Betreff
Umbenennung der Wagenfeld- und Castellestraße
Vorlage
426/12/1
Aktenzeichen
I-5.72-ke
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Abwägungsbeschlüsse

 

1.     Die Eingabe vom 01.06.2012 der Anwohner der Castellestraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

2.     Die Eingabe vom 17.07.2012 der Anwohner der Castellestraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

3.     Die Eingabe vom 23.07.2012 eines Anwohners der Wagenfeldstraße N. 7 wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

4.     Die Benennungsvorschläge der Eingabe vom 27.07.2012 eines Anwohners der Wagenfeldstraße N. 2 werden aufgegriffen und als Beschlussvorschlag dem Kulturausschuss und dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.

 

5.     Die Eingabe vom 30.07.2012 eines Bürgers wird zurück gewiesen.

 

6.     Die Eingabe vom 30.07.2012, 19:03 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße wird zurück gewiesen.

 

7.     Die Eingabe vom 30.07.2012, 19:46 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße wird zurück gewiesen.

 

8.     Die Benennungsvorschläge der Eingabe vom 30.07.2012, 21:38 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße werden aufgegriffen und als Beschlussvorschlag dem Kulturausschuss und dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.

 

9.     Die Eingabe vom 30.10.2012 von Anliegern der Castellestraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

10. Die Eingabe vom 03.11.2012 eines Bürgers wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

11. Die Vorschläge des Heimatverein Mesum zur Neubenennung der Castelle- und Wagenfeldstraße, Schreiben vom 26.03.2012 und 21.08.2012, werden zurück gewiesen.

 

12. Die in der Bürgerversammlung am 23.10.2012 vorgebrachten Vorschläge und Eingaben werden zurück gewiesen.

 

13. Die Eingabe vom 11.11.2012 von Anwohner der Wagenfeldstraße wird als unbegründet zurück gewiesen.

 

 

 

Umbenennungbeschlüsse

 

1.     Die Wagenfeldstraße wird umbenannt in „Wolfgang-Borchert-Straße“.

 

2.     Die Castellestraße wird umbenannt in „Thomas-Mann-Straße“.


Begründung:

 

Nach Redaktionsschluss zur Kulturausschusssitzung am 28.12.2012 wurde noch seitens einiger Anwohner eine Eingabe zur Umbenennung der Wagenfeldstraße eingereicht. Diese lautet wie folgt:

 

„…. ich möchte auf diesem Weg nochmals den Wunsch meiner Familie und sicherlich auch der überwiegenden Anzahl der übrigen Anwohner zum Ausdruck bringen und Sie bitten, auf eine Umbenennung der

Wagenfeldstraße zu verzichten.

Wie einige Beispiele aus anderen Städten zeigen, ist es auch möglich, die Wünsche der Anwohner vor die "öffentlichen Interessen" der Stadt zu stellen. Wir glauben nicht, dass Sie viele Bürger finden, die eine Umbenennung für wichtig erachten.

 

Eine Möglichkeit, den Straßennamen beizubehalten, wäre, das Straßenschild mit einer Zusatztafel zu versehen. Hier könnte deutlich gemacht werden, dass der Dichter heute nicht mehr unumstritten ist und die Ehrung kritisch gesehen wird. Dies ist in verschiedenen Städten (z.B. Drensteinfurt, Hildesheim)  - auch unter Berücksichtigung der Anwohnermeinung - so umgesetzt worden. U.E. wäre dies die "sauberste" Lösung und könnte auch bei anderen Straßennamen Anwendung finden. 

Folgende Informationen könnte die Zusatztafel enthalten:

"Karl Wagenfeld (1869-1939) gründete 1915 den Westfälischen Heimatbund und erwarb sich durch seine Dichtungen Verdienste um die Bewahrung der niederdeutschen Sprache.

Seine Reden und Schriften offenbaren allerdings auch deutsch-nationales und völkisches Gedankengut, mit dem er der nationalsozialistischen Propaganda dienlich war."

 

Eine weitere Möglichkeit wäre, diese Zusatztafel für eine Umwidmung  zu nutzen und als Namensgeber Wilhelm Wagenfeld anzugeben. Auch dies ist in verschiedenen Städten so geschehen. Ob und inwieweit hier die Zustimmung von Nachkommen erforderlich ist, geht aus den Berichten nicht hervor.

 

Als letzte Alternative schlagen wir die Umbennenung in Wilhelm-Wagenfeld-Straße vor.“

 

Diese Eingabe wurde in der Sitzung mündlich vorgetragen und gemäß Beschlussvorschlag Nr. 13 als unbegründet zurück gewiesen mit dem Hinweis, dass keine neuen Erkenntnisse vorgetragen und die vorgebrachten Punkte hinreichend zu den Punkten 1 – 12 abgewägt wurden.

 

Des Weiteren wird auf die Begründung der Vorlage 426/12 verwiesen.


Anlagen:

 

keine