Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1.
Bei der Anmeldung neuzugezogener Familien mit
Kindern wird im Bürgerbüro über den Familienpass informiert. Auf Wunsch wird
sofort ein Familienpass ausgestellt. Familien mit einem Neugeborenen werden im
Rahmen der „Willkommensbesuche“ über den Familienpass informiert.
Der Familienpass wird ausschließlich für Zwei- bzw. Einelternfamilien
oder eheähnliche Gemeinschaften ab dem ersten Kind ausgestellt. Das konkrete
Ausgabeverfahren wird durch die Verwaltung geregelt und soll spätestens zum 1.
Januar 2014 umgesetzt werden.
2.
Im Elternbegleitbuch sind ebenfalls ein Antrag
und Informationen zum Familienpass der Stadt Rheine enthalten.
3.
Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses für
Familien mit minderjährigen
Kindern bleibt bei fünf
Jahre, höchstens jedoch bis zur Volljährigkeit
des jüngsten Kindes.
4.
Die bisherigen Buchstabenkennungen entfallen.
5.
Die Angebote von nicht städtischen Anbietern werden
unter Vorbehalt mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht
nicht.
6.
Die städtischen Ermäßigungen werden im Rahmen der
im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt. Ein
Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht ebenfalls nicht.
Begründung:
Vorbemerkungen
Seit dem 5. Juni 2001 wird in der Stadt Rheine der Familienpass
ausgegeben.
Bis zum 31.12.2007 wurde er nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.
B. Sozialhilfebezug, kostenfrei abgegeben, sonst wurde eine Gebühr erhoben.
Seit dem 1.01.2008 wird der Familienpass an alle Familien mit
minderjährigen Kindern kostenfrei abgegeben. Unterschiedliche Personenkreise
hatte eine unterschiedliche Kennzeichnung. Zurzeit gibt es vier verschiedene
Kennungen. Siehe Übersicht:
Antrag des Familienbeirates
Der Familienbeirat hat sich mit dem Thema „Familienpass“ beschäftigt,
und folgende Änderungswünsche formuliert:
1.
Die Ausgabemodalitäten sollen geändert werden. Bei
der Anmeldung neuzugezogener Familien mit Kindern soll im Bürgerbüro über den
Familienpass informiert werden.
2.
Der Familienpass soll ausschließlich für Zwei-
bzw. Einelternfamilien oder eheähnliche Gemeinschaften ab dem ersten Kind
ausgestellt werden.
3.
Informationen sowie das Antragsformular zum
Familienpass sollen im Elternbegleitbuch eingearbeitet werden.
4.
Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses soll auf
fünf Jahre festgelegt werden, höchstens jedoch bis zur Volljährigkeit des
jüngsten Kindes.
5.
Die unterschiedlichen Kennungen sollen zukünftig
wegfallen.
6.
Grundsätzlich sollen Überlegungen zum
Familienpass und seiner Positionierung im Verhältnis zu anderen
Ermäßigungskarten angestellt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat nun überprüft, ob und wie diese Änderungen
umgesetzt werden können.
Zu 1.
Grundsätzlich steht einer Ausgabe des Familienpasses an zugezogene Familien
mit Kindern nichts entgegen. Allerdings wird sich die Anzahl der ausgegebenen
Familienpässe erhöhen, was mit entsprechenden Mehrbelastungen verbunden sein
wird, die jedoch durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung
aufgefangen werden können.
Zu 2.
Dass in der Vergangenheit finanzschwache Personen und schwerbehinderte
mit dem Familienpass gefördert wurden, ist zwar einerseits nachvollziehbar,
weil man nicht mehrere Fördersysteme installieren wollte, andererseits verfehlt
man genau dadurch die familienpolitische Zielsetzung, nämlich Zwei- bzw.
Einelternfamilien oder eheähnliche Gemeinschaften mit mindestens einem Kind
gezielt zu fördern.
Um gezielt Familien mit Kindern zu fördern, ist es strategisch
sinnvoll, den Familienpass nur für Familien mit Kindern auszustellen.
Zu 3.
Im Rahmen der „Willkommensbesuche“ wird das Elternbegleitbuch
ausgegeben. Hier sind bereits entsprechende Informationen und ein Antrag auf
den Familienpass enthalten.
Zu 4.
Gründe, die gegen die Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre, höchstens
jedoch bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, sprechen, sind nicht erkennbar.
Zu 5. und 6.
Bei Überprüfung der herrschenden Praxis zeigte sich, dass diese
Kennungen bisher kaum ein Rolle spielten und angewandt wurden. Die meisten
Anbieter, außer der Stadtbibliothek, lassen sich bei Vorliegen anderer
Ermäßigungstatbestände z.B. den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Da sich die
Kennungen in der Praxis nicht durchgesetzt haben, kann auf sie verzichtet
werden.
Weiterhin erhalten schwerbehinderte Menschen mit ihrem
Schwerbehindertenausweis bereits Vergünstigungen. Menschen mit Behinderungen
mit dem Familienpass zu fördern, wird nicht als sinnvoll erachtet. Damit würde
der Familienpass sein familienpolitisches Ziel, Familien mit Kindern zu
fördern, verfehlen.
Durch die Einführung des Bildungsgutscheins im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepakets, werden Kinder aus finanzschwachen Familien noch einmal
gezielt gefördert.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die „automatische“ Ausgabe des Familienpasses an alle Familien
mit Kindern, verbunden mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer, werden
zukünftig mehr Familienpässe im Umlauf sein als zurzeit.
Dieses wird wahrscheinlich keine finanziellen Auswirkungen haben, da
die Ermäßigung für die Nutzung der Jahreskarte für die Stadtbibliothek von 75%
aus 25% reduziert wird. Diese Kostenposition betrug für das Jahr 2012 9.855€.
Vom 23. Nov. 2011 bis zum 6. Dez. 2012 haben 876 Personen bei Fälligkeit der
Jahresgebühr für die Stadtbibliothek den Familienpass vorgelegt und damit eine
Vergünstigung von 75% auf die normale Gebühr erhalten. Sie zahlten 3,75€ statt
15,00€.
Nach der
Gebührenordnung der Stadtbibliothek (§ 11) gibt es dort folgende Ermäßigungen:
„(2) Von der
Benutzungsgebühr befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr.
(3) Gegen Vorlage
des Familienpasses der Stadt Rheine wird ein Rabatt auf die Jahresgebühr gewährt.
Die Höhe des Rabatts wird durch Aushang bekannt gegeben.“ Weitere Informationen
hierzu unter: http://www.rheine.de/staticsite/staticsite.php?menuid=496&
Im Jahre 2012 wurden 285 neue Familienpässe ausgestellt. Zukünftig werden
fast alle Rheinenser Familien in Besitz eines Familienpasses sein.
Es ist kaum vorauszuberechnen, in welchem Maße der Familienpass bei
einer „automatischen“ Ausgabe genutzt werden wird. Die „interessierten
Familien“ beanspruchen bereits jetzt einen Familienpass mit den Ermäßigungen.
In der Anlage sind Informationen über die einzelnen Vergünstigungen zu
ersehen.
Tatsache ist, dass die Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen jährlich
ansteigt. Das bedeutet, dass die familienpolitischen Ziele, die Stadt Rheine
damit erreichen will, auch erreicht
werden, nämlich gezielt Familien mit Kindern zu fördern.
Entsprechende Mittel stehen im
Budget 2104 (Kinder- und Jugendarbeit) in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung.
Die Kostenentwicklung ist jedoch tendenziell steigend.
Anlagen:
Infoblatt über die Vergünstigungen mit dem Familienpass.