Betreff
Resolution 1. zu den Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 2. zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten
Vorlage
069/11
Aktenzeichen
VV K 4.2. Za
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt:

 

  1. die als Anlage 1 beigefügte Resolution zu den Eckpunkten des Gemeinde-finanzierungsgesetz (GFG) 2011 und beauftragt die Verwaltung diese an die Landesregierung weiterzuleiten.

 

  1. die als Anlage 3 beigefügte Resolution zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten und beauftragt die Verwaltung diese an den Bundesregierung weiterzuleiten.

 

 


Begründung:

 

 

Resolution zu den Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011

 

Von der NRW-Landesregierung ist zum Jahresende 2010 der Entwurf des Gemeinde-finanzierungsgesetzes (GFG) 2011 vorgelegt worden. Die darin vorgenommenen Änderungen der Grunddaten führen dazu, dass die Zuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab diesem Jahr um rund 133 Millionen EUR reduziert werden.

 

Die kreisfreien Städte hingegen können mit einer um insgesamt 145 Millionen EUR höheren Zuweisung rechnen.

 

Für die Stadt Rheine ergibt sich daraus in 2011 eine Verringerung der Schlüssel-zuweisungen um rd. 1,8 Millionen EUR. Für 2012 und die Folgejahre werden sich die Zuweisungen des Landes gegenüber der derzeitig gültigen Finanzplanung weiter reduzieren.

 

Die Beschlussfassung des GFG 2011 durch den Landtag soll im Mai dieses Jahres erfolgen.

 

Seitens der CDU-Fraktion wurde angeregt zum Entwurf des Gemeindefinanzierungs-gesetzes (GFG) 2011 eine Resolution an die Landesregierung zu richten.

 

Die Verwaltung hat daraufhin den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf einer entsprechenden Resolution gefertigt und den Fraktionsvorsitzenden zur Abstimmung vorgelegt. Diesem Entwurf haben die Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Alternative Liste für Rheine vorbehaltlos zugestimmt. Die CDU-Fraktion hält folgende Ergänzung zum 1. Absatz für notwendig:

 

  „….. und daher ist der derzeitige Entwurf des Innenministeriums abzulehnen. Er ist zudem unausgewogen und führt nicht zu einer gerechten Verteilung der GFG-Mittel.“ 

 

Mit dieser Ergänzung hat sich die SPD-Fraktion nicht einverstanden erklärt und verfolgt unter diesen Umständen ihren mit Antrag vom 16.01.2011 eingebrachten und als Anlage 2 beigefügten eigenen Resolutionsentwurf.

 

 

Resolution zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten

 

Neben den von der Landesregierung NRW geplanten negativen Veränderungen bei der Zuweisung der Schlüsselzuweisungen verschärft sich die finanzielle Situation der Stadt Rheine aber auch durch den ständig wachsenden Aufwand bei den Sozialleistungen.

Seit den frühen 90er-Jahren haben sich die Sozialausgaben der Kommunen verdoppelt. 2010 sind sie erstmals über 40 Milliarden EUR gestiegen.

 

Von der Verwaltung ist daher aufgrund einer Vereinbarung mit den im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen der als Anlage 3 beigefügte Entwurf einer Resolution zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten gefertigt worden. 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Resolution zu den Eckpunkten des GFG

Anlage 2 – Resolution zu den Eckpunkten des GFG der SPD-Fraktion

Anlage 3 – Resolution zur Finanzierung der kommunalen Soziallasten