Betreff
Familienpass, Änderung der Ausgabemodalitäten und Verlängerung der Gültigkeit
Vorlage
446/13
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1.            Bei der Anmeldung neuzugezogener Familien mit Kindern wird im Bürgerbüro über den Familienpass informiert. Auf Wunsch wird sofort ein Familienpass ausgestellt. Familien mit einem Neugeborenen werden im Rahmen der „Willkommensbesuche“ über den Familienpass informiert.

Der Familienpass wird ausschließlich für Zwei- bzw. Einelternfamilien oder eheähnliche Gemeinschaften ab dem ersten Kind ausgestellt. Das konkrete Ausgabeverfahren wird durch die Verwaltung geregelt und soll spätestens zum 1. Januar 2014 umgesetzt werden.

 

2.           Im Elternbegleitbuch sind ebenfalls ein Antrag und Informationen zum Familienpass der Stadt Rheine enthalten.

 

3.           Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses für Familien mit minderjährigen

Kindern bleibt bei fünf Jahre, höchstens jedoch bis zur Volljährigkeit

des jüngsten Kindes.

 

4.            Die bisherigen Buchstabenkennungen entfallen.

 

5.            Die Angebote von nicht städtischen Anbietern werden unter Vorbehalt mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht.

 

6.            Die städtischen Ermäßigungen werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht ebenfalls nicht.

 

 


Begründung:

 

Vorbemerkungen

 

Seit dem 5. Juni 2001 wird in der Stadt Rheine der Familienpass ausgegeben.

Bis zum 31.12.2007 wurde er nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Sozialhilfebezug, kostenfrei abgegeben, sonst wurde eine Gebühr erhoben.

Seit dem 1.01.2008 wird der Familienpass an alle Familien mit minderjährigen Kindern kostenfrei abgegeben. Unterschiedliche Personenkreise hatte eine unterschiedliche Kennzeichnung. Zurzeit gibt es vier verschiedene Kennungen. Siehe Übersicht:

 

 

 

 

 

Antrag des Familienbeirates

Der Familienbeirat hat sich mit dem Thema „Familienpass“ beschäftigt, und folgende Änderungswünsche formuliert:

 

1.            Die Ausgabemodalitäten sollen geändert werden. Bei der Anmeldung neuzugezogener Familien mit Kindern soll im Bürgerbüro über den Familienpass informiert werden.

 

2.            Der Familienpass soll ausschließlich für Zwei- bzw. Einelternfamilien oder eheähnliche Gemeinschaften ab dem ersten Kind ausgestellt werden.

 

 

3.        Informationen sowie das Antragsformular zum Familienpass sollen im Elternbegleitbuch eingearbeitet werden.

 

4.            Die Gültigkeitsdauer des Familienpasses soll auf fünf Jahre festgelegt werden, höchstens jedoch bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes.

 

5.            Die unterschiedlichen Kennungen sollen zukünftig wegfallen.

 

6.            Grundsätzlich sollen Überlegungen zum Familienpass und seiner Positionierung im Verhältnis zu anderen Ermäßigungskarten angestellt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat nun überprüft, ob und wie diese Änderungen umgesetzt werden können.

 

Zu 1.

Grundsätzlich steht einer Ausgabe des Familienpasses an zugezogene Familien mit Kindern nichts entgegen. Allerdings wird sich die Anzahl der ausgegebenen Familienpässe erhöhen, was mit entsprechenden Mehrbelastungen verbunden sein wird, die jedoch durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung aufgefangen werden können.

 

Zu 2.

Dass in der Vergangenheit finanzschwache Personen und schwerbehinderte mit dem Familienpass gefördert wurden, ist zwar einerseits nachvollziehbar, weil man nicht mehrere Fördersysteme installieren wollte, andererseits verfehlt man genau dadurch die familienpolitische Zielsetzung, nämlich Zwei- bzw. Einelternfamilien oder eheähnliche Gemeinschaften mit mindestens einem Kind gezielt zu fördern.

Um gezielt Familien mit Kindern zu fördern, ist es strategisch sinnvoll, den Familienpass nur für Familien mit Kindern auszustellen.

 

 

Zu 3.

Im Rahmen der „Willkommensbesuche“ wird das Elternbegleitbuch ausgegeben. Hier sind bereits entsprechende Informationen und ein Antrag auf den Familienpass enthalten.

 

 

Zu 4.

Gründe, die gegen die Gültigkeitsdauer auf fünf Jahre, höchstens jedoch bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes, sprechen, sind nicht erkennbar.

 

Zu 5. und 6.

Bei Überprüfung der herrschenden Praxis zeigte sich, dass diese Kennungen bisher kaum ein Rolle spielten und angewandt wurden. Die meisten Anbieter, außer der Stadtbibliothek, lassen sich bei Vorliegen anderer Ermäßigungstatbestände z.B. den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Da sich die Kennungen in der Praxis nicht durchgesetzt haben, kann auf sie verzichtet werden.

Weiterhin erhalten schwerbehinderte Menschen mit ihrem Schwerbehindertenausweis bereits Vergünstigungen. Menschen mit Behinderungen mit dem Familienpass zu fördern, wird nicht als sinnvoll erachtet. Damit würde der Familienpass sein familienpolitisches Ziel, Familien mit Kindern zu fördern, verfehlen.

Durch die Einführung des Bildungsgutscheins im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, werden Kinder aus finanzschwachen Familien noch einmal gezielt gefördert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch die „automatische“ Ausgabe des Familienpasses an alle Familien mit Kindern, verbunden mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer, werden zukünftig mehr Familienpässe im Umlauf sein als zurzeit.

Dieses wird wahrscheinlich keine finanziellen Auswirkungen haben, da die Ermäßigung für die Nutzung der Jahreskarte für die Stadtbibliothek von 75% aus 25% reduziert wird. Diese Kostenposition betrug für das Jahr 2012 9.855€. Vom 23. Nov. 2011 bis zum 6. Dez. 2012 haben 876 Personen bei Fälligkeit der Jahresgebühr für die Stadtbibliothek den Familienpass vorgelegt und damit eine Vergünstigung von 75% auf die normale Gebühr erhalten. Sie zahlten 3,75€ statt 15,00€.

Nach der Gebührenordnung der Stadtbibliothek (§ 11) gibt es dort folgende Ermäßigungen:

„(2) Von der Benutzungsgebühr befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

(3) Gegen Vorlage des Familienpasses der Stadt Rheine wird ein Rabatt auf die Jahresgebühr gewährt. Die Höhe des Rabatts wird durch Aushang bekannt gegeben.“ Weitere Informationen hierzu unter: http://www.rheine.de/staticsite/staticsite.php?menuid=496&

 

 

Im Jahre 2012 wurden 285 neue Familienpässe ausgestellt. Zukünftig werden fast alle Rheinenser Familien in Besitz eines Familienpasses sein.

Es ist kaum vorauszuberechnen, in welchem Maße der Familienpass bei einer „automatischen“ Ausgabe genutzt werden wird. Die „interessierten Familien“ beanspruchen bereits jetzt einen Familienpass mit den Ermäßigungen.

In der Anlage sind Informationen über die einzelnen Vergünstigungen zu ersehen.

 

Tatsache ist, dass die Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen jährlich ansteigt. Das bedeutet, dass die familienpolitischen Ziele, die Stadt Rheine damit erreichen will, auch erreicht

werden, nämlich gezielt Familien mit Kindern zu fördern.

 

Entsprechende Mittel stehen im Budget 2104 (Kinder- und Jugendarbeit) in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung. Die Kostenentwicklung ist jedoch tendenziell steigend.

 

 

Anlagen:

Infoblatt über die Vergünstigungen mit dem Familienpass.