VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
In zentraler Lage
der Stadt Rheine soll ein Quartier, das gegenwärtig erhebliche städtebauliche
Missstände aufweist, funktional und städtebaulich aufgewertet werden. Die
Aufwertung des Bereiches „Im Coesfeld“ umfasst dabei sowohl die Aktivierung von
Brachflächen bzw. untergenutzten Bereichen als auch die Aufwertung der
Innenstadt durch attraktive Handelsnutzungen, die mit Wohnen und Büroflächen
kombiniert werden können. Für einzelne Teilflächen ist in der Vergangenheit versucht
worden, eine Aufwertung zu erzielen. Diese Versuche sind jedoch auf Grund
unterschiedlichster Gründe gescheitert. Es hat sich gezeigt, dass nur ein
ganzheitlicher Ansatz zur Entwicklung des Quartiers Aussicht auf Erfolg hat.
Nunmehr hat ein
Projektentwickler die grundstücksmäßigen Voraussetzungen für eine Entwicklung
des gesamten Quartiers geschaffen. Kernstück der projektierten Entwicklung
stellt die Realisierung der „Ems-Galerie“ dar. Diese Galerie wird ein
Einkaufszentrum mit maximal 14.000 m² Verkaufsfläche aufnehmen, ergänzt wird
dieses Angebot durch gastronomische Betriebe auf maximal 2.000 m² sowie Wohnungen
und Büronutzungen.
Der Bebauungsplan
setzt die Flächen für die geplante Ems-Galerie als Kerngebiet bzw.
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen“ fest. Die genannte Darstellung (Kerngebiet) lässt zwar
grundsätzlich auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ein Einkaufszentrum
zu, jedoch ohne die im vorliegenden Fall notwendige Steuerung der maximal zulässigen
Gesamt-Verkaufsfläche und einer differenzierten Sortimentsvorgabe. Die notwendige
Prüfung, ob sich das Vorhaben räumlich-funktional in die Siedlungsstruktur der
Stadt Rheine einfügt, ist nur möglich, wenn insbesondere eine maximale Größenordnung
vorgegeben wird. Diese Vorgabe ist ebenfalls Voraussetzung, um mögliche
Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche der Stadt Rheine als auch auf benachbarte
Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB prüfen zu können.
Zusätzlich werden
teilweise öffentliche Verkehrsflächen für die Ems-Galerie benötigt, für deren
Entwidmung durch das Änderungsverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden sollen.
Es ist deshalb
beabsichtigt, in parallel laufenden Verfahren – 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
und 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h – die bauleitplanerischen
Voraussetzungen für die Realisierung der „Ems-Galerie“ zur Quartiersentwicklung
zu schaffen.
Der
Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ hat bereits in seiner Sitzung
am 27. Februar 2008 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h beschlossen. Dieser
Beschluss war Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung
des Planungsprozesses für die „Ems-Galerie“. Es ist deshalb zur Fortführung des
Verfahrens noch der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu fassen.
Die Stadt Rheine
verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da
überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den
stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung). Zusätzlich ist die Verkehrsuntersuchung, die in der letzten StewA-Sitzung vom Büro IPW, Wallenhorst, vorgestellt worden ist, als Anlage 5 beigefügt.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 h, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien, d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.