Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Â
1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis.
2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisherigen Absichten zur Erweiterung bestehender Einrichtungen (St. Elisabeth-Kindergarten, Jakobi-Kindergarten, Janusz-Korczak-Kindergarten, St. Gertrud-Kindergarten) aufzugeben.
3.      Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
· Der Rat der Stadt beschließt, im Planungsgebiet Rheine links der Ems 2 zusätzliche Kindertageseinrichtungen mit jeweils 4 Gruppen einzurichten.
· Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft für die beiden zusätzlichen Einrichtungen zu den Bedingungen aus dem Kinderbildungsgesetz und den ergangenen Durchführungsverordnungen auszuschreiben.
Begründung:
Â
I.      Allgemeines
Unter
Berücksichtigung der fortgeschriebenen Einwohnerzahlen und der Veränderungen im
Schulrechtsänderungsgesetz (Zurückverlegung des Beginns der Schulpflicht) wurde
die Kindergartenbedarfsplanung neu aufgestellt bzw. fortgeschrieben. Auf den
als Anlage 1 beigefügten
Bericht wird verwiesen. Die fortgeschriebene Planung geht für die unter
3-Jährigen nach wie vor von einer Versorgungsquote von lediglich 35 % aus.
Hiervon sollen 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in der
Kindertagespflege betreut werden.
II.
Gegenüberstellung der ermittelten Bedarfe und
der tatsächlich
        Â
vorhandenen Plätze in den Einrichtungen nach Planungsbezirken
Aus dem vorliegenden
Planungsbericht lassen sich getrennt nach Ü3 und U3 zukunftsorientiert für die
unterschiedlichen Planungsbezirke die jeweiligen Bedarfe ablesen.
A)Â Â Â Platzbedarfe
im Planungsbezirk Rheine links der Ems
Jahr |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Ü 3 |
688 |
704 |
725 |
738 |
711 |
691 |
678 |
U 3 |
156 |
156 |
152 |
148 |
146 |
144 |
142 |
Summe |
844 |
860 |
877 |
886 |
857 |
835 |
820 |
Unter
Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes in Bezug auf die erforderlichen
Umbaumaßnahmen stehen aus heutiger Sicht zum 01. 08. 2013 im Planungsbezirk
Rheine links der Ems folgende Plätze für die Betreuung von U3-Kindern und Ü3-Kindern
zur Verfügung (siehe Anlage 2):
Plätze für die Rechtsanspruchskinder Ü 3                                          569
Plätze für die
U3-Kinder (zukünftig auch Rechtsanspruchskinder)  96
Summe der vorhandenen Plätze:                                                 665
Aus dem Vergleich
des Platzbedarfes für die einzelnen Jahre mit den tatsächlich vorhandenen
Plätzen wird deutlich, dass in diesem Planungsbezirk ein erheblicher zusätzlicher
Platzbedarf besteht.
Zur Verteilung der
Plätze auf die einzelnen Einrichtungen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Bei der
Betrachtung der Anlage ist zu berücksichtigen, dass die grau hinterlegten Einrichtungen
allesamt baulich noch nicht so hergerichtet sind, dass dort auf Dauer U3-Kinder
betreut werden können. Hier fehlen insbesondere die Ruheräume und die Räumlichkeiten
für Wickel- und Pflegetätigkeiten.
Die schleppende
Umsetzung zur Verbesserung des Raumprogramms wird im Einzelfall wie folgt begründet:
St.
Gertrud-Kindergarten
Die vorhandene
Bausubstanz ist alt. Ferner war bislang wegen des zusätzlichen Platzbedarfes im
Bereich links der Ems geplant, am St. Gertrud-Kindergarten eine zusätzliche
Gruppe anzubauen. Die vorhandene Grundstücksfläche lässt eine solche
Erweiterung auch grundsätzlich zu.
Im Verlauf der
angestellten Planungen kristallisierte sich immer mehr heraus, dass die
vorhandene Gebäudesubstanz abgängig ist. Ein kompletter Abriss scheitert jedoch
daran, dass zumindest die Außenfassade des ursprünglichen Schulgebäude ohne den
angebauten Trakt zwar nicht denkmalgeschützt, aber dennoch stadtbildprägenden
Charakter hat. Dass hat zu Folge, dass die Außenfassade in südlicher Richtung zum Kreuzherrenweg auch
bei einem Ersatzbau zu erhalten ist. Hierdurch werden vermutlich Baukosten
entstehen, die zu den vom Land vorgegebenen Festbeträgen nicht zu realisieren
sind.
Erst Anfang August
2011 signalisierte das Landesjugendamt, dass evtl. mit Landesmitteln für einen
Ersatzbau für die 2-gruppige Einrichtung zu rechnen ist.
Nach der Auffassung
der Verwaltung sollten alle Möglichkeiten eines Ersatzbaues für eine 2-gruppige
Einrichtung ausgeschöpft werden, damit die Einrichtung auch baulich auf Dauer
den heutigen Anforderungen entsprechen kann. Keinesfalls kann auf die vorhandenen
Plätze im Bestand ersatzlos verzichtet werden. Zudem ist zu berücksichtigen,
dass die Einrichtung in der Vergangenheit trotz der Randlage im Stadtgebiet
immer stark nachgefragt wurde.
Ein Ersatzbau für
die 2-gruppige Einrichtung unter Beibehaltung der Fassade wurde vom
beauftragten Architekturbüro mit rd. 1.1 Mio. € kalkuliert. Die Höhe der möglichen
Landesmittel wird mit rd. 263.000,00 € veranschlagt. Zusätzlich müssten nach
den Pauschalen für den U3-Ausbau 102.000,00 € fließen. Ob diese tatsächlich zusammen
mit den Landesmittel in 2012 fließen, ist fraglich.
Ãœber die Aufbringung
der nicht gedeckten Baukosten wurden bislang keine Trägergespräche geführt,
weil die ausschließliche Beibehaltung der 2-Gruppenanlage bislang nicht
thematisiert und politisch diskutiert worden ist. Weitergehende Trägergespräche
sollten erst dann geführt werden, wenn Einigkeit über die Ausbauplanung besteht.
Zusätzlich sind hier
kommunale Mittel erforderlich, deren Höhe erst nach Überarbeitung der Planung
und den zu führenden weiteren Trägergesprächen zu beziffern ist.
St.
Dionysius-Kindergarten
Die vorliegende
Planung für die notwendigen Umbauarbeiten zur U3-Betreuung sieht vor, dass die
zusätzlichen Räume im nicht vorhandenen I. Obergeschoss geschaffen werden
müssen. Das erfordert eine Öffnung des Gebäudes nach oben und die gleichzeitige
Sanierung der verbleibenden restlichen Dachflächen.
Landesmittel für die
notwendige Dachsanierung (108.000,00 €) sollen laut Auskunft des
Landesjugendamtes vom 12. 09. 2011 in 2012 fließen. Die Finanzierung der Dachsanierung
könnte sich dann vorbehaltlich der baufachlichen Prüfung wie folgt gestalten:
50 % Landesmittel                             54.000,00 €
25 % Trägermittel                             27.000,00 €
25 % Kommunale
Mittel                     27.000,00 €
Die U3-Maßnahme ist
nach den alten Festbeträgen kalkuliert. Die zugewiesene fachbezogene Pauschale
für den U3-Ausbau ist für die Jahre 2011 und 2012 ist bereits verplant. Ob mit
zusätzlichen Landesmitteln gerechnet werden kann, ist nicht bekannt.
Die Maßnahme ist nur
dann zu realisieren, wenn sie als Gesamtmaßmaßnahme durchgeführt wird und die
Gesamtfinanzierung auch gesichert ist.
Janusz-Korczak-Kindergarten
Bei der Immobilie
handelt es sich um ein städtisches Gebäude. Es hat ein Abstimmungsgespräch zum
weiteren Vorgehen mit dem Träger, dem Fachbereich 5 und dem Jugendamt vor den
Sommerferien stattgefunden. Hierbei wurde festgelegt, dass im Rahmen einer
bauchfachlichen Prüfung folgende Untersuchungen angestellt werden sollen:
- Welche Möglichkeiten bestehen, die
Einrichtung im Bestand (als 2-gruppige Einrichtung) U3-fähig zu machen?
- Besteht die Möglichkeit, die Einrichtung
um 1 oder gar 2 Gruppen zu erweitern?
Die Ergebnisse
stehen noch aus und wurden durch den Träger angemahnt.
Die Auswirkungen in
finanzieller Sicht sind vor diesem Hintergrund noch nicht bezifferbar.
Jakobi-Kindergarten
Der ursprünglich
geplante Anbau einer 5. Gruppe und die gleichzeitige Verbesserung des
Raumprogramms für die Gruppen im Bestand machen auch hier eine Dachsanierung
der Restdachflächen erforderlich. Die Bereitstellung der erforderlichen Landesmittel
stellte sich in der Vergangenheit immer als sehr unzuverlässig dar. Der Anbau
der 5. Gruppe wurde seitens des Träger daran gekoppelt, dass es entweder eine
Zusage des Landes oder der Kommune gibt, mit der die volle Kostenübernahme für
die notwendigen Investitionen abgegeben wird. Eine Solche Erklärung kann sowohl
seitens des Landes als auch der Kommune nicht erteilt werden, da keiner der
Beteiligten für die Anteile des Anderen eintreten will. Vor dem Hintergrund der
unsicheren Finanzierung erklärte der Träger am 11. 07. 2011, nur die
notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen und keinen Ausbau der Einrichtung.
Zusätzlich wird erklärt, dass man alle Rücklagen des Trägers für die
notwendigen Sanierungsarbeiten und den Anbau von Nebenräumen benötigt.
Auch hier wurde am
12. 09. 2011 durch das Landesjugendamt die grundsätzliche Bereitschaft
signalisiert, sich an den Kosten der Dachsanierung in 2012 zu beteiligen.
Welche Auswirkungen diese Information auf die vom Träger zwischenzeitlich
vorgesehene Sanierungsvariante hat, konnte mit dem Träger bislang noch nicht besprochen
werden. Hierbei spielt auch sicherlich eine Rolle, für welche Ausbauvarianten
man sich im Planungsgebiet links der Ems entscheidet.
Besondere Problematik der Bundes- und
Landesmittel für den U3-Ausbau:
Für die Jahre 2011
und 2012 erhielten die Jugendämter die Landesmittel im Rahmen der fachbezogenen
Pauschale zugewiesen. Hierbei wurde ausdrücklich erklärt, dass hierin keine
Bundesmittel enthalten sind.
Die fachbezogene
Pauschale für 2011 und 2012 wurde bereits verplant (JHA-Vorlage 300/11). Hierbei
konnten auf Grund der ungeklärten Finanzierungslagen für die 3 oben
beschriebenen Einrichtungen keine Landesmittel einkalkuliert werden. Ob, wann
und welche Bundes- und Landesmittel zusätzlich fließen, kann derzeit verbindlich
von keiner Stelle beantwortet werden. Diese Tatsache wirkt sich sehr belastend
auf den notwendigen weitern U3-Ausbau aus, da das Förderprogramm Ende 2013
ausläuft. Â
Ausblick für den Planungsbezirk links der Ems
Aus der
nachstehenden Übersicht lassen sich die fehlenden Platzzahlen unter Berücksichtigung
des rechnerisch ermittelten Bedarfes und der bereits vorhandenen Plätze
ablesen:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Platzbedarf |
844 |
860 |
877 |
886 |
857 |
835 |
820 |
vorhandene Plätze |
665 |
665 |
665 |
665 |
665 |
665 |
665 |
Differenz: |
179 |
195 |
212 |
221 |
192 |
170 |
155 |
Unter
Berücksichtigung der nach wie vor befürchteten negativen Auswirkungen der demografischen
Entwicklung schlägt die Verwaltung folgendes vor:
1.
Zum
Abfangen der Bugwelle in den nächsten 4
Jahren sollte man von der grundsätzlichen Möglichkeit der
Gruppenüberschreitung Gebrauch machen. Nach dem Kinderbildungsgesetz kann die
Gruppenstärke aller Gruppen, die nicht integrativ arbeiten um bis zu 2 Kinder
überschritten werden. Im Planungsbezirk werden insgesamt 32 Gruppen in 11
Einrichtungen vorgehalten. Da in jeder Einrichtung integrativ gearbeitet wird, können
32 minus 11 gleich 21 Gruppen mit je 2 Plätzen überbelegt werden. Das
entspricht einer Überbelegung von 42 Plätzen.
2.     Die
dann noch verbleibenden Bedarfe sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Bedarf: |
137 |
153 |
170 |
179 |
192 |
170 |
155 |
Die Deckung der
ausgewiesenen Bedarfe kann nicht
durch die ursprünglich angedacht Erweiterung bestehender Einrichtungen gedeckt
werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass
- nicht ausschließlich U3-Plätze benötigt
werden, sondern auch zusätzlich Ü3-Plätze, für die das Land keinerlei
Finanzierungshilfen im Bereich der Investitionen zur Verfügung stellt und
- nach heutigen Kenntnisstand nach wie vor
Landesmittel über die Betriebskostenfinanzierung für jeden belegten Platz
finanziert werden.
Vor diesem
Hintergrund schlägt die Verwaltung den Neubau von 2 Einrichtungen im
Planungsgebiet mit jeweils 4 Gruppen mit den Gruppenformen 2 x I, 1 x II und 1
x III vor. Als Standorte kämen hier die städt. Grundstücke im Baugebiet
„Wohnpark Dutum“ und im Bereich „Ochtruper Straße“ in Betracht.
Die neue Einrichtung im Bereich „Ochtruper
Straße“ sollte als
Investorenmodell geschaffen werden. Hier muss sich das Land über die
Betriebskostenfinanzierung auch an den Kosten für die Schaffung aller Plätze
finanziell beteiligen.
Hierbei ist davon
auszugehen, dass mögliche Investoren
die kostenlose Bereitstellung des erschlossenen Grundstückes einfordern werden.
Dies wird damit begründet, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
sich ausschließlich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wendet und die
Grundstücks- und Erschließungskosten nicht zu den förderfähigen Kosten nach dem
Kinderbildungsgesetz zählen.
Die notwendigen
Einrichtungskosten für die geschaffenen Plätze Ü 3 sind ausschließlich kommunal
zu finanzieren. Hier gibt es keinerlei Landesmittel. Die Einrichtungskosten
werden pro Gruppe mit rd. 20.000,00 € kalkuliert.
Bei der Schaffung einer neuen Einrichtung im
Bereich „Wohnpark Dutum“
sind bei der Finanzierung die Auswirkungen aus den damals geschlossenen städtebaulichen
Verträgen zu beachten. Denkbar ist hier, dass die notwendigen Investitionen auf
Grund der damals vereinnahmten Beiträge der Grundstückseigentümer ausschließlich
kommunal zu finanzieren sind. Hier laufen aktuelle weitere Abstimmungsgespräche
innerhalb der Verwaltung. Zu den Ergebnissen wird mündlich berichtet.
Als Restaufgabe für diesen Planungsbezirk müsste dann noch
sichergestellt werden, dass folgende Einrichtungen im Bestand U3-fähig gemacht
werden:
- St. Gertrud-Kindergarten
- St. Dionysius-Kindergarten
- Janusz-Korczak-Kindergarten
B)Â Â Â Platzbedarfe
im Planungsbezirk Rheine rechts der Ems
Jahr |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Ü 3 |
906 |
875 |
867 |
878 |
890 |
878 |
863 |
U 3 |
195 |
193 |
190 |
186 |
183 |
181 |
178 |
Summe |
1101 |
1068 |
1057 |
1064 |
1073 |
1059 |
1041 |
Unter
Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes in Bezug auf die erforderlichen
Umbaumaßnahmen stehen aus heutiger Sicht zum 01. 08. 2013 im Planungsbezirk
Rheine rechts der Ems folgende Plätze für die Betreuung von U3-Kindern und
Ü3-Kindern zur Verfügung:
Plätze für die
Rechtsanspruchskinder Ü 3                                          805
Plätze für die
U3-Kinder (zukünftig auch Rechtsanspruchskinder) 136
Summe der vorhandenen Plätze:                                                 941
Aus dem Vergleich
des Platzbedarfes mit den vorhandenen Plätzen wird deutlich, dass ein
zusätzlicher Bedarf besteht.
Zur Verteilung der
Plätze wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. Bei der Betrachtung der
Anlage ist zu berücksichtigen, dass die grau hinterlegten Einrichtungen
allesamt baulich noch nicht so hergerichtet sind, dass dort auf Dauer U3-Kinder
betreut werden können. Hier fehlen insbesondere die Ruheräume und die Räumlichkeiten
für Wickel- und Pflegetätigkeiten.
Die bisherige schleppende
Umsetzung wird im Einzelfall wie folgt begründet:
St. Bonifatius-Kindergarten
Bislang war geplant,
die Einrichtung auf Dauer 3-gruppig zu betreiben. Die Umsetzung scheiterte
jedoch bislang an der nach wie vor bestehenden starken Nachfrage im Bereich der
Rechtsanspruchskinder. Bekanntlich wurden hierfür noch in der jüngsten
Vergangenheit Mobile Raumsysteme aufgestellt, um überhaupt ein adäquates
Raumprogramm bieten zu können. Die Umbaupläne für die zukünftige Angebotsform
befinden sich derzeit erneut in der Abstimmung. Sobald der Antrag komplett ist,
wird er dem Landesjugendamt vorgelegt in der Hoffnung, dass weitere
Landesmittel fließen.
St. Theresia-Kindergarten
Die ursprünglich
4-gruppige Einrichtung wird seit einiger Zeit je nach Nachfrage 2,5 – 3-gruppig
betrieben. Ursprüngliche Schließungsabsichten seitens des Trägers sind unter
Berücksichtigung des Bedarfes nicht denkbar. Die Planungen für einen
3-gruppigen Betrieb (2 x Gruppenform I und 1 x Gruppenform III) sind vom Träger
zu erstellen.
St. Konrad-Kindergarten
Durch die Belebung
der Gartenstadt Gellendorf kristallisiert sich hier auf Dauer der Bedarf für
eine 3-gruppige Einrichtung heraus. Problematisch ist hier die Umsetzung der
vorliegenden Planung für den U3-Betrieb. Durch die Inanspruchnahme von Gebäudeteilen
aus dem bisherigen Bereich der offenen Jugendarbeit wird das notwendige Raumprogramm
erreicht. Die entstehenden Kosten liegen jedoch weit oberhalb der Festbeträge,
da hier nur die Pauschale für einen Umbau und nicht für einen Neubau gewährt
werden kann. Der derzeitige Antrag geht von Gesamtkosten in Höhe von 192.000,00
€ aus. Die förderfähigen Kosten nach den neuen Festbeträgen belaufen sich auf
68.000,00 €
Die
Finanzierungslücke beträgt 124.000,00 €. Der Träger wurde in einem Gespräch am
25. 08. 2011 auf die Problematik hingewiesen.
Besonders
problematisch ist hier, dass diese Einrichtung für die Verwendung der
fachbezogenen Pauschale 2011/2012 vorgesehen war. Eine Umsetzung scheitert im
Moment daran, dass die Finanzierung nicht gesichert ist. Ob und wie die ggfls.
freiwerdenden Landesmittel aus der fachbezogenen Pauschale für die Jahre 2011
und 2012 anderweitig Verwendung finden können, ist z. Zt. noch völlig offen.
Besondere Problematik der Bundes- und
Landesmittel für den U3-Ausbau:
Für die Jahre 2011
und 2012 erhielten die Jugendämter die Landesmittel im Rahmen der fachbezogenen
Pauschale zugewiesen. Hierbei wurde ausdrücklich erklärt, dass hierin keine
Bundesmittel enthalten sind.
Die fachbezogene
Pauschale für 2011 und 2012 wurde bereits verplant (JHA-Vorlage 300/11). Ob,
wann und welche Bundes- und Landesmittel zusätzlich fließen, kann derzeit
verbindlich von keiner Stelle beantwortet werden. Diese Tatsache wirkt sich
sehr belastend auf den notwendigen weitern U3-Ausbau aus.
Ausblick für den Planungsbezirk rechts der
Ems
Aus der
nachstehenden Übersicht lassen sich die fehlenden Platzzahlen unter Berücksichtigung
des rechnerisch ermittelten Bedarfes und der bereits vorhandenen Plätze
ablesen:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Platzbedarf |
1101 |
1068 |
1057 |
1064 |
1073 |
1059 |
1041 |
vorhandene Plätze |
941 |
941 |
941 |
941 |
941 |
941 |
941 |
Differenz: |
160 |
127 |
116 |
123 |
132 |
118 |
100 |
Unter
Berücksichtigung der nach wie vor befürchteten negativen Auswirkungen der demografischen
Entwicklung schlägt die Verwaltung folgendes vor:
1.     Wie
schon im vorherigen Planungsbezirk sollte man auch hier unter Berücksichtigung
der Auswirkungen aus der demografischen Entwicklung von der Möglichkeit der Überbelegung
der Gruppen Gebrauch machen. Hierdurch können 56 Plätze geschaffen werden (28
Gruppen x 2 Ãœberbelegungen).
2.     Die
dann noch verbleibenden Bedarfe sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Bedarf: |
104 |
71 |
60 |
67 |
76 |
62 |
44 |
Diese Bedarf könnten
wie folgt realisiert werden:
1.     Der
Bedarf für 2012 sollte zunächst über die vorrangige Aufnahme von
Rechtsanspruchskindern geregelt werden. Die U3-Betreuung ist damit ggfls.
geringfügig für das Kindergartenjahr einzugrenzen.
2.
Der
Dreikönigs-Kindergarten im Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) an der
Dreikönigstraße arbeitet seit langem additiv. Hier werden unter einem Dach
Kinder in heilpädagogischen Gruppen und Kinder in einer Regelgruppe nach dem
Kinderbildungsgesetz betreut. Bei der Regelgruppe handelt es sich um eine 0,5
Gruppe. Die räumlichen Voraussetzungen lassen eine Ausweitung bislang nicht zu.
In den vergangenen Jahren hat der Träger des Dreikönig-Kindergartens in
mehreren Gesprächen immer die Bereitschaft signalisiert, aus der 0,5 Gruppe
eine 1/1 Gruppe schaffen. Auch der Landschaftsverband als der Kostenträger für
die Heilpädagogischen Gruppen favorisiert den Ausbau der Regelgruppe und kann
sich eine Verlagerung einer heilpädagogischen Gruppe gut vorstellen. Die
freiwerdenden Raumkapazitäten lassen eine Aufstockung der Regelgruppe auf 1/1
Gruppe zu. Dadurch werden 9 zusätzliche Regelplätze geschaffen. Bezüglich der
geplanten Auslagerung der heilpädagogischen Plätze sei an dieser Stelle darauf
hingewiesen, dass damit vordergründig das Ziel einer wohnortnäheren Versorgung
der betroffenen Kinder sichergestellt werden soll.
3.     Mit
Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 wurden im Planungsgebiet je 1 provisorische
Gruppe am St. Ludgerus-Kindergarten und am Mobile-Kindergarten eingerichtet.
Die Laufzeit dieser Provisorien ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Diese
Laufzeit ist zunächst auszuschöpfen. Zeitnah ist unter Berücksichtigung der
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung über das weitere Vorgehen zu
entscheiden.
Die bisherigen
Erkenntnisse für diesen Planungsbereich rechtfertigen nicht den Bau einer zusätzlichen
Kindertageseinrichtung.
C)Â Â Â Â Platzbedarfe
im Planungsbezirk Südraum
Jahr |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Ü 3 |
373 |
367 |
359 |
388 |
396 |
401 |
394 |
U 3 |
88 |
88 |
88 |
87 |
85 |
83 |
83 |
Summe |
461 |
455 |
447 |
475 |
481 |
484 |
477 |
Unter
Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes in Bezug auf die erforderlichen
Umbaumaßnahmen stehen aus heutiger Sicht zum 01. 08. 2013 im Planungsbezirk
Südraum folgende Plätze für die Betreuung von U3-Kinder und Ü3-Kindern zur Verfügung:
Plätze für die
Rechtsanspruchskinder Ü 3                                          364
Plätze für die
U3-Kinder (zukünftig auch Rechtsanspruchskinder)          56
Summe vorhandene Plätze:                                                           420
Aus dem Vergleich
des Platzbedarfes mit den vorhandenen Plätzen wird deutlich, dass ein
zusätzlicher Bedarf besteht.
Zur Verteilung der
Plätze wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. Bei der Betrachtung der
Anlage ist zu berücksichtigen, dass die grau hinterlegten Einrichtungen baulich
noch nicht so hergerichtet sind, dass dort auf Dauer U3-Kinder betreut werden
können. Hier fehlen insbesondere die Ruheräume und die Räumlichkeiten für Wickel-
und Pflegetätigkeiten.
Die schleppende
Umsetzung für die beiden Einrichtungen wird im Einzelfall wie folgt begründet:
St. Ludgerus-Kindergarten, Elte
Der
Ludgerus-Kindergarten in Elte war ursprünglich eine 3-gruppige Einrichtung und
soll auf Dauer 2-gruppig bleiben. Die notwendigen Planungen für die Zwecke der
U3-Betreuung führten im Ergebnis dazu, dass der Träger sich auch einen Ersatzbau
vorstellen kann, weil die Bausubstanz abgängig sein soll. Die Notwendigkeit des
Ersatzbaues wurde im Rahmen der durchgeführten baufachlichen Prüfung durch den
FB 5 nicht gesehen.
Hier sind weitere
Gespräche mit dem Träger zu führen.
St. Mariä-Heimsuchung-Kindergarten,
Hauenhorst
Vor dem Hintergrund
des nach wie vor bestehenden Bedarfes im Rechtsanspruchsbereich muss die
Einrichtung aktuell noch 4-gruppig gefahren werden. Auf Dauer soll die
Einrichtung 3-gruppig werden. Vor diesem Hintergrund ist ein Umbau zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen.
Besondere Problematik der Bundes- und Landesmittel
für den U3-Ausbau:
Für die Jahre 2011
und 2012 erhielten die Jugendämter die Landesmittel im Rahmen der fachbezogenen
Pauschale zugewiesen. Hierbei wurde ausdrücklich erklärt, dass hierin keine
Bundesmittel enthalten sind.
Die fachbezogene Pauschale
für 2011 und 2012 wurde bereits verplant (JHA-Vorlage 300/11). Ob, wann und
welche Bundes- und Landesmittel zusätzlich fließen, kann derzeit verbindlich
von keiner Stelle beantwortet werden. Diese Tatsache wirkt sich sehr belastend
auf den notwendigen weitern U3-Ausbau aus.
Ausblick für den Planungsbezirk Südraum
Aus der
nachstehenden Übersicht lassen sich die fehlenden Platzzahlen unter Berücksichtigung
des rechnerischen ermittelten Bedarfes und der bereits vorhandenen Plätze
ablesen:
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Platzbedarf |
461 |
455 |
447 |
475 |
481 |
484 |
477 |
vorhandene Plätze |
420 |
420 |
420 |
420 |
420 |
420 |
420 |
Differenz: |
41 |
35 |
27 |
55 |
61 |
64 |
57 |
Unter
Berücksichtigung der nach wie vor befürchteten negativen Auswirkungen der demografischen
Entwicklung schlägt die Verwaltung folgendes vor:
1.     Wie
schon in den vorherigen Planungsbezirken sollte man auch hier unter Berücksichtigung
der Auswirkungen aus der demografischen Entwicklung von der Möglichkeit der
Überbelegung der Gruppen Gebrauch machen. Hierdurch können 26 Plätze geschaffen
werden (13 Gruppen x 2 Ãœberbelegungen).
2.     Die
dann noch verbleibenden Bedarfe sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
|
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Bedarf: |
15 |
9 |
1 |
29 |
35 |
38 |
31 |
Für den Zeitraum bis
2014 kann aus heutiger Sicht von einem bedarfsgerechten Angebot ausgegangen
werden. Ob die Vorausberechnungen für die Zeit ab 2015 wie prognostiziert
eintreten werden, bleibt im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
abzuwarten.
Die bisherigen
Erkenntnisse für diesen Planungsbereich rechtfertigen zum jetzigen Zeitpunkt
nicht den Bau einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung.
III.   Spielgruppenarbeit
Aus den Ausführungen
zu den 3 Planungsbezirken ist erkennbar, dass ein bedarfsgerechtes
Betreuungsangebot nur unter Ausnutzung von möglichen Gruppenüberschreitungen
erzielbar ist. Aus den in der Vergangenheit mit den Trägern geführten
Budgetgesprächen war deutlich zu erkennen, dass man grundsätzlich bereit ist,
diese Ãœberschreitungen auch hinzunehmen, wenn sie im Budget vereinbart werden.
Die Arbeit der
Betreuten Spielgruppen in der Trägerschaft der Familienbildungsstätte, des
Jugend- und Familiendienstes, der Atrium-Bildungsstätte, des Kinderschutzbundes
und des TV Jahn Rheine hatte in der Vergangenheit und auch aktuell einen hohen
Stellenwert. Hierdurch konnten Betreuungssituationen bedarfsorientiert erfüllt
werden. Die Angebotsform der Betreuten Spielgruppen ersetzt jedoch nicht die
institutionelle Angebotsform in der klassischen Kindertageseinrichtung. Der
einklagbare Rechtsanspruch ist nur über die Angebotsformen in den
Kindertageseinrichtungen für eine 5-Tage-Betreuung zu erfüllen.
Vor diesem
Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Angebotsform der Spielgruppen in
der Anzahl der Gruppen rückläufig sein wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch
auch zu berücksichtigen, dass gerade die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass
durch den Zuzug von Familien innerhalb eines Kindergartenjahres es teilweise
Engpässe bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen gibt, die nur durch zusätzliche
Überbelegungen der einzelnen Gruppen behoben werden können. Dass ist jedoch
keine Dauerlösung.
IV.    Zusammenfassung:
Bei den von der Verwaltung
gemachten Ausbauvorschlägen ist zu berücksichtigen, dass man für die Versorgung
der U3-Kinder lediglich mit einer Versorgungsquote von insgesamt 35 % der 3
Jahrgänge analog der Planungsvorgabe des Bundes gerechnet hat. Hiervon sollen
auch nur 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in der Kindertagespflege
betreut werden.
Auf einem vom
Städte- und Gemeindebund NRW durchgeführten Bürgermeisterseminar im August 2011
wurden zum Ausbau der U3-Betreuung folgende Fragestellungen aufgeworfen:
- Können die Ausbauziele angesichts der
desolaten Haushaltslagen der Kommunen überhaupt erreicht werden?
- Ist die finanzielle Unterstützung durch
Bund und Land adäquat bzw. rechtlich ausreichend?
- Reicht die bundesweit geplante
Versorgungsquote mit 35 % oder ist der tatsächliche Bedarf höher?
Bei all dieser
Diskussion ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Bundesgesetzgeber auch für
den Bereich der unter 3-Jährigen ab dem 01. 08. 2013 einen Rechtsanspruch auf
Betreuung in das Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgenommen hat.
Die mit der
Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung für die U3-Kinder angedachte
Einführung eines Betreuungsgeldes für U3-Kinder liegt nach wie vor auf Eis.
Geplant war, dass die Erziehungsberechtigten der U3-Kinder ein Wahlrecht zwischen
Betreuungsgeld oder institutioneller Betreuung haben. Die Zahlung von
Betreuungsgeld hätte somit auch Auswirkungen auf die Betreuungsquote im Bereich
der institutionellen Betreuung gehabt.
Ob und in welcher
Ausgestaltung es überhaupt noch zu einer Einführung von Betreuungsgeld kommt,
ist z. Zt. völlig offen.
Erfahrungen aus der
Vergangenheit haben immer deutlich gezeigt, dass neue Angebotsformen recht
schnell nachgefragt werden. Die gesellschaftliche Entwicklung wird dazu führen,
dass die Betreuungsnotwendigkeit für die U3-Kinder stetig steigen wird.
Die Verwaltung geht
davon aus, dass die ermittelten Platzbedarfe unter Berücksichtigung einer
35%igen Versorgung für die U3-Kinder eher an der unteren Bedarfsgrenze liegen.
Vor diesem Hintergrund ist bei den empfohlenen Ausbaumaßnahmen nicht zu
befürchten, dass die dann insgesamt vorhandenen Plätze in der institutionellen
Betreuung nicht in Anspruch genommen werden.
Ob und wie mit der
geplanten Versorgungsquote dem 01. 08. 2013 der bereits beschlossene
Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres
sichergestellt werden kann, ist fraglich.
V.
Finanzierung
Die gemachten
Beschlussvorschläge führen zu erheblichen einmaligen und jährlich
wiederkehrenden finanzielle Belastungen. Die genaue Bezifferung kann erst dann
erfolgen, wenn die Ausgestaltungen der einzelnen Maßnahmen detailliert
feststehen.