Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den kw-Vermerk für die
Stelle 0200 „Leiter des Pressereferates der
Stadt Rheine (Pressereferent)“ zum 1. November 2011
aufzuheben und den Stellenplan entsprechend zu ändern.
Begründung:
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I.  Allgemeine Ausgangssituation – Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept
Angesichts der sich
dramatisch verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen und der daraus
resultierenden allgemeinen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde im Jahre
2006 das sog. Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzept entwickelt und
am 5. Dezember 2006 im Haupt- und Finanzausschuss beraten (Vorlage 508/06).
Im Rahmen dieses Konzeptes wurden alle Stellen der Stadtverwaltung
verschiedenen Prioritäts- und Maßnahmenkategorien zugeordnet. Grundgedanke ist
hierbei, dass beim Freiwerden einer Stelle entschieden wird, ob sie
wiederbesetzt werden muss oder eingespart werden kann.
Die im Rahmen dieses
Konzeptes definierten Kategorien und Maßnahmen sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die überwiegende
Zahl der Planstellen bei der Stadt Rheine ist den Maßnahmenkategorien II. und
III. zugeordnet. Daraus folgt, dass bei jeder Stellenvakanz teilweise
aufwändige organisatorische Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Die für
derartige Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden
personellen Ressourcen sind sehr begrenzt. Die Beauftragung externer Organisationsberater
ist zum einen sehr teuer und zum anderen hinsichtlich der praktischen
Umsetzbarkeit der Ergebnisse erfahrungsgemäß kritisch zu bewerten. Daher wurde
in der Stadtverwaltung ein internes System entwickelt und eine Arbeitsgruppe
„Organisationsuntersuchung“ eingerichtet. Unter der Moderation des Fachbereichsleiters
„Interner Service“ führen die Controller/innen aller 6 Fachbereiche der
Stadtverwaltung stellenbezogene organisatorische Überprüfungen durch. Erste verwaltungsinterne
Untersuchungsergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen bereits vor und werden in
die nächsten Stellenplanberatungen einfließen.
In diesem Sinne
wurden Einzelheiten des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes in
mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission dargestellt und intensiv
diskutiert.
II. Personalbedarfs- und
Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Zur konkreten Ausgestaltung des Stellen- und
Personalkostenkonsolidierungskonzeptes war es notwendig, für einen
überschaubaren Planungszeitraum die zu erwartende personelle Entwicklung bei
der Stadtverwaltung zu betrachten. Zu diesem Zweck wurde im Jahre 2008 eine
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung für den Zeitraum 2008 – 2015 erstellt.
Dabei wurde deutlich, dass es zahlreiche Einflussfaktoren gibt, die in einer
Verwaltung unserer Größenordnung kaum statistisch planbar sind. Für eine
annähernd realistische Planung war es daher insbesondere erforderlich, die im
Planungszeitraum zu erwartende Fluktuation möglichst realistisch einzuschätzen.
Neben den bekannten Altersgrenzen ist dabei auch ein früheres Ausscheiden aus
dem aktiven Dienst der Stadt Rheine im Rahmen der Altersteilzeit eine feste
Planungsgröße.
Unter Berücksichtigung der erkennbaren Faktoren ist davon auszugehen,
dass bis zum Ende des Planungszeitraumes 80 Personen aus dem aktiven Dienst der
Stadt Rheine ausscheiden werden. Auf dieser Grundlage können nach Einschätzung
der Verwaltung bis 2015 18 Planstellen eingespart werden. 39 Stellen sollen
durch die Einstellung und Ãœbernahme von Auszubildenden und 23 Stellen extern
wieder besetzt werden. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird dieses Ziel erreichbar
sein. Einzelheiten zur Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung wurden den
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ratsfraktionen am 21. Juli
2011 in einem Gespräch mit der Bürgermeisterin erläutert und sollen außerdem am
19. September 2011 in der Strategie- und Finanzkommission sowie im Rahmen des
3. Umsetzungsberichtes Anfang 2012 dargestellt werden.
III. Gewährung von Altersteilzeit (ATZ) als Element der Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung 2008 – 2015
Um das Ziel des
Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes erreichen zu können, ist
eine möglichst planbare und sozialverträgliche Fluktuation erforderlich. Im
Rahmen dieses sog. aktiven Fluktuationsmanagements hat der Rat der Stadt Rheine
eine Grundsatzregelung über die Gewährung von Altersteilzeit bei der Stadt
Rheine beschlossen. Von dieser Möglichkeit haben in den Jahren 2009 und 2010
insgesamt 33 Mitarbeiter(innen) Gebrauch gemacht, sodass die Personalbedarfs-
und Entwicklungsplanung insofern auf eine relativ realistische Basis gestellt
werden konnte.
IV. Ausweisung von Kw-Vermerken im Rahmen der Stellenpläne 2010 und
2011
Die nach der
Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 2008 – 2015 vorgesehenen 18
Stelleneinsparungen können aufgrund der Systematik dieses Konzeptes im Voraus
nicht in allen Fällen konkret stellenbezogen benannt werden. Gleichwohl hat die
Verwaltung in mehreren Sitzungen der Strategie- und Finanzkommission und im HFA
erklärt, dass sie dieses Ziel bis zum Ende des Planungszeitraumes erreichen
wird.
Wegen dieser
fehlenden Konkretisierung der Stelleneinsparungen hat der Rat der Stadt Rheine
im Wege der Stellenplanberatungen 2010 und 2011 festgelegt, dass die
altersteilzeitbedingt frei werdenden Planstellen einen Kw-Vermerk erhalten. Dieser
Vermerk bedeutet, dass die jeweils betroffenen Stellen mit dem Ausscheiden des
Stelleninhabers bzw. der Stelleninhaberin „wegfallen“, also für eine Wiederbesetzung
nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hat
bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Instrument der Kw-Vermerke
im Kontext des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes kein
geeignetes Mittel ist, die gesteckten Ziele schneller oder effizienter zu
erreichen. Gleichwohl wurden die Kw-Vermerke aus dem Stellenplan 2010 in den
Stellenplan 2011 übernommen; verbunden mit der Forderung, bei Freiwerden einer
entsprechenden Stelle in den zuständigen Ratsgremien über die Aufhebung jedes
einzelnen Kw-Vermerkes zu entscheiden.
V.     Aufhebung
des Kw-Vermerkes bei der Stelle 0200 „Leiter des
V.1Â Â Â Stellenpriorisierung
Die Stelle 0200 ist
im aktuellen Stellenplan nach Besoldungsgruppe A 13 h. D. mit einem Kw-Vermerk
ausgewiesen.
Der Stelleninhaber scheidet am 31. März 2012 altersteilzeitbedingt aus.
Im Rahmen des Stellen- und Personalkostenkonsolidierungskonzeptes ist
diese Stelle der Prioritätenkategorie „1.4“ und im Maßnahmenkatalog der
Kategorie „I“ zugeordnet. D. h., die Nichtwiederbesetzung der Stelle hätte
sonstige unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungserbringung anderer Stellen
der Kategorie 1. Die Maßnahmenkategorie „I“ bedeutet, dass keine Detailprüfung
erforderlich ist und die Stelle unverzüglich wiederbesetzt werden muss.
V.2   Grundsätzliche
Bedeutung der Funktionen des Pressereferenten
Der Pressereferent
(in anderen Städten auch Pressesprecher genannt) ist in Angelegenheiten der
Öffentlichkeitsarbeit die unverzichtbare Schnittstelle zwischen den
Dienststellen der Stadtverwaltung, der Bürgermeisterin und dem Verwaltungsvorstand,
den Vertreterinnen und Vertretern der Medien und den externen Partnern einer
Stadt.
In der
Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 107 Städte in der Größenklasse von
50.000 bis 100.000 Einwohnern. Es ist keine Stadt bekannt, in der auf einen Pressereferenten/Pressesprecher
verzichtet wird.
Wenn schon
traditionell die zwingende Notwendigkeit eines Pressereferenten nicht infrage
gestellt werden kann, gewinnt diese Funktion im Hinblick auf die sich rasant
verändernde Medienlandschaft zunehmend an Bedeutung. Das gilt insbesondere im
Hinblick auf die ständig intensiver werdenden Forderungen der Bürgerinnen und
Bürger, an den Entscheidungs- und Verwaltungsprozessen in den Städten und Gemeinden
auch außerhalb förmlicher Beteiligungsverfahren auf der Grundlage möglichst
detaillierter Informationen aktiv und umfassend mitzuwirken.
Allein vor diesem
Hintergrund würde die Streichung der Stelle des Pressereferenten erhebliche
negative Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung der Stadt Rheine haben.
V. 3Â Â Aufgabenspektrum
des
Neben der
unbestrittenen Notwendigkeit, die Stelle des Pressereferenten wieder zu
besetzen, stellt sich in diesem Kontext selbstverständlich die Frage, welche
Aufgaben neben den klassischen Tätigkeiten eines Pressereferenten im Bereich
der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen werden bzw. wahrgenommen
werden müssen.
Eine im Jahre 2008
durchgeführte Umfrage bei 18 Vergleichsstädten der Größenordnung der Stadt
Rheine hat diesbezüglich ein sehr heterogenes Bild ergeben. Insofern kann der
Maßstab für die personelle Ausstattung des
Eine Ãœbersicht der
zurzeit wahrgenommenen Aufgaben und Tätigkeiten mit den jeweiligen
Stellenanteilen ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Eine Reduzierung der
Personalausstattung im Pressereferat hätte zwangsläufig sofort unmittelbare
Auswirkungen auf die dort genannten Tätigkeiten bzw. Projekte.
V. 4Â Â Fazit
Die Aufhebung des
Kw-Vermerkes und die Wiederbesetzung der Stelle des Pressereferenten sind
unverzichtbar.
Zur Gewährleistung
einer zeitnahen Wiederbesetzung der Stelle ist es daher dringend erforderlich,
den Kw-Vermerk sofort aufzuheben und den Stellenplan der Stadt Rheine
entsprechend zu ändern.
Anlagen
Anlage 1 „Stellen-
und Personalkonsolidierungskonzept“
Anlage 2
„Geschäftsverteilungs- und Zuständigkeitsregelung“