Betreff
Antrag des TV Jahn Rheine 1885 e.V. auf eine zusätzliche Förderung zur Erweiterung des Mobile-Kindergartens
Vorlage
362/13
Aktenzeichen
II - 2 /10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem TV Jahn Rheine 1885 e.V. für die Kosten, die über die U3-Förderrichtlinien zur Schaffung von 10 neuen U3-Plätzen in der Kindertageseinrichtung „Mobile“, Germanenallee 4, 48429 Rheine hinausgehen, einen kommunalen Festbetragszuschuss in Höhe von 68.334 Euro zu gewähren.

 


Begründung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.07.2013 hat die Verwaltung darüber berichtet, dass die Baukosten für die zusätzliche Gruppenform II beim Mobile Kindergarten des TV Jahn Rheine die vom Land NRW pauschal veranschlagten Kosten iHv. 188.888 € überschreiten.

 

Die Kostenschätzung des Architekten ergab 267 T€. Hinzu kommt die Inneneinrichtung und die Spielplatzgestaltung, so dass mindestens mit 275 bis 280 T€ Gesamtkosten gerechnet werden muss. Der TV Jahn Rheine hatte sich bereit erklärt, dass er bei den Baukosten, die die 188.888 € übersteigen, sich mit 20 % beteiligen wolle. Es verblieben demnach noch ungedeckte Kosten iHv ca. 73 T€, die zu finanzieren wären.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss darauf hin:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die derzeitige Kostenschätzung für die Kindertageseinrichtung des TV Jahn Rheine an der Germanenallee für die Erweiterung um eine Gruppenform II zur Kenntnis.

Der JHA beauftragt die Verwaltung, die Kostenschätzung baufachlich prüfen zu lassen und die mögliche Erweiterung der Tageseinrichtung dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Baufachliche Prüfung:

 

Am 16. Juli 2013 fand auf dem Gelände des TV Jahn Rheine ein Ortstermin mit Vertretern des TV Jahn Rheine, der städtischen Hochbauverwaltung, dem Jugendamt und dem beauftragten Architekten statt. Die vorgelegte Planung wurde vom Architekten erläutert. Durch die Lage des Anbaus zwischen dem bestehenden Kindergarten und den sonstigen Gebäuden des Sportparks ergibt sich ein baulicher Mehraufwand. Es müssen Abstandsflächen in Form eines Lichthofes eingehalten werden und eine zusätzliche Verkehrsfläche (Gang) muss geschaffen werden. Alternative Standorte für den Anbau waren in Erwägung gezogen worden, hätten aber einen noch höheren baulichen Aufwand gehabt.

 

Die baufachliche Prüfung der städtischen Hochbauverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort nachvollziehbar und sinnvoll ist. Die Kostenansätze des Architekten sind schlüssig und angemessen.

 

Der vorliegenden Planung wurde zwischenzeitlich vom Landesjugendamt bescheinigt, dass daraufhin später die Betriebserlaubnis erteilt werden kann.

 

 

 

Auflösung der 4. Gruppe zugunsten der neuen Gruppenform II

 

Zum Kindergartenjahr 2011/12 wurde mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses für die Zeit von 5 Jahren die bis dahin 3-gruppige Einrichtung um eine vierte Gruppe erweitert. Es handelt sich um eine Gruppe für Ü3-Kinder. Eine vorzeitige Auflösung dieser 4. Gruppe zugunsten der neuen Gruppenform II ist nicht möglich, da diese Ü3-Plätze dringend benötigt werden. Aus heutiger Sicht muss die 4. Gruppe noch längere Zeit bestehen bleiben.

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Verwaltung hat angesichts der Eigenbeteiligung von 50 % der katholischen Träger bei deren Kostensteigerungen beim TV Jahn Rheine nachgefragt, ob er sich eine höhere Eigenbeteiligung an seiner Kostensteigerung vorstellen könne? Da die katholischen Träger für ihre Baumaßnahmen vom Bistum Münster direkt aus Kirchensteuermitteln zusätzliche Einnahmen erhalten können, über die der TV Jahn Rheine nicht verfügt, wurde eine Kostenbeteiligung zwischen 25 % und 50 % angefragt.

Ferner hätte die Verwaltung gerne die Zusage, dass bei Kostensteigerungen kein Nachfinanzierungsantrag gestellt würde.

 

Der TV Jahn Rheine erklärte darauf hin, er wolle sich mit 25% Eigenmitteln an den Mehrkosten zu beteiligen und er wolle auch einen Festbetragszuschuss akzeptieren. Die formelle Zusage könne allerdings erst nach der Sommerpause gegeben werden, wenn am 10. September 2013 das entsprechende Gremium des TV Jahn Rheine getagt habe.

 

Baukosten

267.700 Euro

Einrichtungskosten

12.300 Euro

Gesamtkosten

280.000 Euro

davon U3-förderfähig

- 188.888 Euro

ungedeckte Kosten

  91.112 Euro

Eigenanteil des Trägers (25 %)

- 22.778 Euro

Zuwendung

68.334 Euro

 

 

Ein Haushaltsansatz für diese Zuwendung war im Haushaltsplan 2013 nicht veranschlagt worden. Die Verwaltung kann die erforderlichen Mittel jedoch überplanmäßig zur Verfügung stellen. Im Budget 2201 (Hilfen nach dem SGB II) stehen entsprechende Minderausgaben bei der Beteiligung an den kommunalen Kosten des SGB II zur Verfügung.

 

 

 

Bewertung:

 

Bereits mit der Vorlage Nr. 265/13 für die Sitzung am 4. Juli 2013 war die Erweiterung des Mobile-Kindergartens begründet worden:

 

Im Planungsgebiet rechts der Ems fehlen die entsprechenden U3-Plätze. Die Kindergartenbedarfsplanung sieht zwei neue Gruppen der Gruppenform II in diesem Planungsgebiet vor. Die Kindertageseinrichtung „Mobile“ hält derzeit 2 x die Gruppenform I (davon ist eine Gruppe nur übergangsweise eingerichtet) und 2 x die Gruppenform III vor und ist damit in der Lage, den notwendigen Übergang vom U3-Bereich in den Ü3-Bereich sicherzustellen.“

 

Mangels Alternativen in diesem Plangebiet zeitnah eine zusätzliche Gruppenform II anbieten zu können, sollte an der Planung festgehalten werden.

 

Derzeit stehen der Stadt Rheine noch 371.678 € aus der fachbezogenen Pauschale des Landes NRW für den U3-Ausbau zu. Diese Mittel stehen nur noch bis zum 31.12.2013 zur Verfügung und müssten ansonsten an das Land zurückgezahlt werden. Ob es eine Übertragung dieser Mittel noch nach 2014 geben wird, kann derzeit keiner beantworten.

 

Auch wenn die Kindergartenerweiterung wegen der baulichen Besonderheiten einen größeren Eigenanteil der Stadt Rheine erfordert, sollte die vielleicht letzte Möglichkeit mit einem großen Landeszuschuss eine zusätzliche Gruppenform II zu schaffen, nicht vertan werden.

 

 


Anlagen:

 

Bauplan und Baukostenberechnung