VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
In zentraler Lage
der Stadt Rheine soll ein Quartier, das gegenwärtig erhebliche städtebauliche
Missstände aufweist, funktional und städtebaulich aufgewertet werden. Die
Aufwertung des Bereiches „Im Coesfeld“ umfasst dabei sowohl die Aktivierung von
Brachflächen bzw. untergenutzten Bereichen als auch die Aufwertung der
Innenstadt durch attraktive Handelsnutzungen, die mit Wohnen und Büroflächen
kombiniert werden können. Für einzelne Teilflächen ist in der Vergangenheit versucht
worden, eine Aufwertung zu erzielen. Diese Versuche sind jedoch auf Grund
unterschiedlichster Gründe gescheitert. Es hat sich gezeigt, dass nur ein
ganzheitlicher Ansatz zur Entwicklung des Quartiers Aussicht auf Erfolg hat.
Nunmehr hat ein
Projektentwickler die grundstücksmäßigen Voraussetzungen für eine Entwicklung
des gesamten Quartiers geschaffen. Kernstück der projektierten Entwicklung
stellt die Realisierung der „Ems-Galerie“ dar. Diese Galerie wird ein
Einkaufszentrum mit maximal 14.000 m² Verkaufsfläche aufnehmen, ergänzt wird
dieses Angebot durch gastronomische Betriebe auf ca. 2.000 m² sowie Wohnungen
und Büronutzungen.
Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt die Flächen für die geplante Ems-Galerie als
gemischte Baufläche/Kerngebiet bzw. Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar. Die genannte
Darstellung (Kerngebiet) lässt zwar grundsätzlich auf der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung ein Einkaufszentrum zu, jedoch ohne die im vorliegenden Fall
notwendige Steuerung der maximal zulässigen Gesamt-Verkaufsfläche. Die notwendige
Prüfung, ob sich das Vorhaben räumlich-funktional in die Siedlungsstruktur der
Stadt Rheine einfügt, ist nur möglich, wenn insbesondere eine maximale Größenordnung
vorgegeben wird. Diese Vorgabe ist ebenfalls Voraussetzung, um mögliche
Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der Stadt Rheine als auch auf benachbarte
Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB prüfen zu können.
Es ist deshalb
beabsichtigt, in parallel laufenden Verfahren – 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
und 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h – die bauleitplanerischen
Voraussetzungen für die Realisierung der „Ems-Galerie“ zur Quartiersentwicklung
zu schaffen. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung sollen deshalb die
für die „Ems-Galerie“ benötigten Flächen umgewandelt werden in „Sondergebiet:
Einkaufszentrum“. Auf der Flächennutzungsplanebene wird zusätzlich die maximal
zulässige Verkaufsfläche aufgenommen; während die Detailsteuerung –
branchenspezifische Obergrenzen – erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
festgesetzt werden.
Die Stadt Rheine
verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da
überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den
stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.
Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Ems-Galerie" zu ändern.
Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung einer „gemischten Baufläche/Kerngebiet“ bzw. „Gemeinbedarfsfläche/Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ in „Sondergebiet/Einkaufszentrum, maximale Verkaufsfläche 14.000 m²“.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die südliche Grenze der Flurstücke 1593 und 1549, durch die Ostseite der Straße „Im Katthagen“, durch die Südseite der Emsstraße, durch die Ostseite der Straße „Im Coesfeld“, durch die Nordseite des Flurstücks 157, durch die Ostseite des Flurstücks 157, durch die Südseite der Flurstücke 155 und 159, durch die Westseite des Flurstücks 164, durch die Nordseite der Flurstücke 557 und 703,
im Osten: durch die Westseite der Ems,
im Süden: durch die Nordseite des Kardinal-Galen-Ringes,
im Westen: durch die Ostseite der Münsterstraße.
Alle genannten Flurstücke liegen in der Flur 111, Gemarkung Rheine
Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsentwurf geometrisch
eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Ems-Galerie", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien, d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.