Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße/Laugärten" der Stadt Rheine I. Änderungsbeschluss II. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit III. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
299/06
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Mit Vorlage Nr. 381/05 (Stadtentwicklungsausschuss am 24. August 2005) wurde bereits auf die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße/Laugärten“, hingewiesen.

 

Bei Durchführung der neuen Konzeption mit einem privaten Projektmanager bedarf es der Überarbeitung der überbaubaren Flächen, der textlichen Festsetzungen sowie der einheitlichen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes innerhalb des Änderungsbereiches.

 

Alle planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Ebenfalls liegen Ausschnitte der Bebauungsplanänderung durch Gegenüberstellung alt/neu bei.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I. Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße/Laugärten“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 520 und 521, Flur 17, Gemarkung Rheine-Elte, und befindet sich westlich der Straße Laugärten und südlich der Ludgerusschule im Ortsteil Elte.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

III. Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße/Laugärten“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Anlagen:

 

Anlage 1:        Übersichtsplan/ALT

Anlage 2:        Übersichtsplan/NEU

Anlage 3:        Textliche Festsetzungen

Anlage 4:        Begründung