Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
- der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius für die Kosten der notwendigen Sanierung und die Mehrkosten im Rahmen der U3-Ertüchtigung der Kindertageseinrichtung St. Dionysius, Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine entstehen, einen kommunalen Zuschuss in Höhe von bis 150.330 € zu gewähren,
- die Sanierung der Außenanlagen, der Außenspielgeräte und der Möblierung in der Kindertageseinrichtung St. Dionysius in das Jahr 2014 zurückzustellen.
Begründung:
Es wird auf die Vorlagen
Nr. 178/13 und Nr. 178/13/1 verwiesen.
Zunächst sah der
Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 178/13 vor, der Kath. Kirchengemeinde
St. Dionysius für die Mehrkosten, die beim Um-/Ausbaus zur U3-Ertüchtigung der
Kindertageseinrichtung St. Dionysius entstehen, einen kommunalen Zuschuss in
Höhe von bis zu 52.900 € zu gewähren.
Aufgrund einer
Mitteilung des Trägers, der die Verwaltung nach Veröffentlichung der Vorlage Nr. 178/13 erreichte, wurde dieser
Beschlussvorschlag mit der Ergänzungsvorlage zurückgezogen. Der Träger teilte seiner
Zeit mit, dass für weitere Sanierungsarbeiten, die von den Baumaßnahmen im
Zusammenhang mit der U3-Ertüchtigung noch nicht erfasst seien, eine
Kostenschätzung in Höhe von ca. 350.000 € vorläge.
Angesichts
dieser zusätzlichen Kosten hatte der Träger zunächst noch ein Abstimmungsgespräch
mit dem Bischöflichen Generalvikariat (BGV) zu führen. Am 25. April 2013 fand
dann ein Gespräch zwischen Vertretern des Trägers und der Stadtverwaltung
statt. Zu Beginn des Gespräches wurde der Sanierungsbedarf der Kindertageseinrichtung
in Augenschein genommen.
Es wurde dabei
die Variante diskutiert, die Kindertageseinrichtung St. Dionysius nicht wie
vorgesehen umzubauen, sondern die Einrichtung von 3 auf 2 Gruppen zu
reduzieren, um auf die teure Dachaufstockung verzichten zu können.
Aufgrund der
aktuellen Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung, die für den
Planungsbezirk links der Ems alleine 4 neue Gruppen vorsieht, hätte der Abbau einer
Gruppe in der Kindertageseinrichtung St. Dionysius zur Folge, dass an anderer
Stelle ca. 202.000 € für eine neue Gruppe aufgewandt werden müssten. Zudem fallen
dann die schon bewilligten Landesmittel iHv. 204.000 € ersatzlos weg. Die Reduzierung
der Gruppenstärke, um die U3-Ausbaukosten zu verhindern, wäre damit in der
Gesamtbetrachtung die teuerste Lösung.
Angesichts des
langfristigen Bedarfes erklärte sich der Träger und insbesondere das
Bischöfliche Generalvikariat (BGV) einverstanden, die Kindertageseinrichtung
3-gruppig fortzuführen und die geplante U3-Ertüchtigung umzusetzen, wenn durch
die anstehende Sanierung der Fortbestand der Einrichtung für weitere 20 Jahre
gesichert sei. Der Träger würde, wie bei den vergleichbaren Baumaßnahmen im Südraum,
50 % der Kosten tragen, maximal jedoch 250.000 €.
Um den
Sanierungsbedarf, der zunächst mit ca. 350.000 € angesetzt worden war, zu konkretisieren,
hat der Träger das beauftragte Architekturbüro mit einer Überarbeitung der
Kostenschätzung für die Sanierung beauftragt. In der 19. Kalenderwoche wurden der
Verwaltung sowohl eine neue Kostenberechnung für die Sanierung iHv. 623.541 €
als auch eine neue Kostenberechnung für die U3-Ertüchtigung iHv. 312.997 € vorgelegt.
Die baufachliche
Prüfung der städtischen Hochbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass nicht alle
aufgeführten Gewerke/Kostengruppen der geplanten Sanierungsmaßnahmen zwingend
erforderlich sind, um den Weiterbetrieb der Kindertageseinrichtung St.
Dionysius zu gewährleisten. Insbesondere auf die energetische Ertüchtigung der
Außenfassade und der Schrägdächer könne verzichtet werden. Auf die als Anlage
beigefügte baufachliche Prüfung wurde verwiesen.
Damit reduziert
sich die Investitionssumme für die Sanierung um
Mehrkosten Maurerarbeiten 12.405
€
Außenwandbekleidung 35.622
€
Schrägdachsanierung 72.730
€
zzgl Unvorhergesehenes - 5.000 €
Summe 115.757
€
Von der
baufachlichen Prüfung ausgenommen wurden die Gewerke
Sanierung der
Außenanlagen 112.696,81 €
(davon Spielgeräte 62.466,67 €)
Ausstattung/Möblierung
77.155,99 €
Beim Ortstermin
wurde unzweifelhaft Handlungsbedarf erkannt. Die Höhe der hier erforderlichen
Maßnahmen erreicht aber fast schon das Niveau einer vergleichbaren Erstausstattung.
Sie erklärt sich damit, dass seit den ersten Planungen im Mai 2009, diese
Kindertagesstätte für die U3-Ertüchtigung umzubauen, kaum investiert wurde. Die
Rücklage war dementsprechend bis zum Sommer 2012 auf 97.600 € angewachsen. Da
zwischenzeitlich die Dachsanierung durchgeführt werden musste, war die Rücklage
dort einzusetzen und steht jetzt für diese Zwecke nicht mehr zur Verfügung.
Sinnvollerweise
sollten die notwendigen Neuanschaffungen erst nach Abschluss aller Baumaßnahmen
im Jahr 2014 getätigt werden. Der Träger sollte dann auch aktualisierte
Angebote vorlegen, auf dessen Grundlage der Jugendhilfeausschuss dann einen
ergänzenden Beschluss fassen kann.
Dem Träger wurde
zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Verwaltung der Meinung sei, dass nicht
alle Sanierungsmaßnahmen notwendig seien. Eine Antwort des Trägers, ob er diese
Entscheidung akzeptiert, steht noch aus; diese wird zur Sitzung erwartet.
Wie oben erwähnt
hat das beauftragte Architekturbüro auch eine neue Kostenberechnung für die
U3-Ertüchtigung iHv. 312.997 € vorgelegt. Diese Kostenberechnung ist nur scheinbar
günstiger als die bisherige Kostenschätzung über 336.427 €, denn der
Minderbetrag ergibt sich durch eine Reduzierung des Ansatzes für die Möblierung
U3 auf nur noch 3.171 €. Dieser Wert scheint deutlich zu niedrig zu sein. Im
Rahmen der zurückgestellten Ersatzbeschaffungen Ausstattung/Möblierung muss
dieser Ansatz vom Träger mit aufgearbeitet werden.
Auch unter
Berücksichtigung der jetzt deutlich höheren Sanierungskosten ist das Festhalten
an der ursprünglichen Planung die finanziell günstigste Alternative.
1 - Ursprüngliche U3-Ausbauplanung mit
Aufstockung des Gebäudes
2 – Variante: Rückbau der Einrichtung
Die oben schon
erwähnte Variante der Gruppenreduzierung spart zwar die U3-Mehrkosten ein, aber
die Sanierung der Einrichtung zzgl. U3-Ertüchtigung im Erdgeschoss wird nicht
wesentlich günstiger ausfallen können. Hinzu kommen die Kosten für die
Restsanierung des Daches, die wegen der Teilaufstockung des Gebäudes noch nicht
erfolgt ist. Auch fallen Stornierungskosten für den Abbruch der U3-Ertüchtigung
an, von denen zumindest die Strafzinsen schon bekannt sind.
Die Kosten für die Ersatzgruppe wurden wie folgt berechnet: Im Investorenmodell hat die Stadt Rheine die zusätzliche Miete im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu tragen. Für eine Gruppenform I wird der Haushalt der Stadt Rheine über 20 Jahre gerechnet mit 217.000 € belastet. Diese Summe ist auf Grund der Abzinsungsberechnung mit einer Einmalzahlung in Höhe von 152.000 € zu vergleichen. Hinzu kommen die Einrichtungskosten von geschätzt 50.000 € für eine neue Kita-Gruppe.
Trotz der aufgeführten Unsicherheiten (???) ist diese Variante deutlich teurer als, die ursprüngliche Ausbauplanung.
Kritisch ist auch noch die Aufnahme der neuen U3-Landesmittel in die Berechnung zu betrachten. Diese dürfen nur angesetzt werden, wenn ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen und deswegen auch kein anderes Projekt wegen dieser Neuveranschlagung dann ohne Landesmittel auskommen müsste.
3 – Variante: Aufgabe des Gebäudes und Errichtung
eines Ersatzbaus
Diese Variante übersteigt ebenfalls die Kosten der ursprünglichen Planungen mit der U3-Ertüchtigung durch Aufstockung des Gebäudes.
Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass die durchgeführte Dachsanierung, die schon 135.000 € gekostet hat, abgeschrieben werden muss. Zwar hat das Land NRW nur einen Zuschuss iHv. von 27.690 € gegeben, der Einsatz der GTK- bzw. KiBiz-Rücklage, die nun nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht, bedarf aber auch noch einer gesonderten Betrachtung.
Ein Ersatzbau ließe sich auch nicht am gleichen Standort errichten, da der Grundstückzuschnitt dieses nicht zulässt. Einen Ersatzbau an einem anderen Standort zu errichten, würde zu dem bedeuten, die einzige Kindertagesstätte in der Innenstadt zu verlieren.
Zusammenfassung:
Die Verwaltung schlägt nach Abwägung der Varianten vor, die ursprüngliche Ausbauplanung fortzusetzen und die Einrichtung zu sanieren, wenn der Träger folgende Vorraussetzungen zusichert:
- Der Durchführungszeitraum, der in dem U3-Bescheid vom 26.07.2012 mit Ende Juni 2013 festgesetzt wurde und der maximal bis zum 15. Dezember 2013 verlängert werden kann, wird eingehalten.
- Nicht alle in der Aufstellung des
Architekturbüros aufgeführten Sanierungsmaßnahmen sind notwendig. Nur die
von der städtischen Hochbauverwaltung als notwendig erachteten Sanierungsmaßnahmen
werden gefördert.
- Der Träger beteiligt sich mit je 50 % an den zusätzlichen Kosten für die U3-Ertüchtigung und an den notwendigen Sanierungskosten, in der Summe jedoch maximal mit 250.000 €.
Finanzierung:
Für die laut Beschlussvorschlag in diesem Jahr notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 150.330 € steht derzeit noch kein Haushaltsansatz zur Verfügung.
Die Verwaltung kann die erforderlichen Mittel überplanmäßig zur Verfügung stellen.
- Bei den Kindertagesstättenelternbeiträgen wird es Mehreinnahmen in Höhe von 190.000 € geben, da sich insbesondere die Landeserstattungen für das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr erhöht haben.
Für die
Finanzierung der dann noch ausstehenden Sanierung der Außenanlagen/ Ausstattung/Möblierung
soll ein entsprechender Haushaltsansatz in 2014 gebildet werden.
Anlage:
Baufachliche Stellungnahme