Betreff
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius auf Gewährung eines Zuschusses zu den Mehrkosten des Um-/Ausbaus der Kita St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine
Vorlage
178/13/1
Aktenzeichen
II - 2 /10 kös
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass

 

  1. die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für die Mehrkosten, die beim Um- und Ausbau zur U3-Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine entstehen, einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis zu 52.900 € beantragt hat.

 

  1. die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius mit Mail vom 8.4.2013 der Verwaltung für weitere Baumaßnahmen im Gebäude und an den Außenanlagen einen zusätzlichen Aufwand von 350.000 € avisiert hat.

 

  1. die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius die Realisierung der anstehenden U3-Ertüchtigung bis zur Klärung aufgeworfener Fragen (s. Mail) zurückgestellt hat.

 

 


Begründung:

 

Auf die Begründung der Vorlage Nr. 178/13 wird verwiesen.

 

Nach Veröffentlichung dieser Vorlage erreicht die Verwaltung am Montag, den 8. April 2012 folgende Mitteilung des Trägers:

 

 

 

Sehr geehrter Herr Gausmann, sehr geehrter Herr Kösters,

 

wie Ihnen bekannt ist, wurde für die Kita St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine je das Antragsverfahren U3-Ertüchtigung und Dachsanierung abgewickelt - zu beiden Maßnahmen liegen die Bescheide vor.

 

Aufgrund fristgerechter Verwendung war in einem ersten Schritt die Dachsanierung lt. Antragsverfahren beim Land NRW noch in 2012 abzuwickeln. Hierzu wurde der Verwendungsnachweis bereits gelegt. Diese Maßnahme zog Kosten in Höhe von 140.000 € nach sich und bewegte sich insofern im genehmigten und beschiedenen Kostenrahmen. Das Architekturbüro teilt nun mehr hierzu mit, dass die Dachüberstände neu zu verkleiden seien und dies zu weiteren Kosten in Höhe von bis zu 10.000 € führen könnte.

 

Zur U3-Ertüchtigung hat das beauftragte Architekturbüro Feldhaus + Kreft, Rheine nach Submission  aller auszuschreibenden Gewerke Mehrkosten in Höhe von ca. 105.000 € auf Grundlage der dem Antragsverfahren zugrunde zu legenden Kosten in Höhe von insgesamt 230.616 € fest gestellt. Dieses haben wir Ihnen aufgezeigt und Sie haben sodann diese Situation einer Bewertung durch Ihr Bauamt unterzogen. Nach meiner Information wies Ihre baufachliche Stellungnahme keine Einwendungen gegen die Beurteilung durch das für den Träger tätige Architekturbüro aus. Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass diese Kostenschätzung mit Ausnahme des Gewerkes Zimmererarbeiten durch geprüfte Angebote im Ausschreibungsverfahren belegt werden kann. Zum Gewerk Zimmererarbeiten resultiert die Kostenschätzung aus dem einzigen und außerhalb der Ausschreibungsfrist abgegebenen Angebot.

  

Nunmehr hat das Architekturbüro für von o.g. Baumaßnahmen noch nicht erfassten weiteren Sanierungsarbeiten im Gebäude und den Außenanlagen eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 350.000 € vorgelegt. Auf Grundlage der nach DIN 276 dargestellten Aufwendungen wird der Träger mit dem Bischöflichen Generalvikariat (BGV) anlässlich eines Sondierungsgespräches am 17.04.2013  abstimmen, welche Maßnahmen als dringlich, notwendig und wünschenswert einzustufen sind.

 

Wir zeigen Ihnen hiermit auf, dass die Realisierung der anstehenden U3-Ertüchtigung bis zur Klärung o.g. aufgeworfener Fragen zurück gestellt wird.

 

Sobald unsererseits eine belastbare Positionierung zu den oben aufgeworfenen Fragen und Problemfeldern erfolgt ist, werde ich Ihnen diese zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise vorlegen.

 

Diese Mitteilung erhält das Bischöfliche Generalvikariat Münster zur Mitkenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Domenico Bellinvia                                

Verband der katholischen Kirchengemeinden

im Dekanat Rheine/Zentralrendantur Rheine

(Verwaltungsleiter/Geschäftsführer)

 

Matthiasstr. 30

48431 Rheine

 

 

 

Die Verwaltung wird zeitnah Gespräche mit dem Träger über die zusätzlichen Sanierungsbedarfe aufnehmen.

 

Erst wenn feststeht, welche Maßnahmen tatsächlich noch zusätzlich umgesetzt werden müssen und wie hoch der weitere Finanzierungsbedarf tatsächlich ist, kann dem Jugendhilfeausschuss ein abschließender Beschlussvorschlag zu einer evt. Kostenbeteiligung vorgelegt werden. Bei der Entscheidungsfindung ist dann abzuwägen,

 

ñ  ob die begonnene U3-Ertüchtigung in der geplanten Form weiterlaufen kann,

ñ  ob eine Umplanung der U3-Ertüchtigung möglich ist oder

ñ  ob die U3-Ertüchtigung abgebrochen werden muss.

 

Die derzeitige U3-Ausbauplanung wird mit Bundes- bzw. Landesmitteln iHv. 204.000 Euro gefördert. Um die Baumaßnahme fristgemäß abschließen zu können und damit die Fördergelder nicht verfallen zu lassen, kann mit der Entscheidung bezüglich einer kommunalen Beteiligung an den Mehrkosten jedoch nicht lange gewartet werden.

 

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist erst am 4. Juli 2013, so dass eine Sondersitzung spätestens im Mai notwendig sein würde.