Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
Vorlage
447/11/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege rückwirkend zum 01. 08. 2011.


Begründung:

 

Im Rahmen der Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss erhielt die Verwaltung den Auftrag, gemeinsam mit dem Rechtsamt die Formulierung des § 9 der vorgelegten Satzung zu überprüfen.

 

Der Abklärungsprozess mit dem Rechtsamt hat ergeben, dass es bei der ursprünglich vorgeschlagenen Version verbleiben soll. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die gewählte Formulierung insbesondere vor dem Hintergrund des rückwirkenden Inkrafttretens für alle Beteiligten deutlich wird, dass die 3. Änderungssatzung Gültigkeit bis zum 31. 07. 2011 hat und die 4. Änderungssatzung ab dem 01. 08. 2011 gilt.

 

Dass die Satzung rückwirkend geändert werden musste ist ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass das Kinderbildungsgesetz erst am 25. 07.2011 vom Landtag NRW verabschiedet wurde und bereits zum 01. 08. 2011 Gültigkeit hatte.

 

Zur Klarstellung wird noch darauf hingewiesen, dass die mtl. Beiträge im Bereich der Kindertageseinrichtungen in der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Formulierung im § 3 Abs. 2 der Satzung jährlich um 1,5 % angehoben wurden.

 

Die Satzungstexte der 3. und 4. Änderungssatzung sind dieser Vorlage erneut beigefügt, weil im Bereich der Rechtsgrundlagen noch Änderungen vorgenommen werden mussten.