Betreff
Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp
Vorlage
337/11
Aktenzeichen
PG 5.10 - gl
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Auf Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp (Entwicklungskonzept nach § 171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).

 

2.      Der Rat der Stadt stimmt der Beantragung auf Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Refinanzierung (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) zu.

 

3.      Der Rat der Stadt beschließt die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).

 

4.      Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung für die außerplanmäßige Bereitstellung der für das Projekt im Jahr 2011 erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 473.900 €.

                  

                   Deckungsvorschläge:

                   Zuwendungen für das Projekt:   330.330 €

                   z.Zt. noch offen:                       143.470 €

                   (wird bis zur Sitzung nachgereicht)*1

                  

5.      Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2012 – 2015 erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch aufzustellenden Haushalts- und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

Aufwendungen/Auszahlungen

2.337.334

1.492.333

5.637.333

1.354.000

Erträge/Einzahlungen

1.634.734

1.043.233

3.811.733

813.400

Budget

702.600

449.100

1.825.600

540.600

 

6.      Der Rat der Stadt nimmt die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) dargestellten Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.

 

7.                 Die in der Anlage 1 und 3 vorgelegte räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung nach § 171e (3) Baugesetzbuch.

 

 

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Im September/ Oktober 2010 wurde bereits über die Umsetzung des „Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp“ (IHK Dorenkamp) in verschiedenen Ausschüssen berichtet und schließlich im Rat der Stadt Rheine ein entsprechender Beschluss (Vorlage 455/10) gefasst.

 

Der Förderantrag wurde Ende Oktober 2010 beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (INTERMAG) – quasi im Wettbewerb mit allen anderen Förderanträgen im Land NRW um Mittel aus dem Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt –  wurde der Rheiner Förderantrag positiv bewertet und als förderfähiges Projekt in das Landesprogramm aufgenommen.

 

Aufgrund neuer bzw. geänderter Förderrichtlinien muss das bereits bestehende „Integrierte Handlungskonzept Dorenkamp“ überarbeitet bzw. angepasst werden, um die Förderaussichten umsetzen zu können. Hierbei steht nicht die Begründung des Stadtteils Dorenkamp als Projektgebiet oder die Herleitung der städtebaulichen Ziele in Rede. Vielmehr erfordern die jüngst veränderten inhaltlichen Anforderungen des Bundes (als anteiliger Mittelgeber) eine Prüfung der einzelnen Projekte im Rahmen der Gesamtmaßnahme (z.B. Prüfung der sogenannten Modellprojekte als flankierende soziale Maßnahmen).

 

Das Projektgebiet Dorenkamp erfüllt nach wie vor die inhaltlichen Voraussetzungen des Stadterneuerungsprogramms Soziale Stadt. Lediglich die räumliche Abgrenzung des Stadterneuerungsgebietes gem. § 171 e (3) Baugesetzbuch wurde im Bereich der Breiten Straße um eine Häuserzeile in nördlicher Richtung zwischen der Beethovenstraße und der Michaelstraße erweitert.

 

Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Förderprogramms sind unverändert geblieben. Das von Bund und Land getragene Förderprogramm „Soziale Stadt“ unterliegt im Rahmen der Beurteilung der Förderfähigkeit den Bewertungskriterien des EU-Förderprogramms EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) und wird über die Städtebauförderung abgewickelt. Der Fördersatz der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt für die Stadt Rheine 70 %. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 30 %. Die Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ bewirkt auch, dass Projekte, die Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes sind, jedoch nicht über dieses Förderprogramm gefördert werden können, vorrangig aus anderen Fördertöpfen gefördert werden können (z.B. aus dem Wohnbauförderungsprogramm, andere EU-Förderprogrammen etc.).

 

Die Bezirksregierung hat deutlich gemacht, dass der Regionalrat für das Projekt bereits für 2011 Fördermittel bereitstellen will. Das heißt, dass im Falle einer Bewilligung für das Jahr 2011 mit der Maßnahme begonnen werden muss. Um keine förderschädlichen Aktivitäten (z. B Ausschreibungen) zu provozieren, schlägt die Verwaltung vor, einen Antrag auf Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns zu stellen.

 

Für die Überarbeitung wurde das versierte Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln beauftragt. Ein externes, mit der Beantragung derartiger Projekte erfahrenes Büro musste eingeschaltet werden, um die erforderliche inhaltliche Sicherheit für eine Bewilligung zu erreichen (durch Einbringung sogenannter „Schlüssel-Inhalte").

Frau Mölders und Frau Zillgen (Dr. Jansen GmbH) werden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses das Integrierte Handlungskonzept, welches jedoch vollständig erst zur Ratssitzung zur Verfügung steht, sowie die Projekt- und Finanzierungsliste vorstellen und Fragen beantworten (vgl. auch den Vortrag in Anlage 4).

 

Die in der Sitzung vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden in das Konzept eingearbeitet, so dass das Integrierte Handlungskonzept Dorenkamp den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Beschlussfindung im Rat am 11. 10. 2011 zur Verfügung stehen wird.

 

Um den modifizierten Förderantrag der Bezirksregierung Münster und der Aufsichtsbehörde bis spätestens zum 31. Oktober 2011 zur Entscheidung vorlegen zu können, müssen die im Beschlussvorschlag formulierten Beschlüsse zur Durchführung, insbesondere zur Mittelbereitstellung und künftigen Veranschlagung im sowie zur räumlichen Abgrenzung des Programmgebietes vom Rat der Stadt gefasst werden.

 

Zum Beschluss stehen ein Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp (Anlage 1), eine Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) und

die räumliche Abgrenzung (Anlage 3) zur Verfügung.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein sogenannter Umstellungsantrag bei der Bezirksregierung Münster bis Ende Oktober 2011 eingereicht. Bei einer positiven Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt wird daraufhin ein Rahmen- und ein Projektförderbescheid des Landes NRW erwartet, der den Beginn der konkreten Maßnahmenumsetzung des Projektes darstellt.

 

*1:    Für den noch offenen Betrag von 143.570 € kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch kein Deckungsvorschlag benannt werden, da noch eine Bewertung der Projektkosten nach bilanzrechtlichen Kriterien erfolgen muss. Erst danach kann eine gesicherte Zuordnung der Projektkosten in den Ergebnisplan bzw. in den Finanzplan erfolgen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4) und (5) BauGB

Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB

Anlage 4 – Vortragsfolien des Planungsbüros Dr. Jansen, Köln