Betreff
Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp
Vorlage
337/11/1
Aktenzeichen
PG 5.10 - gl
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Auf Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp (Entwicklungskonzept nach § 171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).

 

2.      Der Rat der Stadt stimmt der Beantragung auf Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Refinanzierung (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) zu.

 

3.      Der Rat der Stadt beschließt die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).

 

4.      Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung für die außerplanmäßige Bereitstellung der für das Projekt im Jahr 2011 erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 473.900 €.

                  

                   Deckungsvorschläge:

                   Zuwendungen für das Projekt:   330.330 €

                   z.Zt. noch offen:                       143.570 €

                   (wird bis zur Sitzung nachgereicht)*1

                  

5.      Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2012 – 2015 erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch aufzustellenden Haushalts- und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:

 

Haushaltsjahre

2012

2013

2014

2015

Aufwendungen/Auszahlungen

2.356.500

1.511.500

5.656.500

1.296.500

Erträge/Einzahlungen

1.648.150

1.056.650

3.825.150

773.150

Budget

708.350

454.850

1.831.350

523.350

 

6.      Der Rat der Stadt nimmt die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) dargestellten Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.

 

7.                 Die in der Anlage 1 und 3 vorgelegte räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung nach § 171e (3) Baugesetzbuch.

 

 

 

 

 

 

 


Begründung zur Ergänzungsvorlage:

 

Der Beschlussvorschlag wurde unter Punkt 5. bezogen auf die erforderlichen Haushaltsmittel in der mittelfristigen Finanzplanung aktualisiert. Ausgehend von Verwaltungsinternen Abstimmungen wurden die aktuellen Einteilungen in konsumtive und investive Finanzanteile eingearbeitet.

 

Ferner wurde die Anlage 1 ergänzt; dass überarbeitete IHK liegt in der Abgestimmten Version nun mehr zur Beschlussfassung vor.

 

Die Anlage 2 wurde durch eine neue tabellarische Übersicht präzisiert.

Die Ãœbersicht beinhaltet folgende Elemente:

 

-         die Verteilung der Eigenanteile auf die Projektlaufzeit, aufgeteilt nach investiven und konsumtiven Kosten (Spalten 4-13)

-         die Aufteilung der Gesamtkosten (Spalte 14) auf Städtebauförderung (Spalte 15), Eigenanteil der Stadt (Spalte 16), nicht geförderte Kosten (17)

-         die Aufteilung der Gasamtkosten (inkl. des privaten Anteils) in investive und konsumtive Kosten (Spalten 18-19)

-         Darstellung der Folgekosten (Spalte 21).

 

Die übrigen Anlagen sowie die weiteren Beschlusstexte bleiben unverändert.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4) und (5) BauGB

Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht

Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB

Anlage 4 – Vortragsfolien des Planungsbüros Dr. Jansen, Köln