Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2014 - 2017 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52 - 58
Vorlage
486/13
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5, Produktgruppen 52 - 58 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Rates am 15. Oktober 2013 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2017 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2014 – 2017.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5, Produktgruppen 52 - 58. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 weist einen Fehlbetrag von 7,871 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2015 – 2017 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2014 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 251,335 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 97,044 Mio. Euro; das sind 27,9 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2017 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 31,5 % auf 238,660 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5, Produktgruppen 52 – 58 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

Ergänzende Stellungnahme des Fachbereiches 5:

 

Aus Sicht des Fachbereiches 5 sind die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Änderungen (Anlage 1) unbedingt erforderlich. Zu den einzelnen Positionen folgende Erläuterungen:

 

Ergebnisplan

 

Zu lfd. Nr. 1 „Fortführung Klimaschutz-Projekt „Umwelt mit Zukunft an Schulen““

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.02.2013 (Sitzungsdrucksache Nr. 117/13) dafür ausgesprochen, dass Klimaschutz-Projekt „Umwelt mit Zukunft an Schulen“ unter Inanspruchnahme einer 60 % igen Förderung und Beauftragung eines entsprechenden Ingenieurbüros fortzuführen.

 

Die Gesamtkosten für eine 3-jährige Projektlaufzeit belaufen sich auf ca. 85.000€, wovon die Stadt Rheine 40% als Eigenanteil (34.000€) tragen müsste. Diese Kosten würden jedoch langfristig durch die Einsparungen, welche durch das Projekt generiert werden, abgedeckt sein. Der 50%-Anteil (klassische Variante) für die Schulen würde ebenfalls durch das Projekt generiert.

 

Die Einsparungen für das Haushaltsjahr 2014 konnten noch nicht beziffert und veranschlagt werden, hierfür ist zunächst der Projektverlauf abzuwarten.

 

 

Zu lfd. Nr. 2 „Mehrertrag Parkscheinautomaten (Mathias-Spital)“

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2013 (Sitzungsdrucksache 221/13) beschlossen, als erste Maßnahme Parkscheinautomaten rund um das Mathias-Spital aufzustellen.

 

Zu lfd. Nr. 3 „Mehrertrag Baugenehmigungsgebühren“

 

Im Jahr 2014 ist ein erhöhtes Gebührenaufkommen durch große gewerbliche Vorhaben zu erwarten.

 

Zu lfd. Nr. 4 „Mehrertrag aus Amtshilfevereinbarung“

 

Leistungen der Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine

 

Die Erträge für Leistungen, die die Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine erbringen, sind mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Gegenüber 2013 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 97.200 €.

 

Zu lfd. Nr. 5 „Weitere Anmietung von Asylbewerberunterkünften“

 

Durch zusätzlich benötigten Wohnraum für die Unterbringung von Asylbewerbern werden auch die Miet-, Energie- und Nebenkosten im Jahr 2014 steigen. Zum 01.12.2013 werden 5 Wohnungen für Asylbewerber vom Wohnungsverein angemietet. Weiterhin wurden bereits drei Wohnungen angemietet.

 

Kosten für diese 8 zusätzlich angemieteten Wohnungen im Jahr 2014:

 

Kaltmieten: 29.808,00 €

Nebenkosten: 8.508,00 €

Heizkosten: 6.360,00 €

Stromkosten: 5.760,00 €

Wasser/Abwasser: 2.100,00 € (für einige Wohnungen sind diese Kosten bereits in den Nebenkosten enthalten!)

Summe: 52.536,00 €

 

Ob sich ein darüber hinausgehender Bedarf entwickelt, ist von der Lage in den Krisenländern Syrien, Afghanistan und weiteren Ländern abhängig. Nach Angabe des Fb. 2 ist die Zahl der Asylbewerber in Rheine innerhalb eines Jahres um ca. 25 % gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass die Zuwanderung weiterer Asylbewerber anhält. Dann werden sich deutlich höhere Kosten für die Anmietung weiterer Wohnungen für Asylbewerber ergeben!

 

Zu lfd. Nr. 6 „Energiekosten Gas“

 

Bisheriger Haushaltsansatz 2014: 1.223.000 €

Haushaltsansatz 2014 neu: 1.248.200 €

 

Kalkulationsgrundlage 2013: 3,8408 ct/kWh (netto, zzgl. Mehrwertsteuer)

Kalkulationsgrundlage 2014: 3,9524 ct/kWh (netto, zzgl. Mehrwertsteuer)

 

è Erhöhung des Arbeitspreises um 0,132804 ct/kWh (brutto!). Bei einem Verbrauch von ca. 19.000.000 kWh im Jahr (Basis 2012) ergibt sich ein Mehrbedarf von 25.232 €.

è Anpassung des Haushaltsansatzes 2014 für GAS von 1.223.000 € auf 1.248.200 €.

 

Zu lfd. Nr. 7 „Energiekosten Strom“

 

Bisheriger Haushaltsansatz 2014: 1.140.291 €

Haushaltsansatz 2014 neu: 1.207.791 €

 

Hier konnte Herr Asbrock keine abschließenden Auskünfte erteilen. Der Strompreis wird sich jedoch moderat erhöhen! Hier wird von einer Erhöhung um 1,5 ct/kwH (brutto!) ausgegangen, wovon alleine 1,14597 ct/kWh auf die Erhöhung der EEG-Umlage entfallen.

 

è Bei einer Erhöhung des Arbeitspreises um 1,5 ct/kWh (brutto) und einem Verbrauch von ca. 4.500.000 kWh im Jahr (Basis 2012) ergibt sich ein Mehrbedarf von 67.500 €.

è Anpassung des Haushaltsansatzes 2014 STROM von 1.140.291 € auf 1.207.791 €.

 

Zu lfd. Nr. 8 „Fortführung Klimaschutz-Projekt „Umwelt mit Zukunft an Schulen““

 

Hierbei handelt es sich um die Aufwendungen zu den unter lfd. Nr. 1 veranschlagten Erträgen.

 

Zu lfd. Nr. 9 „Mehraufwand Parkscheinautomaten (Mathias-Spital)

 

Hierbei handelt es sich um die Aufwendungen zu den unter lfd. Nr. 2 veranschlagten Erträgen.

 

Zu lfd. Nr. 10, 11, 12 und 13 „Änderung der Straßenbaulast für die Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt Rheine“

 

Gemäß Sitzungsdrucksache Nr. 373/13 hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 15.10.2013 beschlossen, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben. Die Auswirkungen machen sich im Ergebnisplan bei den unter lfd. Nr. 10 bis 13 aufgeführten Aufwendungen und im Finanzplan (lfd. Nr. 18 bis 28) bemerkbar.

Bei den Kreisstraßen ist zu beachten, dass die Stadt Rheine aufgrund eines Kreistagsbeschluss bei Investitionsmaßnahmen mit Zuschüssen 50% des Anteils des Kreises zu tragen hat. Die Beteiligungen der Stadt werden seit Einführung von NKF nicht mehr im Investitionplan dargestellt, da der Kreis Eigentümer dieser Straßen ist. Der Anteil der Stadt Rheine ist nach Fertigstellung in der Ergebnisrechnung als Aufwand über den gesamten Abschreibungszeitraum (50 Jahre) darzustellen. Die Zahlungen an den Kreis werden nicht im Teilplan des Fachbereiches 5 zu erkennen sein, da dort nur die Zahlungen des Investitionsplanes aber nicht des Ergebnisplanes abgebildet werden. 

Würde beispielsweise die K66 durch den Kreis mit Hilfe eines Zuschusses erneuert, müsste die Stadt Rheine bei den bisher veranschlagten Kosten einmalig ca. 133 T€ zahlen. Zusätzlich müsste ein Aufwand in Höhe von ca. 2.700 € über 50 Jahre beim FB 5 in die Ergebnisrechnung eingestellt werden.

 

Zu lfd. Nr. 14 „Salinenkanal (Sanierung)“

 

Die Grundräumung des Salinenkanals wird voraussichtlich im Jahr 2014 durchgeführt und auch abgeschlossen werden. Daher sind die für 2015 veranschlagten 35.000 € auf das Jahr 2014 vorzuziehen. Der Ansatz für 2014 erhöht sich damit auf 70.000 €.

 

Zu lfd. Nr. 15 „Umsetzung INSPIRE-Richtlinie“

 

INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) steht als Kürzel für die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer GeoDatenInfrastruktur (GDI) in der Gemeinschaft und fordert eine einheitliche Beschreibung der Geodaten und deren Bereitstellung im Internet, mit Diensten für Suche, Visualisierung und Download. Auch die Daten selbst müssen in einem einheitlichen Format vorliegen.

 

Die Richtlinie ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und musste innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, aufbauend auf den nationalen Geodateninfrastrukturen,die grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu erleichtern und somit eine europäische GDI aufzubauen.

 

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes am 10. Februar 2009 erfolgt. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland bedeutet eine Umsetzung sowohl auf Ebene des Bundes sowie innerhalb der 16 Bundesländer. Das Geodatenzugangsgesetz NRW (GeoZG NRW) ist am 28. Februar 2009 in Kraft

getreten.

 

Für die Umsetzung sind jährliche Aufwendungen von 2.000 € zu veranschlagen.

 

Zu lfd. Nr. 16 „Mehraufwendungen aus Amtshilfevereinbarung“

 

Leistungen der Technischen Betrieben Rheine für die Stadt Rheine

 

Die Kosten für Leistungen, die die Technischen Betriebe Rheine im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen für die Stadt Reine erbringen, sind mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Es haben sich gegenüber 2013 Mehraufwendungen in Höhe von  247.000 Euro ergeben.

 

Zu lfd. Nr. 17 „Minderaufwendungen öffentlicher Anteil an Stadtentwässerung, Straßenreinigung mit Ausfalllängen“

 

Aufgrund von Gebührensenkungen ergeben sich beim öffentlichen Anteil an der Stadtentwässerung und der Straßenreinigung mit Ausfalllängen Minderaufwendungen von insgesamt 27.000 €.

 

 

Finanzplan

 

Zu lfd. Nr. 18 bis 28 „Änderung der Straßenbaulast für die Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt Rheine“

 

Aufgrund der Änderung der Straßenbaulast sind die bereits bei den entsprechenden Straßenbauprojekten veranschlagten Finanzmittel zu streichen.

 

Die Parkflächen an der K 66 Mesumer Straße verbleiben in der Straßenbaulast der Stadt und sind daher mit ihren Einzahlungen (Beiträge der Anlieger) und Aufwendungen (Anteil der Stadt) zu veranschlagen.

 

Zu lfd. Nr. 29 „Baustraßen Wohnpark Dutum Teil 2“

 

Bei der Neukalkulation der Kosten für die Baustraßen im Wohnpark Dutum zur Vorbereitung der Vergabe hat sich eine Kostenerhöhung von ca. 250.000 € im Vergleich zur früheren Kalkulation ergeben.

 

Die damalige Kalkulation und Veranschlagung wurde vor ca. 3 – 4 Jahren vorgenommen. Aufgrund der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren wurden die Ansätze vorgetragen. Damals wurde noch ein anderer Standard zugrunde gelegt (angespritzte Decke). Heute ist der übliche Baustraßenzustand die bituminöse Tragschicht.

 

Der Einbau einer asphaltierten Baustraße hat allerdings u.a. den positiven Effekt, das dieser Asphalt beim Straßenendausbau gefräst und als Unterbau verwendet werden kann, was den Kosten des Endausbaus zu Gute kommen würde.

 

Diese Kostenerhöhung wird in 2014 durch die Streichung der in 2014 und 2015 veranschlagten Haushaltsmittel für die Nepomukbrücke (siehe lfd. Nr. 30) und die Verschiebung der Maßnahme „Neuenkirchener Straße einschließlich Radweg (Sassestr. – B 70 Radweg nördliche Seite) in das Haushaltsjahr 2015 (siehe lfd. Nr. 31) gedeckt.

 

Das o.g. Projekt steht unmittelbar vor der Ausschreibung.

 

 

Rahmenplanung Innenstadt

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2014 bereits veranschlagten innerstädtischen Projekte sind zur Information in der als Anlage 3 beigefügten Tabelle noch einmal gesondert dargestellt. Weitere haushaltsrechtliche Veränderungen sollten zurzeit nicht vorgenommen werden, da zunächst die Gespräche mit der Bezirksregierung und ggf. der Landesregierung abgewartet werden sollten. Hierzu wird es dann seitens der Verwaltung einen Vorschlag für die Haushaltsplanberatungen 2015 geben.

 


Anlagen:

 

Änderungen HHPlE/HHPl 2014

VE FB 5

Aufstellung Rahmenplanung Innenstadt