Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 5, Produktgruppen 52 - 58 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Rates am 15. Oktober 2013 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2017 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2014 – 2017.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 5, Produktgruppen 52 - 58. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 weist einen Fehlbetrag von 7,871 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2015 – 2017 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2014 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 251,335 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 97,044 Mio. Euro; das sind 27,9 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2017 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 31,5 % auf 238,660 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5, Produktgruppen 52 – 58 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
Ergänzende Stellungnahme des Fachbereiches 5:
Aus Sicht des Fachbereiches 5 sind die in der beigefügten Aufstellung aufgeführten Änderungen (Anlage 1) unbedingt erforderlich. Zu den einzelnen Positionen folgende Erläuterungen:
Ergebnisplan
Zu lfd. Nr. 1 „Fortführung Klimaschutz-Projekt „Umwelt mit Zukunft an Schulen““
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.02.2013 (Sitzungsdrucksache Nr. 117/13) dafür ausgesprochen, dass Klimaschutz-Projekt „Umwelt mit Zukunft an Schulen“ unter Inanspruchnahme einer 60 % igen Förderung und Beauftragung eines entsprechenden Ingenieurbüros fortzuführen.
Die Gesamtkosten für eine 3-jährige Projektlaufzeit belaufen sich auf ca. 85.000€, wovon die Stadt Rheine 40% als Eigenanteil (34.000€) tragen müsste. Diese Kosten würden jedoch langfristig durch die Einsparungen, welche durch das Projekt generiert werden, abgedeckt sein. Der 50%-Anteil (klassische Variante) für die Schulen würde ebenfalls durch das Projekt generiert.
Die Einsparungen für das Haushaltsjahr 2014 konnten noch nicht beziffert und veranschlagt werden, hierfür ist zunächst der Projektverlauf abzuwarten.
Zu lfd. Nr. 2 „Mehrertrag
Parkscheinautomaten (Mathias-Spital)“
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2013 (Sitzungsdrucksache 221/13) beschlossen, als erste Maßnahme Parkscheinautomaten rund um das Mathias-Spital aufzustellen.
Zu lfd. Nr. 3
„Mehrertrag Baugenehmigungsgebühren“
Im Jahr 2014 ist ein erhöhtes Gebührenaufkommen durch große gewerbliche Vorhaben zu erwarten.
Zu lfd. Nr. 4 „Mehrertrag aus Amtshilfevereinbarung“
Leistungen der Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine
Die Erträge für Leistungen, die die Stadt Rheine für die Technischen Betriebe Rheine erbringen, sind mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Gegenüber 2013 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 97.200 €.
Zu lfd. Nr. 5
„Weitere Anmietung von Asylbewerberunterkünften“
Durch zusätzlich
benötigten Wohnraum für die Unterbringung von Asylbewerbern werden auch die
Miet-, Energie- und Nebenkosten im Jahr 2014 steigen. Zum 01.12.2013 werden 5
Wohnungen für Asylbewerber vom Wohnungsverein angemietet. Weiterhin wurden
bereits drei Wohnungen angemietet.
Kosten für diese 8
zusätzlich angemieteten Wohnungen im Jahr 2014:
Kaltmieten:
29.808,00 €
Nebenkosten:
8.508,00 €
Heizkosten: 6.360,00
€
Stromkosten:
5.760,00 €
Wasser/Abwasser:
2.100,00 € (für einige Wohnungen sind diese Kosten bereits in den Nebenkosten
enthalten!)
Summe: 52.536,00
€
Ob sich ein darüber
hinausgehender Bedarf entwickelt, ist von der Lage in den Krisenländern Syrien,
Afghanistan und weiteren Ländern abhängig. Nach Angabe des Fb. 2 ist die Zahl
der Asylbewerber in Rheine innerhalb eines Jahres um ca. 25 % gestiegen. Es ist
davon auszugehen, dass die Zuwanderung weiterer Asylbewerber anhält. Dann
werden sich deutlich höhere Kosten für die Anmietung weiterer Wohnungen für
Asylbewerber ergeben!
Zu lfd. Nr. 6
„Energiekosten Gas“
Bisheriger
Haushaltsansatz 2014: 1.223.000 €
Haushaltsansatz
2014 neu: 1.248.200 €
Kalkulationsgrundlage
2013: 3,8408 ct/kWh (netto, zzgl. Mehrwertsteuer)
Kalkulationsgrundlage
2014: 3,9524 ct/kWh (netto, zzgl. Mehrwertsteuer)
è
Erhöhung
des Arbeitspreises um 0,132804 ct/kWh (brutto!). Bei einem Verbrauch von ca.
19.000.000 kWh im Jahr (Basis 2012) ergibt sich ein Mehrbedarf von 25.232 €.
è
Anpassung
des Haushaltsansatzes 2014 für GAS von 1.223.000 € auf 1.248.200 €.
Zu lfd. Nr. 7 „Energiekosten Strom“
Bisheriger
Haushaltsansatz 2014: 1.140.291 €
Haushaltsansatz
2014 neu: 1.207.791 €
Hier konnte Herr
Asbrock keine abschließenden Auskünfte erteilen. Der Strompreis wird sich
jedoch moderat erhöhen! Hier wird von einer Erhöhung um 1,5 ct/kwH (brutto!)
ausgegangen, wovon alleine 1,14597 ct/kWh auf die Erhöhung der EEG-Umlage
entfallen.
è
Bei
einer Erhöhung des Arbeitspreises um 1,5 ct/kWh (brutto) und einem Verbrauch
von ca. 4.500.000 kWh im Jahr (Basis 2012) ergibt sich ein Mehrbedarf von
67.500 €.
è
Anpassung
des Haushaltsansatzes 2014 STROM von 1.140.291 € auf 1.207.791 €.
Zu lfd. Nr. 8 „Fortführung
Klimaschutz-Projekt „Umwelt mit Zukunft an Schulen““
Hierbei handelt es
sich um die Aufwendungen zu den unter lfd. Nr. 1 veranschlagten Erträgen.
Zu lfd. Nr. 9 „Mehraufwand
Parkscheinautomaten (Mathias-Spital)
Hierbei handelt es
sich um die Aufwendungen zu den unter lfd. Nr. 2 veranschlagten Erträgen.
Zu lfd. Nr. 10, 11, 12 und 13 „Änderung der
Straßenbaulast für die Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt
Rheine“
Gemäß
Sitzungsdrucksache Nr. 373/13 hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am
15.10.2013 beschlossen, die Baulast für Land- und Kreisstraßen innerhalb der
Ortsdurchfahrten zum 1. Januar 2014 abzugeben. Die Auswirkungen machen sich im
Ergebnisplan bei den unter lfd. Nr. 10 bis 13 aufgeführten Aufwendungen und im
Finanzplan (lfd. Nr. 18 bis 28) bemerkbar.
Bei den Kreisstraßen ist zu beachten, dass die Stadt Rheine aufgrund eines Kreistagsbeschluss bei Investitionsmaßnahmen mit Zuschüssen 50% des Anteils des Kreises zu tragen hat. Die Beteiligungen der Stadt werden seit Einführung von NKF nicht mehr im Investitionplan dargestellt, da der Kreis Eigentümer dieser Straßen ist. Der Anteil der Stadt Rheine ist nach Fertigstellung in der Ergebnisrechnung als Aufwand über den gesamten Abschreibungszeitraum (50 Jahre) darzustellen. Die Zahlungen an den Kreis werden nicht im Teilplan des Fachbereiches 5 zu erkennen sein, da dort nur die Zahlungen des Investitionsplanes aber nicht des Ergebnisplanes abgebildet werden.
Würde beispielsweise die K66 durch den Kreis mit Hilfe eines Zuschusses erneuert, müsste die Stadt Rheine bei den bisher veranschlagten Kosten einmalig ca. 133 T€ zahlen. Zusätzlich müsste ein Aufwand in Höhe von ca. 2.700 € über 50 Jahre beim FB 5 in die Ergebnisrechnung eingestellt werden.
Zu lfd. Nr. 14 „Salinenkanal (Sanierung)“
Die Grundräumung
des Salinenkanals wird voraussichtlich im Jahr 2014 durchgeführt und auch
abgeschlossen werden. Daher sind die für 2015 veranschlagten 35.000 € auf das
Jahr 2014 vorzuziehen. Der Ansatz für 2014 erhöht sich damit auf 70.000 €.
Zu lfd. Nr. 15 „Umsetzung INSPIRE-Richtlinie“
INSPIRE
(INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) steht als Kürzel für die
Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer
GeoDatenInfrastruktur (GDI) in der Gemeinschaft und fordert eine einheitliche
Beschreibung der Geodaten und deren Bereitstellung im Internet, mit Diensten
für Suche, Visualisierung und Download. Auch die Daten selbst müssen in einem
einheitlichen Format vorliegen.
Die Richtlinie
ist am 15. Mai 2007 in Kraft getreten und musste innerhalb von zwei Jahren von
den Mitgliedsstaaten der EU jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel
der Richtlinie ist es, aufbauend auf den nationalen Geodateninfrastrukturen,die
grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu erleichtern und somit eine
europäische GDI aufzubauen.
Die Umsetzung
der Richtlinie in nationales Recht ist auf Ebene des Bundes am 10. Februar 2009
erfolgt. Die rechtliche Umsetzung in Deutschland bedeutet eine Umsetzung sowohl
auf Ebene des Bundes sowie innerhalb der 16 Bundesländer. Das
Geodatenzugangsgesetz NRW (GeoZG NRW) ist am 28. Februar 2009 in Kraft
getreten.
Für die Umsetzung sind jährliche Aufwendungen von 2.000 € zu
veranschlagen.
Zu lfd. Nr. 16
„Mehraufwendungen aus Amtshilfevereinbarung“
Leistungen der Technischen Betrieben Rheine für die Stadt Rheine
Die Kosten für Leistungen, die die Technischen Betriebe Rheine im Rahmen der Amtshilfevereinbarungen für die Stadt Reine erbringen, sind mit Hilfe von Indexreihen aktualisiert worden. Es haben sich gegenüber 2013 Mehraufwendungen in Höhe von 247.000 Euro ergeben.
Zu lfd. Nr. 17 „Minderaufwendungen
öffentlicher Anteil an Stadtentwässerung, Straßenreinigung mit Ausfalllängen“
Aufgrund von
Gebührensenkungen ergeben sich beim öffentlichen Anteil an der
Stadtentwässerung und der Straßenreinigung mit Ausfalllängen Minderaufwendungen
von insgesamt 27.000 €.
Finanzplan
Zu lfd. Nr. 18 bis 28 „Änderung der
Straßenbaulast für die Landes- und Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt
Rheine“
Aufgrund der
Änderung der Straßenbaulast sind die bereits bei den entsprechenden
Straßenbauprojekten veranschlagten Finanzmittel zu streichen.
Die Parkflächen an
der K 66 Mesumer Straße verbleiben in der Straßenbaulast der Stadt und sind
daher mit ihren Einzahlungen (Beiträge der Anlieger) und Aufwendungen (Anteil
der Stadt) zu veranschlagen.
Zu lfd. Nr. 29 „Baustraßen Wohnpark Dutum
Teil 2“
Bei der
Neukalkulation der Kosten für die Baustraßen im Wohnpark Dutum zur Vorbereitung
der Vergabe hat sich eine Kostenerhöhung von ca. 250.000 € im Vergleich zur
früheren Kalkulation ergeben.
Die damalige Kalkulation und Veranschlagung wurde vor ca. 3 – 4 Jahren
vorgenommen. Aufgrund der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren wurden die Ansätze
vorgetragen. Damals wurde noch ein anderer Standard zugrunde gelegt (angespritzte
Decke). Heute ist der übliche Baustraßenzustand die bituminöse Tragschicht.
Der Einbau einer asphaltierten Baustraße hat allerdings u.a. den
positiven Effekt, das dieser Asphalt beim Straßenendausbau gefräst und als
Unterbau verwendet werden kann, was den Kosten des Endausbaus zu Gute kommen
würde.
Diese
Kostenerhöhung wird in 2014 durch die Streichung der in 2014 und 2015 veranschlagten
Haushaltsmittel für die Nepomukbrücke (siehe lfd. Nr. 30) und die Verschiebung der Maßnahme „Neuenkirchener
Straße einschließlich Radweg (Sassestr. – B 70 Radweg nördliche Seite) in das
Haushaltsjahr 2015 (siehe lfd. Nr. 31)
gedeckt.
Das o.g. Projekt
steht unmittelbar vor der Ausschreibung.
Rahmenplanung Innenstadt
Die im
Haushaltsplanentwurf 2014 bereits veranschlagten innerstädtischen Projekte sind
zur Information in der als Anlage 3 beigefügten Tabelle noch einmal gesondert
dargestellt. Weitere haushaltsrechtliche Veränderungen sollten zurzeit nicht
vorgenommen werden, da zunächst die Gespräche mit der Bezirksregierung und ggf.
der Landesregierung abgewartet werden sollten. Hierzu wird es dann seitens der
Verwaltung einen Vorschlag für die Haushaltsplanberatungen 2015 geben.
Anlagen:
Änderungen HHPlE/HHPl 2014
VE FB 5
Aufstellung Rahmenplanung Innenstadt