Betreff
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 d, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB II. Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
247/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat in der Zeit vom 27. März bis einschließlich 27. April 2006 stattgefunden.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange – soweit von dieser Änderung berührt ‑ wurden parallel von der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB benachrichtigt.

 

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen (lediglich Hinweise von Seiten der Energie- und Wasserversorgung Stadtwerke Rheine und Deutsche Telekom, diese sind Bestandteil der vertraglichen Regelungen mit dem Investor) kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Ebenfalls liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen bei.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1.    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Die vorgetragenen Hinweise von Seiten der Telekom und der Stadtwerke Rheine sind mit diesen abgestimmt und Bestandteil der vertraglichen Regelungen mit dem Investor. 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.   Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

III.  Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) wird die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 d, Kennwort: „Westliche Innenstadt“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 d

Anlage 2: Ãœbersichtsplan ALT/NEU

Anlage 3: Begründung zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 d