Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
beschließt, sich nicht an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) 2011 zu beteiligen.
Begründung:
Auf die Ursprungsvorlage 267/11 wird verwiesen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2011 folgenden Beschluss
gefasst:
Gegen den
Zuwendungsbescheid vom 8. Juni 2011 soll zunächst fristwahrend Klage beim
Verwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat keinen Beschluss zu der Frage gefasst, ob sich die Stadt
Rheine an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG) 2011 beteiligen soll. Vielmehr wurde insoweit der Beschluss dem Rat in
seiner Sitzung am 19.07.2011 vorbehalten.