Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage
343/11
Aktenzeichen
II 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgelegte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis.

 

2.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisherigen Absichten zur Erweiterung bestehender Einrichtungen (St. Elisabeth-Kindergarten, Jakobi-Kindergarten, Janusz-Korczak-Kindergarten, St. Gertrud-Kindergarten) aufzugeben.

 

3.       Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

·         Der Rat der Stadt beschließt, im Planungsgebiet Rheine links der Ems 2 zusätzliche Kindertageseinrichtungen mit jeweils 4 Gruppen einzurichten.

 

·         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft für die beiden zusätzlichen Einrichtungen zu den Bedingungen aus dem Kinderbildungsgesetz und den ergangenen Durchführungsverordnungen auszuschreiben.


Begründung:

 

I.       Allgemeines

 

Unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Einwohnerzahlen und der Veränderungen im Schulrechtsänderungsgesetz (Zurückverlegung des Beginns der Schulpflicht) wurde die Kindergartenbedarfsplanung neu aufgestellt bzw. fortgeschrieben. Auf den als Anlage 1 beigefügten Bericht wird verwiesen. Die fortgeschriebene Planung geht für die unter 3-Jährigen nach wie vor von einer Versorgungsquote von lediglich 35 % aus. Hiervon sollen 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in der Kindertagespflege betreut werden.

 

II.              Gegenüberstellung der ermittelten Bedarfe und der tatsächlich

          vorhandenen Plätze in den Einrichtungen nach Planungsbezirken

 

Aus dem vorliegenden Planungsbericht lassen sich getrennt nach Ü3 und U3 zukunftsorientiert für die unterschiedlichen Planungsbezirke die jeweiligen Bedarfe ablesen.

 

A)    Platzbedarfe im Planungsbezirk Rheine links der Ems

 

Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Ü 3

688

704

725

738

711

691

678

U 3

156

156

152

148

146

144

142

Summe

844

860

877

886

857

835

820

 

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes in Bezug auf die erforderlichen Umbaumaßnahmen stehen aus heutiger Sicht zum 01. 08. 2013 im Planungsbezirk Rheine links der Ems folgende Plätze für die Betreuung von U3-Kindern und Ü3-Kindern zur Verfügung (siehe Anlage 2):

 

Plätze für die Rechtsanspruchskinder Ü 3                                             569

Plätze für die U3-Kinder (zukünftig auch Rechtsanspruchskinder)   96

Summe der vorhandenen Plätze:                                                    665

 

Aus dem Vergleich des Platzbedarfes für die einzelnen Jahre mit den tatsächlich vorhandenen Plätzen wird deutlich, dass in diesem Planungsbezirk ein erheblicher zusätzlicher Platzbedarf besteht.

 

Zur Verteilung der Plätze auf die einzelnen Einrichtungen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Bei der Betrachtung der Anlage ist zu berücksichtigen, dass die grau hinterlegten Einrichtungen allesamt baulich noch nicht so hergerichtet sind, dass dort auf Dauer U3-Kinder betreut werden können. Hier fehlen insbesondere die Ruheräume und die Räumlichkeiten für Wickel- und Pflegetätigkeiten.

 

Die schleppende Umsetzung zur Verbesserung des Raumprogramms wird im Einzelfall wie folgt begründet:

 

St. Gertrud-Kindergarten

 

Die vorhandene Bausubstanz ist alt. Ferner war bislang wegen des zusätzlichen Platzbedarfes im Bereich links der Ems geplant, am St. Gertrud-Kindergarten eine zusätzliche Gruppe anzubauen. Die vorhandene Grundstücksfläche lässt eine solche Erweiterung auch grundsätzlich zu.

 

Im Verlauf der angestellten Planungen kristallisierte sich immer mehr heraus, dass die vorhandene Gebäudesubstanz abgängig ist. Ein kompletter Abriss scheitert jedoch daran, dass zumindest die Außenfassade des ursprünglichen Schulgebäude ohne den angebauten Trakt zwar nicht denkmalgeschützt, aber dennoch stadtbildprägenden Charakter hat. Dass hat zu Folge, dass die Außenfassade in  südlicher Richtung zum Kreuzherrenweg auch bei einem Ersatzbau zu erhalten ist. Hierdurch werden vermutlich Baukosten entstehen, die zu den vom Land vorgegebenen Festbeträgen nicht zu realisieren sind.

 

Erst Anfang August 2011 signalisierte das Landesjugendamt, dass evtl. mit Landesmitteln für einen Ersatzbau für die 2-gruppige Einrichtung zu rechnen ist.

 

Nach der Auffassung der Verwaltung sollten alle Möglichkeiten eines Ersatzbaues für eine 2-gruppige Einrichtung ausgeschöpft werden, damit die Einrichtung auch baulich auf Dauer den heutigen Anforderungen entsprechen kann. Keinesfalls kann auf die vorhandenen Plätze im Bestand ersatzlos verzichtet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung in der Vergangenheit trotz der Randlage im Stadtgebiet immer stark nachgefragt wurde.

 

Ein Ersatzbau für die 2-gruppige Einrichtung unter Beibehaltung der Fassade wurde vom beauftragten Architekturbüro mit rd. 1.1 Mio. € kalkuliert. Die Höhe der möglichen Landesmittel wird mit rd. 263.000,00 € veranschlagt. Zusätzlich müssten nach den Pauschalen für den U3-Ausbau 102.000,00 € fließen. Ob diese tatsächlich zusammen mit den Landesmittel in 2012 fließen, ist fraglich.

 

Über die Aufbringung der nicht gedeckten Baukosten wurden bislang keine Trägergespräche geführt, weil die ausschließliche Beibehaltung der 2-Gruppenanlage bislang nicht thematisiert und politisch diskutiert worden ist. Weitergehende Trägergespräche sollten erst dann geführt werden, wenn Einigkeit über die Ausbauplanung besteht.

 

Zusätzlich sind hier kommunale Mittel erforderlich, deren Höhe erst nach Überarbeitung der Planung und den zu führenden weiteren Trägergesprächen zu beziffern ist.

 

St. Dionysius-Kindergarten

 

Die vorliegende Planung für die notwendigen Umbauarbeiten zur U3-Betreuung sieht vor, dass die zusätzlichen Räume im nicht vorhandenen I. Obergeschoss geschaffen werden müssen. Das erfordert eine Öffnung des Gebäudes nach oben und die gleichzeitige Sanierung der verbleibenden restlichen Dachflächen.

 

Landesmittel für die notwendige Dachsanierung (108.000,00 €) sollen laut Auskunft des Landesjugendamtes vom 12. 09. 2011 in 2012 fließen. Die Finanzierung der Dachsanierung könnte sich dann vorbehaltlich der baufachlichen Prüfung wie folgt gestalten:

 

50 % Landesmittel                              54.000,00 €

25 % Trägermittel                              27.000,00 €

25 % Kommunale Mittel                      27.000,00 €

 

Die U3-Maßnahme ist nach den alten Festbeträgen kalkuliert. Die zugewiesene fachbezogene Pauschale für den U3-Ausbau ist für die Jahre 2011 und 2012 ist bereits verplant. Ob mit zusätzlichen Landesmitteln gerechnet werden kann, ist nicht bekannt.

 

Die Maßnahme ist nur dann zu realisieren, wenn sie als Gesamtmaßmaßnahme durchgeführt wird und die Gesamtfinanzierung auch gesichert ist.

 

Janusz-Korczak-Kindergarten

 

Bei der Immobilie handelt es sich um ein städtisches Gebäude. Es hat ein Abstimmungsgespräch zum weiteren Vorgehen mit dem Träger, dem Fachbereich 5 und dem Jugendamt vor den Sommerferien stattgefunden. Hierbei wurde festgelegt, dass im Rahmen einer bauchfachlichen Prüfung folgende Untersuchungen angestellt werden sollen:

 

  • Welche Möglichkeiten bestehen, die Einrichtung im Bestand (als 2-gruppige Einrichtung) U3-fähig zu machen?
  • Besteht die Möglichkeit, die Einrichtung um 1 oder gar 2 Gruppen zu erweitern?

 

Die Ergebnisse stehen noch aus und wurden durch den Träger angemahnt.

 

Die Auswirkungen in finanzieller Sicht sind vor diesem Hintergrund noch nicht bezifferbar.

 

Jakobi-Kindergarten

 

Der ursprünglich geplante Anbau einer 5. Gruppe und die gleichzeitige Verbesserung des Raumprogramms für die Gruppen im Bestand machen auch hier eine Dachsanierung der Restdachflächen erforderlich. Die Bereitstellung der erforderlichen Landesmittel stellte sich in der Vergangenheit immer als sehr unzuverlässig dar. Der Anbau der 5. Gruppe wurde seitens des Träger daran gekoppelt, dass es entweder eine Zusage des Landes oder der Kommune gibt, mit der die volle Kostenübernahme für die notwendigen Investitionen abgegeben wird. Eine Solche Erklärung kann sowohl seitens des Landes als auch der Kommune nicht erteilt werden, da keiner der Beteiligten für die Anteile des Anderen eintreten will. Vor dem Hintergrund der unsicheren Finanzierung erklärte der Träger am 11. 07. 2011, nur die notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen und keinen Ausbau der Einrichtung. Zusätzlich wird erklärt, dass man alle Rücklagen des Trägers für die notwendigen Sanierungsarbeiten und den Anbau von Nebenräumen benötigt.

 

Auch hier wurde am 12. 09. 2011 durch das Landesjugendamt die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten der Dachsanierung in 2012 zu beteiligen. Welche Auswirkungen diese Information auf die vom Träger zwischenzeitlich vorgesehene Sanierungsvariante hat, konnte mit dem Träger bislang noch nicht besprochen werden. Hierbei spielt auch sicherlich eine Rolle, für welche Ausbauvarianten man sich im Planungsgebiet links der Ems entscheidet.

 

Besondere Problematik der Bundes- und Landesmittel für den U3-Ausbau:

 

Für die Jahre 2011 und 2012 erhielten die Jugendämter die Landesmittel im Rahmen der fachbezogenen Pauschale zugewiesen. Hierbei wurde ausdrücklich erklärt, dass hierin keine Bundesmittel enthalten sind.

 

Die fachbezogene Pauschale für 2011 und 2012 wurde bereits verplant (JHA-Vorlage 300/11). Hierbei konnten auf Grund der ungeklärten Finanzierungslagen für die 3 oben beschriebenen Einrichtungen keine Landesmittel einkalkuliert werden. Ob, wann und welche Bundes- und Landesmittel zusätzlich fließen, kann derzeit verbindlich von keiner Stelle beantwortet werden. Diese Tatsache wirkt sich sehr belastend auf den notwendigen weitern U3-Ausbau aus, da das Förderprogramm Ende 2013 ausläuft.  

 

 

Ausblick für den Planungsbezirk links der Ems

 

Aus der nachstehenden Übersicht lassen sich die fehlenden Platzzahlen unter Berücksichtigung des rechnerisch ermittelten Bedarfes und der bereits vorhandenen Plätze ablesen:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Platzbedarf

844

860

877

886

857

835

820

vorhandene Plätze

665

665

665

665

665

665

665

Differenz:

179

195

212

221

192

170

155

 

Unter Berücksichtigung der nach wie vor befürchteten negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung schlägt die Verwaltung folgendes vor:

 

1.                 Zum Abfangen der Bugwelle in den nächsten 4 Jahren sollte man von der grundsätzlichen Möglichkeit der Gruppenüberschreitung Gebrauch machen. Nach dem Kinderbildungsgesetz kann die Gruppenstärke aller Gruppen, die nicht integrativ arbeiten um bis zu 2 Kinder überschritten werden. Im Planungsbezirk werden insgesamt 32 Gruppen in 11 Einrichtungen vorgehalten. Da in jeder Einrichtung integrativ gearbeitet wird, können 32 minus 11 gleich 21 Gruppen mit je 2 Plätzen überbelegt werden. Das entspricht einer Ãœberbelegung von 42 Plätzen.

 

2.      Die dann noch verbleibenden Bedarfe sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Bedarf:

137

153

170

179

192

170

155

 

Die Deckung der ausgewiesenen Bedarfe kann nicht durch die ursprünglich angedacht Erweiterung bestehender Einrichtungen gedeckt werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass

 

  • nicht ausschließlich U3-Plätze benötigt werden, sondern auch zusätzlich Ãœ3-Plätze, für die das Land keinerlei Finanzierungshilfen im Bereich der Investitionen zur Verfügung stellt und

 

  • nach heutigen Kenntnisstand nach wie vor Landesmittel über die Betriebskostenfinanzierung für jeden belegten Platz finanziert werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung den Neubau von 2 Einrichtungen im Planungsgebiet mit jeweils 4 Gruppen mit den Gruppenformen 2 x I, 1 x II und 1 x III vor. Als Standorte kämen hier die städt. Grundstücke im Baugebiet „Wohnpark Dutum“ und im Bereich „Ochtruper Straße“ in Betracht.

 

Die neue Einrichtung im Bereich „Ochtruper Straße“ sollte als Investorenmodell geschaffen werden. Hier muss sich das Land über die Betriebskostenfinanzierung auch an den Kosten für die Schaffung aller Plätze finanziell beteiligen.

 

Hierbei ist davon auszugehen, dass mögliche Investoren die kostenlose Bereitstellung des erschlossenen Grundstückes einfordern werden. Dies wird damit begründet, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sich ausschließlich an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wendet und die Grundstücks- und Erschließungskosten nicht zu den förderfähigen Kosten nach dem Kinderbildungsgesetz zählen.

 

Die notwendigen Einrichtungskosten für die geschaffenen Plätze Ü 3 sind ausschließlich kommunal zu finanzieren. Hier gibt es keinerlei Landesmittel. Die Einrichtungskosten werden pro Gruppe mit rd. 20.000,00 € kalkuliert.

 

Bei der Schaffung einer neuen Einrichtung im Bereich „Wohnpark Dutum“ sind bei der Finanzierung die Auswirkungen aus den damals geschlossenen städtebaulichen Verträgen zu beachten. Denkbar ist hier, dass die notwendigen Investitionen auf Grund der damals vereinnahmten Beiträge der Grundstückseigentümer ausschließlich kommunal zu finanzieren sind. Hier laufen aktuelle weitere Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung. Zu den Ergebnissen wird mündlich berichtet.

 

Als Restaufgabe für diesen Planungsbezirk müsste dann noch sichergestellt werden, dass folgende Einrichtungen im Bestand U3-fähig gemacht werden:

 

  • St. Gertrud-Kindergarten
  • St. Dionysius-Kindergarten
  • Janusz-Korczak-Kindergarten

 

 

B)    Platzbedarfe im Planungsbezirk Rheine rechts der Ems

 

Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Ü 3

906

875

867

878

890

878

863

U 3

195

193

190

186

183

181

178

Summe

1101

1068

1057

1064

1073

1059

1041

 

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes in Bezug auf die erforderlichen Umbaumaßnahmen stehen aus heutiger Sicht zum 01. 08. 2013 im Planungsbezirk Rheine rechts der Ems folgende Plätze für die Betreuung von U3-Kindern und Ü3-Kindern zur Verfügung:

 

Plätze für die Rechtsanspruchskinder Ü 3                                             805

Plätze für die U3-Kinder (zukünftig auch Rechtsanspruchskinder) 136

Summe der vorhandenen Plätze:                                                    941

 

Aus dem Vergleich des Platzbedarfes mit den vorhandenen Plätzen wird deutlich, dass ein zusätzlicher Bedarf besteht.

 

Zur Verteilung der Plätze wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. Bei der Betrachtung der Anlage ist zu berücksichtigen, dass die grau hinterlegten Einrichtungen allesamt baulich noch nicht so hergerichtet sind, dass dort auf Dauer U3-Kinder betreut werden können. Hier fehlen insbesondere die Ruheräume und die Räumlichkeiten für Wickel- und Pflegetätigkeiten.

 

Die bisherige schleppende Umsetzung wird im Einzelfall wie folgt begründet:

 


 

St. Bonifatius-Kindergarten

 

Bislang war geplant, die Einrichtung auf Dauer 3-gruppig zu betreiben. Die Umsetzung scheiterte jedoch bislang an der nach wie vor bestehenden starken Nachfrage im Bereich der Rechtsanspruchskinder. Bekanntlich wurden hierfür noch in der jüngsten Vergangenheit Mobile Raumsysteme aufgestellt, um überhaupt ein adäquates Raumprogramm bieten zu können. Die Umbaupläne für die zukünftige Angebotsform befinden sich derzeit erneut in der Abstimmung. Sobald der Antrag komplett ist, wird er dem Landesjugendamt vorgelegt in der Hoffnung, dass weitere Landesmittel fließen.

 

 

St. Theresia-Kindergarten

 

Die ursprünglich 4-gruppige Einrichtung wird seit einiger Zeit je nach Nachfrage 2,5 – 3-gruppig betrieben. Ursprüngliche Schließungsabsichten seitens des Trägers sind unter Berücksichtigung des Bedarfes nicht denkbar. Die Planungen für einen 3-gruppigen Betrieb (2 x Gruppenform I und 1 x Gruppenform III) sind vom Träger zu erstellen.

 

 

St. Konrad-Kindergarten

 

Durch die Belebung der Gartenstadt Gellendorf kristallisiert sich hier auf Dauer der Bedarf für eine 3-gruppige Einrichtung heraus. Problematisch ist hier die Umsetzung der vorliegenden Planung für den U3-Betrieb. Durch die Inanspruchnahme von Gebäudeteilen aus dem bisherigen Bereich der offenen Jugendarbeit wird das notwendige Raumprogramm erreicht. Die entstehenden Kosten liegen jedoch weit oberhalb der Festbeträge, da hier nur die Pauschale für einen Umbau und nicht für einen Neubau gewährt werden kann. Der derzeitige Antrag geht von Gesamtkosten in Höhe von 192.000,00 € aus. Die förderfähigen Kosten nach den neuen Festbeträgen belaufen sich auf 68.000,00 €

 

Die Finanzierungslücke beträgt 124.000,00 €. Der Träger wurde in einem Gespräch am 25. 08. 2011 auf die Problematik hingewiesen.

 

Besonders problematisch ist hier, dass diese Einrichtung für die Verwendung der fachbezogenen Pauschale 2011/2012 vorgesehen war. Eine Umsetzung scheitert im Moment daran, dass die Finanzierung nicht gesichert ist. Ob und wie die ggfls. freiwerdenden Landesmittel aus der fachbezogenen Pauschale für die Jahre 2011 und 2012 anderweitig Verwendung finden können, ist z. Zt. noch völlig offen.

 

Besondere Problematik der Bundes- und Landesmittel für den U3-Ausbau:

 

Für die Jahre 2011 und 2012 erhielten die Jugendämter die Landesmittel im Rahmen der fachbezogenen Pauschale zugewiesen. Hierbei wurde ausdrücklich erklärt, dass hierin keine Bundesmittel enthalten sind.

 

Die fachbezogene Pauschale für 2011 und 2012 wurde bereits verplant (JHA-Vorlage 300/11). Ob, wann und welche Bundes- und Landesmittel zusätzlich fließen, kann derzeit verbindlich von keiner Stelle beantwortet werden. Diese Tatsache wirkt sich sehr belastend auf den notwendigen weitern U3-Ausbau aus.

 

Ausblick für den Planungsbezirk rechts der Ems

 

Aus der nachstehenden Übersicht lassen sich die fehlenden Platzzahlen unter Berücksichtigung des rechnerisch ermittelten Bedarfes und der bereits vorhandenen Plätze ablesen:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Platzbedarf

1101

1068

1057

1064

1073

1059

1041

vorhandene Plätze

941

941

941

941

941

941

941

Differenz:

160

127

116

123

132

118

100

 

Unter Berücksichtigung der nach wie vor befürchteten negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung schlägt die Verwaltung folgendes vor:

 

1.      Wie schon im vorherigen Planungsbezirk sollte man auch hier unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus der demografischen Entwicklung von der Möglichkeit der Überbelegung der Gruppen Gebrauch machen. Hierdurch können 56 Plätze geschaffen werden (28 Gruppen x 2 Überbelegungen).

 

2.      Die dann noch verbleibenden Bedarfe sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Bedarf:

104

71

60

67

76

62

44

 

Diese Bedarf könnten wie folgt realisiert werden:

1.      Der Bedarf für 2012 sollte zunächst über die vorrangige Aufnahme von Rechtsanspruchskindern geregelt werden. Die U3-Betreuung ist damit ggfls. geringfügig für das Kindergartenjahr einzugrenzen.

 

2.                 Der Dreikönigs-Kindergarten im Heilpädagogischen Zentrum (HPZ) an der Dreikönigstraße arbeitet seit langem additiv. Hier werden unter einem Dach Kinder in heilpädagogischen Gruppen und Kinder in einer Regelgruppe nach dem Kinderbildungsgesetz betreut. Bei der Regelgruppe handelt es sich um eine 0,5 Gruppe. Die räumlichen Voraussetzungen lassen eine Ausweitung bislang nicht zu.

 

In den vergangenen Jahren hat der Träger des Dreikönig-Kindergartens in mehreren Gesprächen immer die Bereitschaft signalisiert, aus der 0,5 Gruppe eine 1/1 Gruppe schaffen. Auch der Landschaftsverband als der Kostenträger für die Heilpädagogischen Gruppen favorisiert den Ausbau der Regelgruppe und kann sich eine Verlagerung einer heilpädagogischen Gruppe gut vorstellen. Die freiwerdenden Raumkapazitäten lassen eine Aufstockung der Regelgruppe auf 1/1 Gruppe zu. Dadurch werden 9 zusätzliche Regelplätze geschaffen. Bezüglich der geplanten Auslagerung der heilpädagogischen Plätze sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass damit vordergründig das Ziel einer wohnortnäheren Versorgung der betroffenen Kinder sichergestellt werden soll.

 

3.      Mit Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 wurden im Planungsgebiet je 1 provisorische Gruppe am St. Ludgerus-Kindergarten und am Mobile-Kindergarten eingerichtet. Die Laufzeit dieser Provisorien ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Diese Laufzeit ist zunächst auszuschöpfen. Zeitnah ist unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

 

Die bisherigen Erkenntnisse für diesen Planungsbereich rechtfertigen nicht den Bau einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung.

 

C)     Platzbedarfe im Planungsbezirk Südraum

 

Jahr

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Ü 3

373

367

359

388

396

401

394

U 3

88

88

88

87

85

83

83

Summe

461

455

447

475

481

484

477

 

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Sachstandes in Bezug auf die erforderlichen Umbaumaßnahmen stehen aus heutiger Sicht zum 01. 08. 2013 im Planungsbezirk Südraum folgende Plätze für die Betreuung von U3-Kinder und Ü3-Kindern zur Verfügung:

 

Plätze für die Rechtsanspruchskinder Ü 3                                             364

Plätze für die U3-Kinder (zukünftig auch Rechtsanspruchskinder)           56

Summe vorhandene Plätze:                                                            420

 

Aus dem Vergleich des Platzbedarfes mit den vorhandenen Plätzen wird deutlich, dass ein zusätzlicher Bedarf besteht.

 

Zur Verteilung der Plätze wird auf die beigefügte Anlage 2 verwiesen. Bei der Betrachtung der Anlage ist zu berücksichtigen, dass die grau hinterlegten Einrichtungen baulich noch nicht so hergerichtet sind, dass dort auf Dauer U3-Kinder betreut werden können. Hier fehlen insbesondere die Ruheräume und die Räumlichkeiten für Wickel- und Pflegetätigkeiten.

 

Die schleppende Umsetzung für die beiden Einrichtungen wird im Einzelfall wie folgt begründet:

 

St. Ludgerus-Kindergarten, Elte

 

Der Ludgerus-Kindergarten in Elte war ursprünglich eine 3-gruppige Einrichtung und soll auf Dauer 2-gruppig bleiben. Die notwendigen Planungen für die Zwecke der U3-Betreuung führten im Ergebnis dazu, dass der Träger sich auch einen Ersatzbau vorstellen kann, weil die Bausubstanz abgängig sein soll. Die Notwendigkeit des Ersatzbaues wurde im Rahmen der durchgeführten baufachlichen Prüfung durch den FB 5 nicht gesehen.

 

Hier sind weitere Gespräche mit dem Träger zu führen.

 

St. Mariä-Heimsuchung-Kindergarten, Hauenhorst

 

Vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden Bedarfes im Rechtsanspruchsbereich muss die Einrichtung aktuell noch 4-gruppig gefahren werden. Auf Dauer soll die Einrichtung 3-gruppig werden. Vor diesem Hintergrund ist ein Umbau zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen.

 

Besondere Problematik der Bundes- und Landesmittel für den U3-Ausbau:

 

Für die Jahre 2011 und 2012 erhielten die Jugendämter die Landesmittel im Rahmen der fachbezogenen Pauschale zugewiesen. Hierbei wurde ausdrücklich erklärt, dass hierin keine Bundesmittel enthalten sind.

 

Die fachbezogene Pauschale für 2011 und 2012 wurde bereits verplant (JHA-Vorlage 300/11). Ob, wann und welche Bundes- und Landesmittel zusätzlich fließen, kann derzeit verbindlich von keiner Stelle beantwortet werden. Diese Tatsache wirkt sich sehr belastend auf den notwendigen weitern U3-Ausbau aus.

 

Ausblick für den Planungsbezirk Südraum

 

Aus der nachstehenden Übersicht lassen sich die fehlenden Platzzahlen unter Berücksichtigung des rechnerischen ermittelten Bedarfes und der bereits vorhandenen Plätze ablesen:

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Platzbedarf

461

455

447

475

481

484

477

vorhandene Plätze

420

420

420

420

420

420

420

Differenz:

41

35

27

55

61

64

57

 

Unter Berücksichtigung der nach wie vor befürchteten negativen Auswirkungen der demografischen Entwicklung schlägt die Verwaltung folgendes vor:

 

1.      Wie schon in den vorherigen Planungsbezirken sollte man auch hier unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus der demografischen Entwicklung von der Möglichkeit der Überbelegung der Gruppen Gebrauch machen. Hierdurch können 26 Plätze geschaffen werden (13 Gruppen x 2 Überbelegungen).

 

2.      Die dann noch verbleibenden Bedarfe sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

 

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Bedarf:

15

9

1

29

35

38

31

 

Für den Zeitraum bis 2014 kann aus heutiger Sicht von einem bedarfsgerechten Angebot ausgegangen werden. Ob die Vorausberechnungen für die Zeit ab 2015 wie prognostiziert eintreten werden, bleibt im Rahmen der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung abzuwarten.

 

Die bisherigen Erkenntnisse für diesen Planungsbereich rechtfertigen zum jetzigen Zeitpunkt nicht den Bau einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung.

 

 

III.    Spielgruppenarbeit

 

Aus den Ausführungen zu den 3 Planungsbezirken ist erkennbar, dass ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nur unter Ausnutzung von möglichen Gruppenüberschreitungen erzielbar ist. Aus den in der Vergangenheit mit den Trägern geführten Budgetgesprächen war deutlich zu erkennen, dass man grundsätzlich bereit ist, diese Überschreitungen auch hinzunehmen, wenn sie im Budget vereinbart werden.

 

Die Arbeit der Betreuten Spielgruppen in der Trägerschaft der Familienbildungsstätte, des Jugend- und Familiendienstes, der Atrium-Bildungsstätte, des Kinderschutzbundes und des TV Jahn Rheine hatte in der Vergangenheit und auch aktuell einen hohen Stellenwert. Hierdurch konnten Betreuungssituationen bedarfsorientiert erfüllt werden. Die Angebotsform der Betreuten Spielgruppen ersetzt jedoch nicht die institutionelle Angebotsform in der klassischen Kindertageseinrichtung. Der einklagbare Rechtsanspruch ist nur über die Angebotsformen in den Kindertageseinrichtungen für eine 5-Tage-Betreuung zu erfüllen.

 

Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass die Angebotsform der Spielgruppen in der Anzahl der Gruppen rückläufig sein wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass gerade die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass durch den Zuzug von Familien innerhalb eines Kindergartenjahres es teilweise Engpässe bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen gibt, die nur durch zusätzliche Überbelegungen der einzelnen Gruppen behoben werden können. Dass ist jedoch keine Dauerlösung.

 

 

IV.     Zusammenfassung:

 

Bei den von der Verwaltung gemachten Ausbauvorschlägen ist zu berücksichtigen, dass man für die Versorgung der U3-Kinder lediglich mit einer Versorgungsquote von insgesamt 35 % der 3 Jahrgänge analog der Planungsvorgabe des Bundes gerechnet hat. Hiervon sollen auch nur 70 % in Kindertageseinrichtungen und 30 % in der Kindertagespflege betreut werden.

 

Auf einem vom Städte- und Gemeindebund NRW durchgeführten Bürgermeisterseminar im August 2011 wurden zum Ausbau der U3-Betreuung folgende Fragestellungen aufgeworfen:

 

  • Können die Ausbauziele angesichts der desolaten Haushaltslagen der Kommunen überhaupt erreicht werden?

 

  • Ist die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land adäquat bzw. rechtlich ausreichend?

 

  • Reicht die bundesweit geplante Versorgungsquote mit 35 % oder ist der tatsächliche Bedarf höher?

 

Bei all dieser Diskussion ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Bundesgesetzgeber auch für den Bereich der unter 3-Jährigen ab dem 01. 08. 2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung in das Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgenommen hat.

 

Die mit der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung für die U3-Kinder angedachte Einführung eines Betreuungsgeldes für U3-Kinder liegt nach wie vor auf Eis. Geplant war, dass die Erziehungsberechtigten der U3-Kinder ein Wahlrecht zwischen Betreuungsgeld oder institutioneller Betreuung haben. Die Zahlung von Betreuungsgeld hätte somit auch Auswirkungen auf die Betreuungsquote im Bereich der institutionellen Betreuung gehabt.

 

Ob und in welcher Ausgestaltung es überhaupt noch zu einer Einführung von Betreuungsgeld kommt, ist z. Zt. völlig offen.

 

Erfahrungen aus der Vergangenheit haben immer deutlich gezeigt, dass neue Angebotsformen recht schnell nachgefragt werden. Die gesellschaftliche Entwicklung wird dazu führen, dass die Betreuungsnotwendigkeit für die U3-Kinder stetig steigen wird.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die ermittelten Platzbedarfe unter Berücksichtigung einer 35%igen Versorgung für die U3-Kinder eher an der unteren Bedarfsgrenze liegen. Vor diesem Hintergrund ist bei den empfohlenen Ausbaumaßnahmen nicht zu befürchten, dass die dann insgesamt vorhandenen Plätze in der institutionellen Betreuung nicht in Anspruch genommen werden.

 

Ob und wie mit der geplanten Versorgungsquote dem 01. 08. 2013 der bereits beschlossene Rechtsanspruch auf Betreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres sichergestellt werden kann, ist fraglich.

 

 

V.           Finanzierung

 

Die gemachten Beschlussvorschläge führen zu erheblichen einmaligen und jährlich wiederkehrenden finanzielle Belastungen. Die genaue Bezifferung kann erst dann erfolgen, wenn die Ausgestaltungen der einzelnen Maßnahmen detailliert feststehen.