Betreff
Antrag des Caritasverbandes Rheine e.V. auf eine zusätzliche Förderung zur Erweiterung des Dreikönigs-Kindergartens
Vorlage
358/13
Aktenzeichen
II - 2 /10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Caritasverband Rheine e.V. für die Kosten, die über die U3-Förderrichtlinien zur Schaffung von 10 neuen U3-Plätzen in der Kindertageseinrichtung Dreikönigs-Kindergarten, Dreikönigstr. 20 – 30, 48429 Rheine hinausgehen, einen kommunalen Festbetragszuschuss in Höhe von 14.543 Euro zu gewähren.

 


Begründung:

 

Um den Bedarf an U3-Plätzen im Planungsgebiet rechts der Ems decken zu können, hat der Caritasverband Rheine e.V. angeboten, den Dreikönigs-Kindergarten um eine neu zu schaffende Gruppenform II zu erweitern. Die Kostenschätzung vom März 2013 ergab für die notwendige Baumaßnahme einen Betrag iHv. 187.395 Euro.

 

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch Landesjugendamt und Stadt Rheine wurde mit Bescheid vom 23. April 2013 dem Caritasverband Rheine e.V. für die Erweiterung eine Zuwendung in Höhe von 178.025 Euro bewilligt. Zusammen mit dem 5%tigen Eigenanteil des Trägers standen damit 187.395 Euro zur Verfügung, um die dringend benötigte zusätzliche Gruppenform II mit 10 U3-Plätzen zu schaffen.

 

Alle 10 Plätze dieser neuen Gruppe sind zwischenzeitlich vergeben.

 

Mit Schreiben vom 17.06.2013 (vgl. Anlage) teilt der Caritasverband Rheine mit, dass trotz aller Bemühungen, die ursprünglich geschätzten Baukosten einzuhalten, Mehrkosten iHv. ca. 21 T€ entstehen werden. Neben zusätzlichen Anforderungen an das Raumkonzept durch das Landesjugendamt sind insbesondere die momentan hohen Baupreise Ursache für die Kostenüberschreitung.

 

Bei der seinerzeitigen baufachlichen Prüfung hatte die städtische Hochbauverwaltung darauf hingewiesen, dass die Baukosten in einem niedrigen, aber zulässigen Kalkulationsbereich liegen.

 

Im Rückblick lässt sich festhalten, dass die vom Land NRW im Jahr 2011 festgelegten maximalen Neubaukosten incl. Ausstattung kaum auskömmlich sind.

 

Die Förderrichtlinien des Landes NRW sehen maximal 188.888 Euro Gesamtkosten für 10 neue U3-Plätze vor, während mit Bundesmitteln für die gleiche Maßnahme 200.000 Euro Gesamtkosten als angemessen angesehen werden.

 

Bei der derzeitigen Lage im Baugewerbe hat es daher nicht nur hier, sondern auch bei anderen Baumaßnahmen Kostensteigerungen gegeben. Die sich jetzt ergebenden Gesamtkosten von 208.278 Euro liegen immer noch in einem Bereich, der für dieses Bauvorhaben als angemessen angesehen werden kann. Dieses wurde von der Hochbauverwaltung noch einmal ausdrücklich bestätigt.

 

Die Verwaltung hat angesichts der Eigenbeteiligung von 50 % der katholischen Träger bei deren Kostensteigerungen beim Caritasverband Rheine nachgefragt, ob er sich eine Eigenbeteiligung an seiner Kostensteigerung vorstellen könne? Da die katholischen Träger für ihre Baumaßnahmen vom Bistum Münster direkt aus Kirchensteuermitteln zusätzliche Einnahmen erhalten können, über die der Caritasverband Rheine nicht verfügt, wurde eine Kostenbeteiligung zwischen 25 % und 50 % angefragt.

 

Der Caritasverband Rheine hat darauf erklärt, er würde sich mit 25% Eigenmitteln an den Mehrkosten zu beteiligen. Er weist ferner darauf hin, dass der Dreikönigs-Kindergarten in seinem mittlerweile rund 35jährigen Bestehen, davon seit 1989 auch mit Plätzen für Kinder ohne Behinderungen mit steigenden Platzzahlen (in Zukunft 30 Plätze), noch nie eine Investitionskostenförderung durch die Stadt Rheine bekommen habe, so dass eine Vergleichbarkeit mit anderen Kindertagesstätten nur sehr bedingt vorhanden sei.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Träger eine Zuwendung in nachfolgend beschriebener Höhe zu gewähren. Zunächst wird der bisherige U3-Förderbescheid auf Grundlage der maximal anrechenbaren Gesamtkosten von 188.888 Euro neu beschieden, so dass sich unter Berücksichtigung des Eigenanteils folgende Zuwendung errechnet:

 

Gesamtkosten

208.278 Euro

davon U3-förderfähig

- 188.888 Euro

ungedeckte Kosten

  19.390 Euro

Eigenanteil des Trägers (25 %)

- 4.847 Euro

Zuwendung

14.543 Euro

 

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Budget 2102 zur Verfügung. Die Ausgabeansätze für die Sanierung der Kindertageseinrichtungen wurden nicht in voller Höhe benötigt (vgl. Vorlage Nr. 249/13; Berichtswesen zum Stichtag 31.05.2013).