Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Abwägungsbeschlüsse
1.
Die
Eingabe vom 01.06.2012 der Anwohner der Castellestraße wird als unbegründet
zurück gewiesen.
2.
Die
Eingabe vom 17.07.2012 der Anwohner der Castellestraße wird als unbegründet
zurück gewiesen.
3.
Die
Eingabe vom 23.07.2012 eines Anwohners der Wagenfeldstraße N. 7 wird als unbegründet
zurück gewiesen.
4.
Die
Benennungsvorschläge der Eingabe vom 27.07.2012 eines Anwohners der
Wagenfeldstraße N. 2 werden aufgegriffen und als Beschlussvorschlag dem Kulturausschuss
und dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.
5.
Die
Eingabe vom 30.07.2012 eines Bürgers wird zurück gewiesen.
6.
Die
Eingabe vom 30.07.2012, 19:03 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße wird
zurück gewiesen.
7.
Die
Eingabe vom 30.07.2012, 19:46 Uhr eines Anwohners der Wagenfeldstraße wird
zurück gewiesen.
8.
Die
Benennungsvorschläge der Eingabe vom 30.07.2012, 21:38 Uhr eines Anwohners der
Wagenfeldstraße werden aufgegriffen und als Beschlussvorschlag dem
Kulturausschuss und dem Rat der Stadt Rheine zur Entscheidung vorgelegt.
9.
Die
Eingabe vom 30.10.2012 von Anliegern der Castellestraße wird als unbegründet
zurück gewiesen.
10.
Die
Eingabe vom 03.11.2012 eines Bürgers wird als unbegründet zurück gewiesen.
11.
Die
Vorschläge des Heimatverein Mesum zur Neubenennung der Castelle- und
Wagenfeldstraße, Schreiben vom 26.03.2012 und 21.08.2012, werden zurück
gewiesen.
12.
Die in
der Bürgerversammlung am 23.10.2012 vorgebrachten Vorschläge und Eingaben
werden zurück gewiesen.
13.
Die
Eingabe vom 11.11.2012 von Anwohner der Wagenfeldstraße wird als unbegründet
zurück gewiesen.
Umbenennungbeschlüsse
1.
Die
Wagenfeldstraße wird umbenannt in „Wolfgang-Borchert-Straße“.
2.
Die
Castellestraße wird umbenannt in „Thomas-Mann-Straße“.
Begründung:
Nach Redaktionsschluss zur Kulturausschusssitzung am 28.12.2012 wurde noch seitens einiger Anwohner eine Eingabe zur Umbenennung der Wagenfeldstraße eingereicht. Diese lautet wie folgt:
„…. ich möchte auf diesem Weg nochmals den Wunsch meiner Familie und
sicherlich auch der überwiegenden Anzahl der übrigen Anwohner zum Ausdruck bringen
und Sie bitten, auf eine Umbenennung der
Wagenfeldstraße zu verzichten.
Wie einige Beispiele aus anderen Städten zeigen, ist es auch möglich,
die Wünsche der Anwohner vor die "öffentlichen Interessen" der Stadt
zu stellen. Wir glauben nicht, dass Sie viele Bürger finden, die eine
Umbenennung für wichtig erachten.
Eine Möglichkeit, den Straßennamen beizubehalten, wäre, das
Straßenschild mit einer Zusatztafel zu versehen. Hier könnte deutlich gemacht
werden, dass der Dichter heute nicht mehr unumstritten ist und die Ehrung
kritisch gesehen wird. Dies ist in verschiedenen Städten (z.B.
Drensteinfurt, Hildesheim) - auch unter Berücksichtigung
der Anwohnermeinung - so umgesetzt worden. U.E. wäre dies die
"sauberste" Lösung und könnte auch bei anderen Straßennamen Anwendung
finden.
Folgende Informationen könnte die Zusatztafel enthalten:
"Karl Wagenfeld (1869-1939) gründete 1915 den Westfälischen
Heimatbund und erwarb sich durch seine Dichtungen Verdienste um die Bewahrung
der niederdeutschen Sprache.
Seine Reden und Schriften offenbaren allerdings auch deutsch-nationales
und völkisches Gedankengut, mit dem er der nationalsozialistischen Propaganda
dienlich war."
Eine weitere Möglichkeit wäre, diese Zusatztafel für eine
Umwidmung zu nutzen und als Namensgeber Wilhelm Wagenfeld
anzugeben. Auch dies ist in verschiedenen Städten so geschehen. Ob und
inwieweit hier die Zustimmung von Nachkommen erforderlich ist, geht aus den
Berichten nicht hervor.
Als letzte Alternative schlagen wir die Umbennenung in
Wilhelm-Wagenfeld-Straße vor.“
Diese Eingabe wurde in der Sitzung mündlich vorgetragen und gemäß Beschlussvorschlag Nr. 13 als unbegründet zurück gewiesen mit dem Hinweis, dass keine neuen Erkenntnisse vorgetragen und die vorgebrachten Punkte hinreichend zu den Punkten 1 – 12 abgewägt wurden.
Des Weiteren wird auf die Begründung der Vorlage 426/12 verwiesen.
Anlagen:
keine