Recht bis zum 31. 07. 2006 und den Veränderungen nach den Vorschlägen der Verwaltung zum 01. 08. 2006 zu ersehen.

 

Ausdrücklich angemerkt wird, dass mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge lediglich die ausfallenden Landesmittel kompensiert werden.


Vorgehen der Jugendämter im Kreisgebiet

 

Im Rahmen einer HVB-Konferenz wurde das in Rede stehende Thema am 30. 05. 2006 umfassend und kontrovers diskutiert. Hierbei wurde eine kreiseinheitliche Regelung nicht erzielt.

 

Der Kreisausschuss des Kreises Steinfurt hat in seiner Sitzung am 30. 05. 2006 den Empfehlungsbeschluss des Kreisjugendhilfeausschusses ergänzt. Der Empfehlungsbeschluss für den Kreistag lautet nach telefonischer Übermittlung nunmehr wie folgt:

 

„Das Land wird aufgefordert, die Beschlüsse zum Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren zurückzunehmen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die der Sitzungsdrucksache B 87/2006 als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen, die als Urschrift der Niederschrift der Anlage angefügt ist, als Übergangsregelung zu beschließen. *

Falls sich bis Ende des Jahres 2006 abzeichnen sollte, dass sich die vom Land angekündigte Änderung der Kindergartenfinanzierung mit Entlastungswirkung für die kommunalen Haushalte nicht zustande kommt, bleibt eine Erhöhung der Elternbeiträge vorbehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitestmögliche Abstimmung mit den städtischen Jugendämtern im Kreisgebiet und mit den Münsterlandkreisen zu erreichen.

Der Kreisjugendhilfeausschuss bittet den Kreisausschuss und den Kreistag um eine Überprüfung der Beschlussempfehlung nach Satz 2, falls sich im weiteren Abstimmungsverfahren eine eindeutige Mehrheit der kreisjugendamtsangehörigen Städte/Gemeinden, der städtischen Jugendämter im Kreisgebiet und der Münsterlandkreise für eine Anhebung der Elternbeiträge aussprechen sollte.“

 

* Anmerkung aus Rheine

Durch diesen Beschluss werden die derzeit geltenden Elternbeiträge nicht erhöht.

 

Die endgültigen Entscheidungen im Kreistag beziehungsweise den Räten der einzelnen Kommunen mit eigenen Jugendämtern sind wie folgt terminiert:

 

Kreistag des Kreises Steinfurt              12. Juni 2006

Rat der Stadt Emsdetten                     20. Juni 2006

Rat der Stadt Greven                          07. Juni 2006

Rat der Stadt Ibbenbüren           21. Juni 2006

 

Über die bis zur Sitzung vorliegenden Ergebnisse wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich berichten.


Anlagen:

 

Anlage 1: Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen (linear)

Anlage 2: Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen (gestaffelt)

Anlage 3: Übersicht über die Änderungen im Gesetz über Tageseinrichtungen

Anlage 4: Übersicht über die Entwicklung der Elternbeiträge