Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
Vorlage
447/11
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt den Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege rückwirkend zum 01. 08. 2011 zu beschließen.


Begründung:

 

Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetztes NRW zum 01. 08. 2011 wurde u.a. die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung eingefügt. In das Gesetz wurde folgender Passus eingefügt:

 

„Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 01. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.“

 

Diese Änderung hat Auswirkungen auf die ansonsten kommunal zu regelnde Beitragspflicht. Diese Problematik wurde dem Jugendhilfeausschuss am 29. 09. 2011 im Rahmen der Vorlage (345/11) dargelegt und ein Lösungsvorschlag unterbreitet.

 

Der Jugendhilfeausschuss folgte dem Beschlussvorschlag und beauftragte die Verwaltung, die Satzungsänderung für die Elternbeitragssatzung zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich auf

 

  • die Einarbeitung der Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung
  • die veränderte Geschwisterkindregelung
  • die Anrechnung von Elterngeld

 

Aus der als Anlage 1 beigefügten Synopse sind das bisherige Beitragsrecht und das neue Betragsrecht zu entnehmen.