Betreff
Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG
Vorlage
020/13/1
Aktenzeichen
5/FC-stu
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses die als Anlage I beigefügte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und die Anlagen der Richtlinie (Anlage II und III zur Vorlage-Nr. 020/13).


Begründung:

 

Es wird auf die Vorlage-Nr. 020/13 verwiesen.

 

In der Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW gibt es noch zwei redaktionelle Änderungen. Diese Änderungen hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2013 zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Die geänderte Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind auf Seite 5 der Richtlinie unter Ziffer 6.4 und Ziffer 6.6 lit. b).


Anlagen:

 

Anlage I       Richtlinie der Stadt Rheine über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW