Betreff
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in der Stadt Rheine
Vorlage
314/13/1
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses die Neufassung der Benutungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine.


Begründung:

 

In der Sitzung des Sportausschusses wurde einstimmig folgende Änderung von § 13 Ziffer 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:

 

Die bisherige Formulierung der Ziffer 1 lautete:

 

„Die jährlichen Einnahmen aus den Sportstättennutzungsgebühren gemäß § 10 werden in voller Höhe an die Sportvereine mit vereinseigener Anlage wieder ausgezahlt.

Über eine anderweitige Verwendung entscheidet auf Antrag einer Fraktion oder auf Vorschlag der Verwaltung der Sportausschuss.“.

 

Die neue Formulierung lautet nun:

 

„Die jährlichen Einnahmen aus den Sportstättennutzungsgebühren gemäß § 10 werden in voller Höhe an die Sportvereine mit vereinseigener Anlage im Verhältnis der Auszahlung für Betriebskostenzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien wieder ausgezahlt.

Über eine anderweitige Verwendung entscheidet auf Antrag einer Fraktion oder auf Vorschlag der Verwaltung der Sportausschuss.“.

 

 

Der zusätzliche Passus dient der Klarstellung, inhaltlich Veränderungen ergeben sich hierdurch nicht.

 

Die im Entwurf vorgelegte Benutzungs- und Entgeltordnung wurde zusammen mit der vorgenannten Änderung einstimmig vom Sportausschuss beschlossen.

Sie ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Gebeten wird m Zustimmung zum Beschlussvorschlag


Anlagen: Gegenüberstellung von alter und neuer Fassung der Entgelt- und

               Benutzungsordnung