Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in der Stadt Rheine
Vorlage
314/13
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in der Stadt Rheine zu beschließen.


Begründung:

 

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 12. September 2012 beschlossen, dass ein Teilbetrag in Höhe von 212.000 €, der überplanmäßig für den Bau des ersten Fußballkunstrasenplatzes im Jahnstadion Rheine zur Verfügung gestellt wurde, über Nutzungsentgelte refinanziert werden soll.

Dazu bedarf es jährlicher Erträge in Höhe von 15.900 €, die bereits im Haushaltsplan ab 2013 veranschlagt wurden (für 2013 ein anteiliger Betrag von 7.950,00 €).

 

Diese Erträge können mit den derzeitigen Nutzungsentgelten für Naturrasenfelder auch bei voller Platzauslastung nicht erzielt werden.

Aus diesem Grund wurde frühzeitig bereits im Planungsstadium mit allen Rheiner Fußballvereinen erörtert, wie der oben stehende Betrag im Zuge der Nutzung des Kunstrasenplatzes realisiert werden kann.

Im Rahmen der Projektarbeit wurden einvernehmlich mit allen Projektteilnehmern - fast alle Fußballvereine hatten Vertreter in die einzelnen Teilprojektgruppen entsandt - einvernehmliche Regelungen bezüglich der Höhe der Nutzungsentgelte sowie der Belegungskriterien besprochen.
Die abweichenden Beträge sowie zum Teil auch zusätzlichen Belegungskriterien machen eine Ergänzung der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich.

 

Die Verwaltung ist optimistisch, dass mit den vorgeschlagenen Entgelten die erforderlichen Erträge in Höhe von 15.900 €, die für die Finanzierung erforderlich sind, eingenommen werden können.

Da alle an den Gesprächen beteiligten Fußballvereine sowohl die Staffelung der Nutzungsentgelte (nach Sommer-/Winterhalbjahr und den vermeintlich beliebtesten Trainingszeiten) wie auch die Belegungskriterien akzeptiert haben, wurden diese entsprechend in die neue Verordnung übernommen. Die Gegenüberstellung der bisherigen mit dem Entwurf der neuen Fassung ist der Vorlage mit entsprechenden Begründungen dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Eine optische Übersicht über Trainings- und Spielzeiten sowie die differenzierten Entgelte findet sich in Anlage 2.

 

Ein weiterer Anlass für die Anpassung der Entgelt- und Benutzungsordnung ergibt sich aus den Erfahrungen mit den Entgelten insgesamt. In Gesprächen mit den sportpolitischen Sprechern, die bereits im letzten Jahr stattgefunden haben, wurden die Auswirkungen und der Erfolg der Sportstättennutzungsgebühren analysiert.

 

Wesentliches Ziel der im Jahr 2010 eingeführten Nutzungsentgelte war bekanntlich, mit den Erträgen den Vereinen mit vereinseigenen Anlagen den angestrebten 25%igen Betriebskostenzuschuss auszuzahlen. Wegen der gestiegenen Energiekosten war dies in den Jahren vor 2010 leider nicht mehr möglich.
Da die erzielten Entgelte den Betrag zur Sicherstellung des 25%igen Betriebskostenzuschuss zum Teil erheblich überstiegen, wurde angeregt, eine Absenkung der Entgelte zu kalkulieren.
Dieser Vorschlag ist ebenfalls in den Änderungsentwurf eingearbeitet worden.

 

Mit der vorgeschlagenen 20%igen Reduzierung ist aus Sicht der Verwaltung bei gleichbleibenden Bedingungen sichergestellt, dass mittelfristig der Betriebskostenzuschuss von 25 Prozent an die Vereine mit vereinseigenen Gebäuden gewährleistet werden kann.
Auf die als Anlage 3 beigefügte Prognose der Kostensteigerungen bei den Betriebskosten mit den Auswirkungen auf die Überschüsse bei den Nutzungsentgelten wird verwiesen.

 

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen auf die Vereine wurden für insgesamt 5 Vereine Vergleichsberechnungen angestellt (s. Anlage 4).

 

Insgesamt ergeben sich durch die Anpassung der Entgeltordnung für den Haushalt keine finanziellen Veränderungen:

 

  • Die Erträge in Höhe von 15.900 € (2013: 7.950 €) für den Kunstrasenplatz sind bereits im Produktplan für den Sportservice eingearbeitet.

 

  • Die Entgeltordnung sieht vor, dass alle Erträge aus Entgelten in voller Höhe wieder an die Vereine ausgezahlt werden. Insoweit ergeben sich auch bei Absenkung der Entgelte und entsprechend niedrigeren Erträgen keine Belastungen für das Sportbudget.

 

Gebeten wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.


Anlagen:

 

Anlage 1: Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung der Entgelt- und

               Benutzungsordnung

Anlage 2: Übersicht möglicher Trainings- und Spielzeiten

Anlage 3: Prognose der Betriebskostensteigerungen i.V.m. Auswirkungen auf

               Die Überschüsse aus Nutzungsentgelten

Anlage 4: Vergleichsberechnung über die Auswirkungen der gesenkten Nut-

               zungsentgelte für insgesamt 5 Vereine.