Vorlage Nr. 300/13
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Der Verein Münsterländisches Feldbahnmuseum e.V. engagiert sich seit 1985 um die betriebsfähige Erhaltung und Dokumentation von historischen Feldeisenbahnen (www.feldbahn.org). Zu den Zielen und Aktivitäten des Vereins zählen:
- Instandsetzung und Restaurierung historischer Feldbahnfahrzeuge
- Instandsetzung und Erweitung von Gleisanlagen
- Fahrbetrieb auf Demonstrationsstrecken
- Akquisition neuer Museumsexponate
- Dokumentation münsterländischer Feldbahngeschichte
Im Verein engagieren sich zurzeit 25 Mitglieder im Alter von 15 bis 65 Jahren.
Seit langem sucht der Verein nach verbesserten Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit und die Sammlungspräsentation. Diese Rahmenbedingungen hat der Verein auf dem ehemaligen Militärgelände in Gellendorf (Kaserne Gellendorf) gesehen und zu diesem Zweck 2012 ein ca. 4,6 ha großes, aus der militärischen Nutzung entlassenes Grundstück erworben.
Hier beabsichtigt der Verein einen regulären Museumsbetrieb aufzunehmen mit Angeboten, die sich sowohl an den Einzelbesucher als auch an Familien und Gruppen richten.
Auf dem Gelände befindet sich eine ehemalige LKW-Unterstellhalle sowie ein Werkstatt- und Lagergebäude. Der Verein ist bereits auf dem Gelände aktiv. Per Baugenehmigung wurde dem Verein die Nutzung der Gebäude als Fahrzeughalle und als Mehrzweckgebäude (mit Werkstatt, Lager und Aufenthalts- und Sozialräumen) eingeräumt.
Für die weitergehende Nutzung und den Betrieb als Museum ist die planungsrechtliche Sicherung durch Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der vorläufigen Begründung zu dem Bebauungsplanvorentwurf zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2). Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanentwurfes liegen ebenfalls bei (Anlage 1).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Aufstellungsbeschluss
Der
Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 331, Kennwort: "Museumspark
Feldbahnen" aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes betrifft mit ca. 4,6 ha die Flurstücke 46 und 47 tlw., Flur 24,
Gemarkung Rheine rechts der Ems sowie eine kleine Teilfläche aus dem Flurstück
516, Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems.
Er wird begrenzt
im Norden: durch das Flurstück 47, Flur 24,
Gemarkung Rheine rechts der Ems,
im Osten: durch das Flurstück 47, Flur
24, Gemarkung Rheine rechts der Ems und durch die östliche Wegegrenze des am
Westrand des Flurstückes 47, Flur 24, Gemarkung Rheine rechts der Ems
verlaufenden Zufahrt,
im Süden: durch die Flurstücke 514 und
516, Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems,
im Westen: durch die Flurstücke 508, 510,
519 und 386, Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems.
Der räumliche Geltungsbereich ist im
Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 331, Kennwort: "Museumspark Feldbahnen", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan NEU BPlan Nr. 331
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Anhang 1 zur Begründung (Lärm)
Anlage 4: Anhang 2 zur Begründung (Altlasten)