Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass
- die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für
die Mehrkosten, die beim Um- und Ausbau zur U3-Ertüchtigung der
Kindertageseinrichtung St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine
entstehen, einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis zu 52.900 € beantragt
hat.
- die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius mit
Mail vom 8.4.2013 der Verwaltung für weitere Baumaßnahmen im Gebäude und
an den Außenanlagen einen zusätzlichen Aufwand von 350.000 € avisiert hat.
- die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius die
Realisierung der anstehenden U3-Ertüchtigung bis zur Klärung aufgeworfener
Fragen (s. Mail) zurückgestellt hat.
Begründung:
Auf die
Begründung der Vorlage Nr. 178/13 wird verwiesen.
Nach Veröffentlichung
dieser Vorlage erreicht die Verwaltung am Montag, den 8. April 2012 folgende Mitteilung
des Trägers:
Sehr geehrter Herr Gausmann, sehr
geehrter Herr Kösters,
wie Ihnen bekannt ist, wurde für die
Kita St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine je das Antragsverfahren
U3-Ertüchtigung und Dachsanierung abgewickelt - zu beiden Maßnahmen liegen die
Bescheide vor.
Aufgrund fristgerechter Verwendung war
in einem ersten Schritt die Dachsanierung lt. Antragsverfahren beim Land NRW
noch in 2012 abzuwickeln. Hierzu wurde der Verwendungsnachweis bereits gelegt.
Diese Maßnahme zog Kosten in Höhe von 140.000 € nach sich und bewegte sich
insofern im genehmigten und beschiedenen Kostenrahmen. Das Architekturbüro
teilt nun mehr hierzu mit, dass die Dachüberstände neu zu verkleiden seien und
dies zu weiteren Kosten in Höhe von bis zu 10.000 € führen könnte.
Zur U3-Ertüchtigung hat das
beauftragte Architekturbüro Feldhaus + Kreft, Rheine nach Submission
aller auszuschreibenden Gewerke Mehrkosten in Höhe von ca. 105.000 € auf Grundlage
der dem Antragsverfahren zugrunde zu legenden Kosten in Höhe von insgesamt
230.616 € fest gestellt. Dieses haben wir Ihnen aufgezeigt und Sie haben sodann
diese Situation einer Bewertung durch Ihr Bauamt unterzogen. Nach meiner
Information wies Ihre baufachliche Stellungnahme keine Einwendungen gegen die
Beurteilung durch das für den Träger tätige Architekturbüro aus. Ergänzend
teilen wir Ihnen mit, dass diese Kostenschätzung mit Ausnahme des Gewerkes
Zimmererarbeiten durch geprüfte Angebote im Ausschreibungsverfahren belegt werden
kann. Zum Gewerk Zimmererarbeiten resultiert die Kostenschätzung aus dem
einzigen und außerhalb der Ausschreibungsfrist abgegebenen Angebot.
Nunmehr hat das Architekturbüro für
von o.g. Baumaßnahmen noch nicht erfassten weiteren Sanierungsarbeiten im
Gebäude und den Außenanlagen eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 350.000 €
vorgelegt. Auf Grundlage der nach DIN 276 dargestellten Aufwendungen wird der
Träger mit dem Bischöflichen Generalvikariat (BGV) anlässlich eines
Sondierungsgespräches am 17.04.2013 abstimmen, welche Maßnahmen als
dringlich, notwendig und wünschenswert einzustufen sind.
Wir zeigen Ihnen hiermit auf, dass die
Realisierung der anstehenden U3-Ertüchtigung bis zur Klärung o.g. aufgeworfener
Fragen zurück gestellt wird.
Sobald unsererseits eine belastbare
Positionierung zu den oben aufgeworfenen Fragen und Problemfeldern erfolgt ist,
werde ich Ihnen diese zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise vorlegen.
Diese Mitteilung erhält das
Bischöfliche Generalvikariat Münster zur Mitkenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Domenico
Bellinvia
Verband der
katholischen Kirchengemeinden
im Dekanat
Rheine/Zentralrendantur Rheine
(Verwaltungsleiter/Geschäftsführer)
Matthiasstr. 30
48431 Rheine
Die Verwaltung wird
zeitnah Gespräche mit dem Träger über die zusätzlichen Sanierungsbedarfe
aufnehmen.
Erst wenn
feststeht, welche Maßnahmen tatsächlich noch zusätzlich umgesetzt werden müssen
und wie hoch der weitere Finanzierungsbedarf tatsächlich ist, kann dem
Jugendhilfeausschuss ein abschließender Beschlussvorschlag zu einer evt.
Kostenbeteiligung vorgelegt werden. Bei der Entscheidungsfindung ist dann abzuwägen,
ñ ob die begonnene
U3-Ertüchtigung in der geplanten Form weiterlaufen kann,
ñ ob eine Umplanung
der U3-Ertüchtigung möglich ist oder
ñ ob die
U3-Ertüchtigung abgebrochen werden muss.
Die derzeitige
U3-Ausbauplanung wird mit Bundes- bzw. Landesmitteln iHv. 204.000 Euro
gefördert. Um die Baumaßnahme fristgemäß abschließen zu können und damit die
Fördergelder nicht verfallen zu lassen, kann mit der Entscheidung bezüglich
einer kommunalen Beteiligung an den Mehrkosten jedoch nicht lange gewartet
werden.
Die nächste
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist erst am 4. Juli 2013, so dass eine
Sondersitzung spätestens im Mai notwendig sein würde.