Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius auf Gewährung eines Zuschusses zu den Mehrkosten des Um-/Ausbaus der Kita St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine
Vorlage
178/13
Aktenzeichen
II - 2 /10 kös
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für die Mehrkosten, die beim Um-/Ausbaus zur U3-Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine entstehen, einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis zu 52.900 € zu gewähren.

 


Begründung:

 

Mit Bescheid vom 26. Juli 2012 war der Kirchengemeinde St. Dionysius für den U3-Ausbau der Kindertageseinrichtung St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Reine eine Zuwendung in Höhe von 215.333 Euro bewilligt worden.

 

Mit der Baumaßnahme sollen 12 U3-Plätze geschaffen werden. Der zusätzlich erforderliche Platzbedarf für die U3-Betreuung ließ sich nicht durch einen Anbau realisieren, da dann die verbleibende Außenfläche nicht mehr ausreicht hätte. Stattdessen musste die im Vergleich teurerer Variante der Gebäudeaufstockung gewählt werden.

 

Die Kostenschätzung des Architekten errechnete sich seinerzeit wie folgt:

 

KG 300

Bauwerk

132.800,00 €

KG 400

Technischer Ausbau

25.000,00 €

KG 500

Außenanlagen

3.000,00 €

KG 600

Möblierung

31.380,00 €

KG 700

Baunebenkosten

38.436,00 €

 

KG 100 -700

 

Summe gesamt

 

230.616,00 €

 

 

Damit wurde schon die Obergrenze der förderfähigen Bausumme nach den Zuschussrichtlinien des Landes, die in diesem Fall bei 226.666,67 Euro lagen, überschritten. Von dieser Obergrenze wurden dann 90 % Landesmittel und 5 % städtische Mittel (insgesamt 215.333 Euro) als Zuwendung gewährt.

 

Parallel zum U3-Ausbau musste eine Dachsanierung durchgeführt werden. Die mit Gebäudeaufstockung verbundenen Dacharbeiten im U3-Bereich ließen sich wirtschaftlich nicht von den Dacharbeiten im Ü3-Bereich trennen, so dass hier weitere Baukosten iHv. 134.520 Euro veranschlagt werden mussten, deren Finanzierung wie folgt aufgeteilt wurde:

 

Entnahme aus der gesetzlichen Rücklage:     97.600 Euro

Landesmittel:                                               18.460 Euro

städtische Mittel:                                            9.320 Euro

Eigenanteil des Trägers:                                  9.320 Euro

 

(vgl. Vorlage Nr. 300/12).

 

 

Mit Schreiben vom 08.03.2013 teilt der Träger mit, dass die Aus- und Umbaukosten die bisher geschätzten Gesamtkosten voraussichtlich um 105.811 Euro übersteigen werden und beantragt eine Zuwendung in Höhe von 50 % (vgl. Anlage 1).

 

Die ursprüngliche Kostenschätzung hat sich nach einer zwischenzeitlichen Kostenberechnung des Architekturbüros vom 10.12.2012 bis zum jetzt vorliegenden Kostenanschlag/Submissionsergebnis um die genannte Summe erhöht:

 

 

 

Kostenschätzung

(01.06.2012)

Kostenberechnung

(10.12.2012)

Kostenanschlag

(27.02.2013)

KG 300

Bauwerk

132.800,00 €

160.434,50 €

210.551,61 €

KG 400

Techn. Ausbau

25.000,00 €

32.030,00 €

37.055,11 €

KG 500

Außenanlagen

3.000,00 €

3.000,00 €

3.000,00 €

KG 600

Möblierung

31.380,00 €

31.380,00 €

31.380,00 €

KG 700

Baunebenkosten

38.436,00 €

46.707,22 €

54.441,10 €

 

 

Summe

 

230.616,00 €

 

273.551,72 €

 

336.427,82 €

 

 

Die daraufhin eingeholte baufachliche Prüfung der städtischen Hochbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrkosten zwischen der Kostenberechnung vom 10.12.2012 und dem Kostenanschlag vom 27.02.2013 nachvollziehbar sind. Ein Abgleich mit der ursprünglichen Kostenschätzung wäre nur bedingt prüfbar gewesen. (vgl. Anlage 2).

 

Die Verwaltung schlägt vor, auch angesichts der begonnenen Baumaßnahme und der Verpflichtung aus dem U3-Bewilligungsbescheid des Landes die Baumaßnahme bis zum 30.06.2013 abzuschließen, dem Träger die beantragte Zuwendung zu gewähren.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen derzeit noch nicht im Budget 2102 zur Verfügung. Die Verwaltung kann die erforderlichen Mittel jedoch überplanmäßig zur Verfügung stellen, da im Budget 2201 (Hilfen nach dem SGB II) entsprechende Minderausgaben bei der Beteiligung an den kommunalen Kosten des SGB II als Deckung zur Verfügung stehen.