Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Abwägungsbeschlüsse

 

1.     Die Eingabe vom 01.06.2012 der Anwohner der Castellestraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

2.     Die Eingabe vom 17.07.2012 der Anwohner der Castellestraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

3.     Die Eingabe vom 23.07.2012 eines Anwohners der Wagenfeldstraße N. 7 wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

4.     Die Benennungsvorschläge der Eingabe vom 27.07.2012 eines Anwohners der Wagenfeldstraße N. 2 werden aufgegriffen und als Beschlussvorschlag dem Kulturausschuss und dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.

 

5.     Die Eingabe vom 30.07.2012 eines Bürgers wird zurück gewiesen.

 

6.     Die Eingabe vom 30.07.2012, 19:03 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße wird zurück gewiesen.

 

7.     Die Eingabe vom 30.07.2012, 19:46 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße wird zurück gewiesen.

 

8.     Die Benennungsvorschläge der Eingabe vom 30.07.2012, 21:38 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße werden aufgegriffen und als Beschlussvorschlag dem Kulturausschuss und dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.

 

9.     Die Eingabe vom 30.10.2012 von Anliegern der Castellestraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

10. Die Eingabe vom 03.11.2012 eines Bürgers wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

11. Die Vorschläge des Heimatverein Mesum zur Neubenennung der Castelle- und Wagenfeldstraße, Schreiben vom 26.03.2012 und 21.08.2012, werden zurück gewiesen.

 

12. Die in der Bürgerversammlung am 23.10.2012 vorgebrachten Vorschläge und Eingaben werden zurück gewiesen.

 

Umbenennungbeschlüsse

 

1.     Die Wagenfeldstraße wird umbenannt in „Wolfgang-Borchert-Straße“.

 

2.     Die Castellestraße wird umbenannt in „Thomas-Mann-Straße“.


Begründung:

 

Die Gemeinden sind im Sinne von § 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW) verpflichtet Straßenverzeichnisse für die Gemeindestrassen zu führen. Hierzu zählt auch die Namensgebung der Straßen. Die Straßenbenennung besitzt primär eine Ordnungsfunktion zur Identifizierbarkeit und Unterscheidbarkeit von Straßen. Sie dient aber auch und dies gilt insbesondere bei einer Benennung nach Personen der Selbstdarstellung einer Gemeinde.

 

Im 18. und 19. Jahrhundert wurden Straßenbenennungen nach Personen als Repräsentativ- und Erinnerungsfunktion, oftmals auch zur Legitimation politischer Systeme durchgeführt. Heute dienen Straßenbenennungen der Selbstdarstellung und dem Selbstverständnis einer Gemeinde. Straßenbenennungen nach Personen zählen zu den höchsten und wichtigsten Ehrungen, die eine Gemeinde verleihen kann. Diese Ehrung wird nicht nur zum Zeitpunkt der Namensgebung verliehen, sondern sie gilt fortwährend und ist stets mit dem Selbstverständnis und der Selbstdarstellung einer Gemeinde zu reflektieren.

 

In den Nachbargemeinden Neuenkirchen, Wettringen, Münster sind bereits in den Jahren 2010, 2011 ähnliche Umbenennungsverfahren durchgeführt worden. Hierzu wurde der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Geschäftsführung der Westfalen Initiative gebeten, unterstützend mitzuwirken. Im Jahre 2011 wurde eine Expertenkommission, besetzt mit namhaften Historikern, einberufen, die überprüfen sollte, welche der westfälischen Dichter und Schriftsteller durch Aussagen oder Funktionen einen aktiven Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen. Es wurde zwar keine „schwarze Liste“ der belasteten Personen erstellt, aber zu den Benennungen nach Castelle und Wagenfeld wurde eine Umbenennung angeraten. Das Verhältnis zum Nationalsozialismus der Personen Friedrich Castelle und Karl Wagenfeld wird zusammenfassend festgestellt:

 

Friedrich Castelle – Verhältnis zum Nationalsozialismus

Friedrich Castelle war als Schriftsteller auf den ersten Blick ein typischer Vertreter der völkisch-niederdeutschen Dichtung. In seinem westfälischen Bauernroman „Heilige Erde“, für den er 1925 den Literaturpreis erhielt, propagierte er völkisch-niederdeutsche Dichtung mit typischen Zügen aus der „Blut- und Boden-Ideologie“. Auch in seinen anderen Werken findet man immer wieder Andeutungen in diese Richtung.

 

Castelle trat bereits im Mai 1933 der NSDAP bei und trat als Propagandist des Nationalsozialismus auf. Er übte auch verschiedene hochrangige Funktionen in der Kulturbürokratie des Regimes aus.

 

Unabhängig von seiner formalen Mitgliedschaft in der NSDAP war Castelle eindeutig ein Bewunderer und Förderer der nationalsozialistischen Ideologie und der führenden Repräsentanten des Regimes. Er hat sowohl in seinem schriftstellerischen Werk als auch in seinem Berufsleben die menschenverachtende und antisemitische Ideologie der Nationalsozialisten persönlich aktiv gefördert und auch als Herausgeber einer Zeitschrift die Veröffentlichung von stark antisemitischen Texten gebilligt und damit zu verantworten.

 

Weiteres ist den aufgeführten Quellen zu entnehmen, die sich dieser Thematik gesondert  gewidmet haben.

 

http://www.muenster.de/stadt/strassennamen/castelleweg.html

http://wiki.muenster.org/index.php/Friedrich_Castelle

 

 

Karl Wagenfeld – Verhältnis zum Nationalsozialismus

Karl Wagenfeld ließ sich im Laufe seines Lebens immer stärker politisieren. Ab Oktober 1933 gehörte er sowohl der NSDAP als auch dem nationalsozialistischen „Kampfbund für deutsche Kultur“ als Mitglied an.

Unabhängig von seiner formalen Mitgliedschaft in den vorgenannten Organisationen hat Wagenfeld in seinen politischen Reden und Schriften immer wieder und im Laufe der Jahre in zunehmendem Maße rassistische, nationalistische und nationalsozialistische Ideologien propagiert. Er vertrat hierin ein Menschenbild von hochwertigen und minderwertigen Menschen (u.a. bezeichnete er „Neger, Kaffer und Hottentotten“ als „Halbtiere“, Fremdrassige als „Volksverderber und Schädlinge“, Menschen in „Krüppel- und Idiotenanstalten, in Fürsorgeheimen und Strafanstalten“ als körperlich und geistig Minderwertige). In der Fortpflanzung und Vermehrung der seines Erachtens minderwertigen Menschen sah Wagenfeld eine wachsende Bedrohung für Deutschland. Er setzte sich daher in seinen öffentlichen Vorträgen dafür ein, dass in dem der von ihn geführten Westfälischen Heimatbund ein besonderer „Arbeitsausschuss für Eugenik“ gebildet wird.

Aus heutiger Sicht kann man Wagenfeld bei Betrachtung seiner kultur- und bevölkerungspolitischen Vorstellungen und Aussagen durchaus mit einigem Recht als einen geistigen Wegbereiter und Wegbegleiter des Nationalsozialismus bezeichnen. Das von Wagenfeld in diesem Zusammenhang gezeichnete Menschenbild entspricht dem Menschenbild, welches der Nationalsozialismus unter anderem zur Errichtung der Ideologie von Herrenmenschen und Untermenschen, zum Erlass der Nürnberger Rassegesetze, zur Euthanasie von geistig und psychisch kranken Menschen und letztendlich auch zur Rechtfertigung des Kriegs benötigte und benutzte.

 

Weiteres ist den aufgeführten Quellen zu entnehmen, die sich dieser Thematik gesondert  gewidmet haben.

 

http://www.muenster.de/stadt/strassennamen/wagenfeldstrasse.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Wagenfeld

 

 

Friedrich Castelle wurde im Jahre 1947 im Entnazifizierungsverfahren rehabilitiert, wenn gleich diese Rehabilitierung sich auf Aussagen von Freunde und Weggefährten stützt. Aber gerade seine frühe, öffentlich bekundete Sympathie zum Nationalsozialismus und seine öffentlich vorgetragene Stellungnahme zur „Ausrottung des Untermenschentum“ lassen ihn aus heutigen moralischen Gesichtspunkten unwürdig für eine Ehrung einer Straßenbenennung erscheinen. Insbesondere der jüngst verliehene Titel „Rheine gegen Rassismus – Rheine mit Courage“ lassen eine Ehrung von Castelle und Wagenfeld durch eine Straßenbenennung nicht zu. Dieses widerstrebt dem Selbstverständnis und der Selbstdarstellung der Stadt Rheine.

 

Aber natürlich und dieses fordert auch die Rechtsprechung sind die vorgenannten Gründe, die für eine Umbenennung sprechen, mit den nachteiligen Folgen, die den Anliegern und Eigentümern entstehen, in der Ermessensentscheidung mit einzubeziehen.

 

Der Kulturausschuss hat daher in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 beschlossen, wegen des nationalsozialistischen Hintergrunds der Namensgeber, ein Verfahren zur Umbenennung der Wagenfeld- und Castellestraße einzuleiten.

 

Im Anhörungsverfahren nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz und in der Bürgerversammlung vom 23. Oktober 2012 sind von den Anliegern und Eigentümern Bedenken und Anregungen vorgetragen worden, die abzuwägen sind mit den Gründen, die im öffentlichen Interesse für eine Umbenennung der beiden Straßen sprechen.

 

Im Einzelnen sind dies:

 

1. Eingabe der Anwohner der Castellestraße vom 01.06.2012

Anlage 2. Eingabe2012_06_01

 

Abwägung: Den Vorwurf, die Anlieger nicht mitbeteiligt zu haben, wird nicht geteilt. Im schriftlichen Anhörungsverfahren vom 5. Juli 2012 und der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2012 wurde den Anliegern zweimal die Gelegenheit gewährt, zur geplanten Umbenennung Stellung zu beziehen. Ferner wird wohl der Aspekt der Kosten genannt, dieser wird aber für die Anlieger nicht weiter spezifiziert. Die Gründe, die für eine Umbenennung sprechen sind - siehe den ersten Abschnitt der Begründung - sind gewichtiger zu betrachten als die vorgebrachten Punkte. Somit ist der Einspruch als unbegründet zurück zuweisen.

 

2. Eingabe der Anwohner der Castellestraße vom 17.07.2012

Anlage 3. Eingabe2012_07_17

 

Abwägung: Die Gründe, die für eine Umbenennung sprechen, sind im oberen Abschnitt ausreichend dargelegt und brauchen nicht nochmals zitiert werden. Zusammenfassend sei nochmals erwähnt, dass nach dem heutigen Selbstverständnis und der Selbstdarstellung der Stadt Rheine, eine Ehrung durch eine Straßenbenennung nach Castelle und Wagenfeld verbietet. Daran ändert auch ein öffentliches Votum nichts, zumal die Repräsentativität angezweifelt wird. Ferner hinkt der Vergleich zur Straßenbenennung nach Kardinal von Galen und Dietrich Bonhoeffer. Während Kardinal von Galen und Dietrich Bonhoeffer sind später offen gegen den Nationalismus aussprechen oder im Widerstand tätig sind, was letztendlich auch zur Hinrichtung von Dietrich Bonhoeffer führte, trat Castelle nie öffentlich gegen den Nationalismus trotz spätere Rehabilitierung auf.

 

Entstehende Kosten, die eine durch eine Umbenennung möglicherweise entstehen, sind objektiv zu vernachlässigen, da diese faktisch nicht bzw. wenn überhaupt nur in äußert geringfügigem Ausmaß entstehen. So erfolgt z.B. die Änderung des Personalausweises vollständig kostenfrei. Aber die durch die Umbenennung auftretenden Unannehmlichkeiten wie z.B. Mitteilung der Adressänderung an Dritte sind nicht zu leugnen, sie sind aber hinsichtlich des öffentlichen Interesses an einer Umbenennung den Anliegern zu zumuten. Dies wird auch durch entsprechende Rechtsprechung so geteilt. Die Verwaltung ist aber bestrebt diese Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten. So werden über eine Umbenennung der Straßen andere Behörden, wie Kataster- und Grundbuchamt, Telekom, Finanzamt, Polizei, Deutsche Post von der Verwaltung informiert.

 

Auch hier werden die Gründe, die für eine Umbenennung sprechen höher bewertet als die im Einspruch aufgezählten Punkte, somit ist der Einspruch zurück zuweisen.

 

3. Eingabe eines Anwohner der Wagenfeldstraße 7 vom 23.07.2012

Anlage 4. Eingabe2012_07_23

 

Abwägung: Die Wagenfeldstraße ist dem Heimatdichter Karl Wagenfeld gewidmet, zumal weitere Straßen im näheren Umfeld nach Dichtern oder Schriftstellern benannt sind. Hiermit wird man dem Grundsatz der Blockbildung bei der Benennung von Straßen, die besagt, dass Straßenbenennungen im abgegrenzten Bereich einem Oberbegriff, wie z.B. Schriftsteller, Maler, Flüsse etc., zu zuordnen sind, gerecht. Dass die Benennung nach Karl Wagenfeld durchgeführt wurde, wird auch vom Heimatverein Mesum (Schreiben vom 01.08.1984) so gesehen. Die Ehrung der Straßenbenennung jetzt auf Wilhelm Wagenfeld umzumünzen und dies durch ein Zusatzschild zu dokumentieren, widerspricht dem Grundsatz der Blockbildung bei der Benennung von Straßen. Wilhelm Wagenfeld war Produktdesigner und nicht Schriftsteller. Ferner wurde zu einem Umbenennungsverfahren in einer anderen Kommune von den Nachkommen von Wilhelm Wagenfeld ein Einwand erbracht, dieser Umwidmung nur zuzustimmen, wenn der Vornamen in die Benennung miteinbezogen würde. Dieses käme aber einer Umbenennung gleich, so dass die vorgebrachten Gründe gegen eine Umbenennung hier genau so wirken würden. Auch dieser Einspruch ist aus den vorgenannten Gründen zurück zuweisen.

 

4. Eingabe eines Anwohner der Wagenfeldstraße 2 vom 27.07.2012

Anlage 5. Eingabe2012_07_27

 

Abwägung: Die vorzeitige Beteiligung des Heimatvereins wird durchgeführt, um möglichst schon mit abgestimmten Vorschlägen in das Umbenennungsverfahren zu gehen. Dieses wurde auch bei dem Verfahren zur Umbenennung der Castelle- und Wagenfeldstraße so durchgeführt. Diese Vorschläge werden im Anhörungsverfahren mit den betroffenen Anliegern zur Diskussion gestellt. Die vom Eingabeführer vorgebrachten Vorschläge zur Benennung der Straßen werden aufgegriffen und gemäß dem Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Der Eingabe wird somit Rechnung getragen.

 

5. Eingabe eines Bürgers vom 30.07.2012

Anlage 6. Eingabe2012_07_30

 

Abwägung: Dieser Vorschlag wurde schon unter Punkt 3 abgewägt. Der Vorschlag dient nicht dem Grundsatz der Blockbildung bei der Benennung von Straßen. Ferner ist mit dem Einwand der Nachkommen von Wilhelm Wagenfeld zu rechnen (siehe Punkt 3). Der Vorschlag wird hiermit zurück gewiesen.

 

6. Eingabe eines Bürgers der Wagenfeldstraße vom 30.07.2012, 19:03 Uhr

 

„…da ich urlaubsbedingt nicht rechtzeitig per Post auf Ihren Brief antworten konnte, erhalten Sie meine Einwände auf diesem Weg.

Hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 05.07.2012.

Mit der Umbenennung der Wagenfeldstraße in Joseph-Süss-Straße bin ich keinesfalls einverstanden.

Sie schreiben, dass Sie die Kosten für die Änderung des Personalausweises übernehmen, trotzdem habe ich das Problem, müsste mir die Zeit (die ich aufgrund meiner Arbeitszeiten gar nicht habe) nehmen, um selbst zu dem Bürgerbüro zu gehen und die Änderung einzuleiten. Das ist aber nicht die einzige Unannehmlichkeit, die durch die Änderung entsteht. Auch wenn Sie schreiben, dass Sie die allgemeinen Behörden über die Änderung informieren, bleiben noch genug andere, die ich kontaktieren muss, um meine neue Adresse bekannt zu geben, wie z. B. Versicherungen, Versandhäuser, Familie, Freunde usw. Dies ist nochmals ein enormer Aufwand.

Des Weiteren bin ich mit dem Umbenennung nicht einverstanden, da diese Straße eine große Bedeutung für mich hat, da ich hier aufgewachsen bin und sie einfach zu meinem Leben gehört.

Es wurde bereits in anderen Städten, wie z. B. in Emsdetten um den Namen "Wagenfeld" zu behalten, ein anderer Namensgeber gefunden. Das würde bedeuten, dass es keine Änderung geben müsste und man die Straße einfach einem anderen "Wagenfeld" widmet. Dies wäre die einfachste Lösung, wenn Leute wirklich der Meinung sind, die Straße dürfte nicht weiter dem Karl Wagenfeld gewidmet werden (was ich nicht nachvollziehen kann).

Außerdem erwarte ich selbstverständlich, dass nun sämtliche Straßen in Rheine auf ihren Namensgeber geprüft werden und ob eventuelle Naziverbindungen bestehen. Dies bedeutet womöglich eine Menge Arbeit, aber es kann nicht sein, dass nur diese zwei Namen (Wagenfeld und Castelle) geändert werden sollen, weil dies vielleicht mal durch Zufall jemandem aufgefallen ist. Es wird wahrscheinlich noch viele weitere Straßen geben, deren Namen somit auch geändert werden müsste. Ob es die Arbeit wert ist, bleibt fraglich. Die Straßennamen gibt es schon so viele Jahre. Ich sehe keinen Sinn, dies jetzt zu ändern.

 

Abwägung: Der Vorschlag die Wagenfeldstraße umzubenennen in „Joseph-Süß-Straße“ wird nicht mehr verfolgt. Vielmehr erfolgt eine Benennung im Duktus der Nachbarstraßen nach Dichtern oder Schriftstellern. Zur Entscheidung wird der Vorschlag „Wolfgang-Borchert-Straße“ vorgeschlagen. Die Unannehmlichkeiten, die bei einer Umbenennung unbestritten den Anliegern entstehen, müssen den Anliegern zugemutet werden können. Die Verwaltung ist bestrebt hier mitzuwirken, in dem von der Umbenennung andere Behörden oder öffentliche Träger in Kenntnis gesetzt werden. Die verbleibenden, notwendigen Maßnahmen, die vom Anlieger bei einer Umbenennung durchzuführen sind, sind den Anliegern aber zu zumuten. Dies wird auch durch eindeutige Rechtsprechung belegt. Eine Benennung nach Wilhelm Wagenfeld kann nicht zugestimmt werden. Zur Begründung wird auf Punkt 3 und 5 verwiesen. Derzeit werden alle Personen, die durch eine Straßenbenennung geehrt werden und zum Zeitpunkt des Nationalsozialismus gelebt haben, auf ihre Verbindung zum Nationalsozialismus überprüft. Diese Prüfung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen und ist gerade bei lokalen Persönlichkeiten nur aufwendig zu recherchieren. Der Einspruch ist aus den vorgenannten Gründen zurück zuweisen.

 

 

7. Eingabe eines Bürgers der Wagenfeldstraße vom 30.07.2012, 19:46 Uhr

 

„… obwohl ich Ihren Ausführungen zum Teil folgen kann, bin ich mit einer Umbenennung der Wagenfeldstaße nicht einverstanden.

Zum einen können Sie mir natürlich nicht alle Kosten und Arbeit, die ich durch die Umbenennung habe, abnehmen.

Außerdem würde sich meine Familie mit einer Umbenennung nach 20jähriger Wohnzeit in dieser Straße ziemlich schwer tun. Ich glaube, dass es vielen so wie uns geht und der Namensgeber bisher gar keine Beachtung gefunden hat.

Sofern Sie an der geplanten Umbenennung festhalten, würde ich vorschlagen, eine Umwidmung, wie auch bereits in anderen Städten erfolgt (z. B. nach Wilhelm Wagenfeld), vorzunehmen. 

Ich gehe davon aus, dass Sie auch alle anderen Straßen in Rheine auf ihre Namensgebung hin überprüft haben.“

 

Abwägung: Da hier die gleichen Punkte, wie unter Punkt 6 vorgetragen werden, wird auf die Abwägung unter Punkt 6 hingewiesen. Daher ist dieser Einspruch ebenfalls zurück zuweisen.

 

8. Eingabe eines Bürgers der Wagenfeldstraße vom 30.07.2012, 21:38 Uhr

 

„…mit Schreiben vom 05.07.12 geben Sie mir als Bewohnerin der Wagenfeldstraße Gelegenheit, mich zu der geplanten Umbenennung der Straße zu äußern.

Im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Vorschriften nutze ich hiermit die Gelegenheit, vor Erlass eines (belastenden) Verwaltungsaktes angehört zu werden.

Ich begrüße die Umbenennung der Wagenfeldstraße grundsätzlich und fühle mich davon zunächst nicht beschwert.

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob konsequenterweise auch die angrenzende Castellestraße umbenannt werden soll. Würde auf diesen Schritt verzichtet, hätte m.E. auch die Umbenennung der Wagenfeldstraße keinen Sinn bzw. würde die mit der Umbenennung beabsichtigte Aussage der Stadt Rheine ins Leere laufen. Sinnvoll erscheint mir eine zeitgleiche Umbenennung der beiden Straßen. Eine diesbezügliche Information wäre daher wünschenswert und unerlässlich, um den Willen der Behörde nachvollziehen zu können.

Gern nutze ich die Gelegenheit, einen eigenen Vorschlag zur Umbenennung zu unterbreiten. Wie die anliegenden Straßen, sollte auch die bisherige Wagenfeldstraße vorrangig nach einem deutschen Dichter oder Schriftsteller benannt werden.

Ich schlage daher folgende Namen vor:

- Brechtweg

- Bertolt-Brecht-Straße

- Thomas-Mann-Straße

- Theodor-Storm-Straße bzw. Weg

Erfreulich wäre eine laufend aktualisierte Sachstandsinformation im Internet, um den voraussichtlich häufigen Nachfragen interessierter Bürger und deren berechtigtem Informationsanspruch zu begegnen. Denkbar wäre aus meiner Sicht auch eine Auflistung der bisher zur Diskussion stehenden Vorschläge mit einer technischen Bewertungsmöglichkeit per Mausklick.“

 

Abwägung: Die unterbreiteten Vorschläge werden aufgegriffen und dem Kulturausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß dem Beschlussvorschlag wird zur Umbenennung der Wagenfeldstraße der neue Straßenname „Wolfgang-Borchert-Straße“ und für die Castellestraße der neue Name „Thomas-Mann-Straße“ vorgeschlagen. Der Eingabe wird somit gefolgt.

 

9. Eingabe (offener Brief) von Anliegern der Castellestraße vom 30.10.2012

Anlage 7. Eingabe2012_10_30

 

Abwägung: Neue Punkte werden in diesen offenen Brief an die Bürgermeisterin nicht mehr vorgetragen. Vielmehr wird nochmals Bezug genommen zum Schreiben vom 17.07.2012. Diese Einwendungen sind schon unter Punkt 2 abgewägt. Die Eingabe (offener Brief) wird hiermit zurück gewiesen.

 

10. Eingabe (offener Brief) eines Bürgers vom 03.11.2012

Anlage 8. Eingabe2012_11_03

 

Abwägung: Hier werden keine Vorschläge unterbreitet oder Punkte erwähnt, die abzuwägen sind. Die Eingabe (offener Brief) ist demnach als unbegründet zurück zu weisen.

 

11. Stellungnahme des Heimatvereins Mesum vom 26.03.2012 und 21.08.2012

Anlage 9. Stellungnahme Heimatverein

 

Abwägung: Der Heimatverein Mesum ist im bisherigen Verfahren zweimal beteiligt worden. Erstmals wurde der Heimatverein am 7. März angeschrieben, mit dem Hinweis, dass die Verwaltung ein Umbenennungsverfahren durchführen wolle und gebeten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Mit Antwort vom 26. März 2012 werden vom Heimatverein Mesum die Vorschläge Joseph-Süss-Straße zur Umbenennung der Wagenfeldstraße und Albert-Kösters-Straße als Ersatz zur Benennung Castellestraße vorgeschlagen. Nach dem schriftlichen Anhörungsverfahren wurde nochmals der Heimatverein beteiligt und die in der Anhörung unterbreiteten Vorschläge zur Beratung mitgeteilt. Mit Schreiben vom 21. August ist zwar eine Antwort ergangen, eine eindeutige Positionierung zur Umbenennung wurde nicht eingenommen. Da der Willen des Heimatvereins letztendlich nicht erkennbar ist, werden die Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen und als Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

12. Bürgerversammlung am 23.10.2012

Anlage 10. Protokoll Bürgerversammlung

 

Abwägung: In der Bürgerversammlung wurden größten Teils, die Punkte vorgebracht, die im schriftlichen Anhörungsverfahren bereits mitgeteilt wurden. Weitere Einwendungen gegen die beabsichtigten Umbenennungen wurden nicht erhoben. Daher wird zur Abwägung auf die Punkte 1 – 11 verwiesen. Die vorgebrachten Einwände werden insgesamt somit zurück gewiesen.

 

Umbenennung

Alle im Anhörungsverfahren vorbrachten Einwendungen und die durch die Umbenennung für die Anlieger entstehenden nachteiligen Folgen sind in der Interessenabwägung mit einbezogen wurden und insgesamt zurück gewiesen worden. Im Sinne des Grundsatzes der Blockbildung bei der Benennung von Straßen, sollte der Vorschlag zweier Anlieger aufgegriffen werden, die beiden Straßen nach Dichtern oder Schriftstellern zu benennen. Konkret wird zur Entscheidung die Vorschläge „Wolfgang-Borchert-Straße“ und „Thomas-Mann-Straße“ vorgelegt.


Anlagen:

 

1.     Lageplan

2.     Eingabe vom 01.06.2012 (Abwägungsbeschluss 1)

3.     Eingabe vom 17.07.2012 (Abwägungsbeschluss 2)

4.     Eingabe vom 23.07.2012 (Abwägungsbeschluss 3)

5.     Eingabe vom 27.07.2012 (Abwägungsbeschluss 4)

6.     Eingabe vom 30.07.2012 (Abwägungsbeschluss 5)

7.     Eingabe vom 30.10.2012 (Abwägungsbeschluss 9)

8.     Eingabe vom 03.11.2012 (Abwägungsbeschluss 10)

9.     Stellungnahme Heimatverein (Abwägungsbeschluss 11)

10. Protokoll Bürgerversammlung (Abwägungsbeschluss 12)