Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.      Auf Grundlage der
Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) beschließt der Rat der
Stadt Rheine (Rat) die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Dorenkamp
(Entwicklungskonzept nach § 171e (4) und (5) Baugesetzbuch in Anlage 1).
2.     Der
Rat der Stadt stimmt der Beantragung auf Zulassung einer Ausnahme vom Verbot
der Refinanzierung (förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn) zu.
3.     Der
Rat der Stadt beschließt die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2).
4.     Der
Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung für die außerplanmäßige Bereitstellung
der für das Projekt im Jahr 2011 erforderlichen Aufwendungen/Auszahlungen in
Höhe von 473.900 €.
                 Â
                  Deckungsvorschläge:
                  Zuwendungen
für das Projekt:  330.330 €
                  z.Zt.
noch offen:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 143.570
€
                  (wird
bis zur Sitzung nachgereicht)*1
                 Â
5.     Der
Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Jahre 2012 – 2015
erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bei der noch aufzustellenden Haushalts-
und Finanzplanung 2012 – 2015 zu berücksichtigen:
Haushaltsjahre |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Aufwendungen/Auszahlungen |
2.356.500 |
1.511.500 |
5.656.500 |
1.296.500 |
Erträge/Einzahlungen |
1.648.150 |
1.056.650 |
3.825.150 |
773.150 |
Budget |
708.350 |
454.850 |
1.831.350 |
523.350 |
6.     Der Rat der Stadt nimmt
die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 2) dargestellten
Folgekosten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung – unter dem Vorbehalt
möglicher Änderungen im Rahmen der Fortentwicklung der Maßnahmen - diese in den
jeweiligen Fertigstellungsjahren zu veranschlagen.
7.
Die in der Anlage 1 und 3 vorgelegte
räumliche Abgrenzung zum Förderantrag Dorenkamp zur zielgerichteten Entwicklung
nach § 171e (3) Baugesetzbuch.
Begründung zur
Ergänzungsvorlage:
Der
Beschlussvorschlag wurde unter Punkt 5. bezogen auf die erforderlichen Haushaltsmittel
in der mittelfristigen Finanzplanung aktualisiert. Ausgehend von Verwaltungsinternen
Abstimmungen wurden die aktuellen Einteilungen in konsumtive und investive
Finanzanteile eingearbeitet.
Ferner wurde die Anlage 1
ergänzt; dass überarbeitete IHK liegt in der Abgestimmten Version nun mehr zur
Beschlussfassung vor.
Die Anlage 2 wurde durch
eine neue tabellarische Übersicht präzisiert.
Die Ãœbersicht beinhaltet folgende Elemente:
-
die Verteilung der Eigenanteile auf die
Projektlaufzeit, aufgeteilt nach investiven und konsumtiven Kosten (Spalten
4-13)
-
die Aufteilung der Gesamtkosten (Spalte 14) auf
Städtebauförderung (Spalte 15), Eigenanteil der Stadt (Spalte 16), nicht
geförderte Kosten (17)
-
die Aufteilung der Gasamtkosten (inkl. des
privaten Anteils) in investive und konsumtive Kosten (Spalten 18-19)
-
Darstellung der Folgekosten (Spalte 21).
Die übrigen Anlagen sowie
die weiteren Beschlusstexte bleiben unverändert.
Anlagen:
Anlage 1 – Integriertes Handlungskonzept Dorenkamp nach § 171 e (4)
und (5) BauGB
Anlage 2 – Projektliste mit Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3 – Abgrenzung nach § 171 e (3) BauGB
Anlage 4 – Vortragsfolien des Planungsbüros Dr. Jansen, Köln