Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.      Auf Grundlage der
Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der
Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp
(Entwicklungskonzept nach § 171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).
2.     Der
Rat der Stadt stimmt der Beantragung auf Zulassung einer Ausnahme vom Verbot
der Refinanzierung (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) zu.
3.     Der
Rat der Stadt beschließt die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).
4.     Der
Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung für die außerplanmäßige Bereitstellung
der für das Projekt im Jahr 2011 erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen in
Höhe von 473.900 €.
                 Â
                  Deckungsvorschläge:
                  Zuwendungen
für das Projekt:  330.330 €
                  z.Zt.
noch offen:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 143.470
€
                  (wird
bis zur Sitzung nachgereicht)*1
                 Â
5.     Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2012 – 2015
erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch aufzustellenden Haushalts-
und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:
Haushaltsjahre |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Aufwendungen/Auszahlungen |
2.337.334 |
1.492.333 |
5.637.333 |
1.354.000 |
Erträge/Einzahlungen |
1.634.734 |
1.043.233 |
3.811.733 |
813.400 |
Budget |
702.600 |
449.100 |
1.825.600 |
540.600 |
6.     Der Rat der Stadt nimmt
die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) dargestellten
Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – unter dem Vorbehalt
möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den
jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.
7.
Die in der Anlage 1 und 3 vorgelegte
räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung
nach § 171e (3) Baugesetzbuch.
Begründung:
Im September/ Oktober 2010 wurde bereits über die Umsetzung des „Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp“ (IHK Dorenkamp) in verschiedenen Ausschüssen berichtet und schließlich im Rat der Stadt Rheine ein entsprechender Beschluss (Vorlage 455/10) gefasst.
Der Förderantrag wurde Ende Oktober 2010 beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (INTERMAG) – quasi im Wettbewerb mit allen anderen Förderanträgen im Land NRW um Mittel aus dem Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt – wurde der Rheiner Förderantrag positiv bewertet und als förderfähiges Projekt in das Landesprogramm aufgenommen.
Aufgrund neuer bzw. geänderter Förderrichtlinien muss das bereits bestehende „Integrierte Handlungskonzept Dorenkamp“ überarbeitet bzw. angepasst werden, um die Förderaussichten umsetzen zu können. Hierbei steht nicht die Begründung des Stadtteils Dorenkamp als Projektgebiet oder die Herleitung der städtebaulichen Ziele in Rede. Vielmehr erfordern die jüngst veränderten inhaltlichen Anforderungen des Bundes (als anteiliger Mittelgeber) eine Prüfung der einzelnen Projekte im Rahmen der Gesamtmaßnahme (z.B. Prüfung der sogenannten Modellprojekte als flankierende soziale Maßnahmen).
Das Projektgebiet Dorenkamp erfüllt nach wie vor die inhaltlichen Voraussetzungen des Stadterneuerungsprogramms Soziale Stadt. Lediglich die räumliche Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes gem. § 171 e (3) Baugesetzbuch wurde im Bereich der Breiten Straße um eine Häuserzeile in nördlicher Richtung zwischen der Beethovenstraße und der Michaelstraße erweitert.
Die grundsätzlichen
Rahmenbedingungen des Förderprogramms sind unverändert geblieben. Das von Bund
und Land getragene Förderprogramm „Soziale Stadt“ unterliegt im Rahmen der
Beurteilung der Förderfähigkeit den Bewertungskriterien des EU-Förderprogramms
EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) und wird über die
Städtebauförderung abgewickelt. Der Fördersatz der als förderfähig anerkannten
Kosten beträgt für die Stadt Rheine 70 %. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 30
%. Die Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ bewirkt auch, dass
Projekte, die Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes sind, jedoch
nicht über dieses Förderprogramm gefördert werden können, vorrangig aus
anderen Fördertöpfen gefördert werden können (z.B. aus dem Wohnbauförderungsprogramm,
andere EU-Förderprogrammen etc.).
Die Bezirksregierung hat
deutlich gemacht, dass der Regionalrat für das Projekt bereits für 2011
Fördermittel bereitstellen will. Das heißt, dass im Falle einer Bewilligung für
das Jahr 2011 mit der Maßnahme begonnen werden muss. Um keine förderschädlichen
Aktivitäten (z. B Ausschreibungen) zu provozieren, schlägt die Verwaltung vor,
einen Antrag auf Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen
Maßnahmebeginns zu stellen.
Für die Überarbeitung wurde das versierte Planungsbüro
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln beauftragt. Ein externes, mit der Beantragung derartiger Projekte
erfahrenes Büro musste eingeschaltet werden, um die erforderliche inhaltliche
Sicherheit für eine Bewilligung zu erreichen (durch Einbringung sogenannter
„Schlüssel-Inhalte").
Frau Mölders und Frau Zillgen (Dr. Jansen GmbH) werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses das Integrierte Handlungskonzept, welches jedoch vollständig erst zur Ratssitzung zur Verfügung steht, sowie die Projekt- und Finanzierungsliste vorstellen und Fragen beantworten (vgl. auch den Vortrag in Anlage 4).
Die in der Sitzung vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden in das Konzept eingearbeitet, so dass das Integrierte Handlungskonzept Dorenkamp den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Beschlussfindung im Rat am 11. 10. 2011 zur Verfügung stehen wird.
Um
den modifizierten Förderantrag der Bezirksregierung Münster und der Aufsichtsbehörde
bis spätestens zum 31. Oktober 2011 zur Entscheidung vorlegen zu können, müssen
die im Beschlussvorschlag formulierten Beschlüsse zur Durchführung,
insbesondere zur Mittelbereitstellung und künftigen Veranschlagung im sowie zur
räumlichen Abgrenzung des Programmgebietes vom Rat der Stadt gefasst werden.
Zum Beschluss
stehen ein Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp (Anlage 1), eine
Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) und
die räumliche
Abgrenzung (Anlage 3) zur Verfügung.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein sogenannter
Umstellungsantrag bei der Bezirksregierung Münster bis Ende Oktober 2011
eingereicht. Bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises
Steinfurt wird daraufhin ein Rahmen- und ein Projektförderbescheid des Landes
NRW erwartet, der den Beginn der konkreten Maßnahmenumsetzung des Projektes
darstellt.
*1:   Für den noch offenen
Betrag von 143.570 € kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch kein
Deckungsvorschlag benannt werden, da noch eine Bewertung der Projektkosten nach
bilanzrechtlichen Kriterien erfolgen muss. Erst danach kann eine gesicherte
Zuordnung der Projektkosten in den Ergebnisplan bzw. in den Finanzplan
erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4)
und (5) BauGB
Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB
Anlage 4 – Vortragsfolien des Planungsbüros Dr. Jansen, Köln