VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 269, Kennwort: „Hofstelle Sandmann“, der Stadt Rheine wurde bereits im Stadtentwicklungsausschuss am 29. Juni 2011 gefasst.
Nunmehr soll die Planung vorgestellt werden mit der Empfehlung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Unter Zugrundelegung des Wohnbaulandkonzeptes der Stadt Rheine werden parallel zum Bebauungsplansverfahren die vertraglichen Regelungen mit dem Antragsteller vereinbart, sodass der Stadt Rheine keine Planungskosten sowie keine Durchführungskosten zur Entwicklung dieses Baugebietes entstehen.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I.      Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 269, Kennwort: "Hofstelle Sandmann", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1:    Städtebaulicher Entwurf
Anlage 2:Â Â Â Â Bebauungsplanentwurf
Anlage 3:    Begründung
Anlage 3 a: Vorläufiger Umweltbericht
Anlage 3 b: Vorläufige Artenschutzprüfung
Anlage 3 c: Vorläufige schalltechnische Beurteilung
Anlage 4:Â Â Â Â Textliche Festsetzungen